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Pressemitteilung 227/2026

Baden-Württemberg: Zahl der Verurteilungen ging im Jahr 2025 um 1.100 zurück

Geldstrafen wurden mit Abstand am häufigsten verhängt.

Im Jahr 2025 wurden in Baden-Württemberg 96.200 Personen gerichtlich verurteilt. Das waren 1.100 Verurteilungen oder 1,1 % weniger als ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg nach Auswertung der Strafverfolgungsstatistik weiter mitteilt, war der Rückgang der Verurteiltenzahl in allen drei Altersgruppen strafmündiger Personen festzustellen. Im Ergebnis wurden im Jahr 2025 insgesamt 2.600 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre), 5.200 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) und 88.300 Erwachsene (21 Jahre und älter) rechtskräftig verurteilt.

49.700 aller Verurteilungen im Land entfielen auf Personen mit deutscher Nationalität und 46.400 auf Nichtdeutsche. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der verurteilten Deutschen um 2 % oder 1.000 Verfahren zurück, die Zahl der Schuldsprüche gegen Personen, die keinen deutschen Pass besaßen, nahm um 0,2 % oder 100 Fälle ab. Gemessen an allen Verurteilten erhöhte sich der Anteil der nichtdeutschen Verurteilten von 47,8 % im Jahr 2024 auf nunmehr 48,3 % im aktuellen Berichtsjahr. 

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 78.300 Männer und 17.900 Frauen rechtskräftig verurteilt, das heißt 81,4 % der Schuldsprüche wurden gegen Männer ausgesprochen, 18,6 % betrafen Frauen. Männer sind somit in weitaus größerem Umfang an der gerichtlich registrierten Kriminalität beteiligt als Frauen. Gemessen an der Bevölkerung im Land betrug die Verurteiltenhäufigkeit im Jahr 2025 bei den Männern 1.629 Verurteilte je 100.000 männlicher Einwohner im strafmündigen Alter, bei den Frauen lag der entsprechende Wert bei 363. 

Bei den insgesamt 96.200 Verurteilungen im aktuellen Berichtsjahr wurde in 79.000 Fällen oder 82,1 % eine Geldstrafe verhängt. 13.400 Personen oder 13,9 % wurden zu einem Freiheitsentzug verurteilt. Davon setzten die Gerichte 9.100 zur Bewährung aus, so dass letztlich 4.300 Verurteilte oder 4,5 % aller Verurteilten nach dem Schuldspruch eine Gefängnisstrafe in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe antreten mussten. Bei den übrigen 3.800 Verurteilten (4,0 %) wurden vor allem Verwarnungen oder Jugendarrest sowie Erziehungsmaßregeln wie die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Unterbringung in einem Heim auferlegt.

Für 87.300 der rechtskräftig verurteilten Personen in Baden-Württemberg lagen Angaben über mögliche frühere Strafen vor. Danach hatten 37.800 Verurteilte oder 43,2 % schon eine oder mehrere Vorverurteilungen und waren somit bereits vorbestraft. Unter den 3.900 Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 bis unter 21 Jahren, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden und von denen Angaben über mögliche frühere Strafen vorlagen, waren 1.300 Wiederholungstäter (34,3 %). Davon waren 680 Personen mit einer Vorverurteilung (50,6 %), weitere 320 mit 2 Vorstrafen (24,0 %) und 340 Jugendliche und Heranwachsende mit 3 und mehr Vorstrafen (25,4 %).

Von den insgesamt 83.400 nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Heranwachsenden und Erwachsenen mit Angaben zu möglichen Vorverurteilungen hatten 36.400 oder 43,7 % mindestens eine Vorstrafe. Davon waren 10.300 Männer und Frauen genau einmal vorbestraft (28,4 %). In 5.400 Fällen waren es 2 Vorverurteilungen (14,8 %). 12.400 Heranwachsende und Erwachsene hatten 3 bis 8 Vorstrafen (33,9 %) und bei 8.400 Personen (22,9 %) waren es 9 und mehr Vorverurteilungen.

Weitere Informationen

Die Ergebnisse im Text wurden bei Werten bis 1.000 Verurteilungen jeweils auf 10, bei Werten über 1.000 auf 100 gerundet. Rundungen von Einzelpositionen können zu Abweichungen bei der gerundeten Gesamtsumme führen.

 

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