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Pressemitteilung 125/2025

Bürokratiekostenentlastung in der Außenhandelsstatistik

Rückwirkende Anhebung der Meldeschwellen ab Januar 2025 führt zur spürbaren Entlastung von Unternehmen

Die Unternehmen der exportorientierten baden-württembergischen Wirtschaft profitieren von Entlastungen der Berichtspflichten in der Außenhandelsstatistik. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden mit der Novellierung des Außenhandelsstatistikgesetzes die Anmeldeschwellen zur Intrahandelsstatistik rückwirkend zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben. So sind infolgedessen Unternehmen bei Importen aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Höhe von bis zu drei Millionen Euro (zuvor 800 000 Euro) von der Meldepflicht befreit. Bei Exporten innerhalb des EU-Binnenmarktes greift die Meldebefreiung bis zu einem Ausfuhrwert von einer Million Euro (vorher 500 000 Euro).

Die Bürokratiekostenentlastung wird vor allem durch neue statistische Schätzverfahren ermöglicht, die auf Basis neu verfügbarer Daten entwickelt werden. Der Datenaustausch findet auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten statt (micro-data exchange, kurz MDE). Die Anfang 2025 verabschiedete Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes stellt einen bedeutenden Baustein für eine nachhaltige Entlastung der Wirtschaft dar. Die amtliche Statistik in Deutschland ist seit Jahren um Entlastungen Berichtspflichtiger bemüht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entfällt bundesweit weniger als ein Prozent der gesamten unternehmerischen Bürokratiekosten auf amtliche Statistikpflichten.

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