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Pressemitteilung 225/2021

Einnahmen aus Hundesteuer 2020 legen um 3,8 % zu

Baden-Württemberg: Im landesweiten Durchschnitt bei 4,32 Euro pro Person – Höchstes Aufkommen je Person bei 12,18 Euro

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg beliefen sich im Jahr 2020 die Einnahmen der Städte und Gemeinden aus der Hundesteuer in Baden-Württemberg auf 47,9 Millionen (Mill.) Euro. Das waren 1,7 Mill. Euro (+3,8 %) mehr als 2019. Auf jede Einwohnerin bzw. auf jeden Einwohner von Baden-Württemberg entfielen im vergangenen Jahr somit rein rechnerisch 4,32 Euro an Hundesteuer. Die Ergebnisse wurden aus der Vierteljährlichen Kassenstatistik ausgewertet.

Spitzenreiter: Mit im Durchschnitt über 10 Euro pro Person hatten die Gemeinden Nerenstetten, Grömbach, Hausen ob Verena, Böllen, die Stadt Widdern und die Gemeinde Hohenstadt die höchsten Einnahmen aus Hundesteuern.

Niedrigstes Aufkommen: Ein Hundesteueraufkommen von im Schnitt weniger als 2 Euro pro Person hatten die Gemeinden Hagnau am Bodensee, Alleshausen, Mühlenbach, Inzigkofen, Hofstetten und Bubsheim.

Ausgewählte Stadtkreise: Aufkommen in der Landeshauptstadt Stuttgart 2,70 Euro im Durchschnitt pro Person, Heidelberg 2,78 Euro, Mannheim 3,84 Euro, Karlsruhe 3,30 Euro und Ulm 2,54 Euro.

Tabelle 1

Hundesteueraufkommen 2020 in den Gemeinden Baden-Württemberg (ausgewählte Gemeinden)
Gemeinden Euro pro Einwohner

Datenquelle: Vierteljährliche Kassenstatistik.

Hagnau am Bodensee 1,44
Alleshausen 1,50
Mühlenbach 1,54
Inzigkofen 1,55
Hofstetten 1,62
Bubsheim 1,94
Hohenstadt 10,59
Widdern, Stadt 10,66
Böllen 11,83
Hausen ob Verena 11,87
Grömbach 12,16
Nerenstetten 12,18

Weitere Informationen

Eine Gemeindetabelle kann bei der Pressestelle angefordert werden. Trotz sorgfältiger Prüfung der Ergebnisse aller 1 101 Gemeinden im Land sollten die Einnahmen und weitere Details zur Hundesteuer nochmals von der Gemeinde vor Ort bestätigt werden.

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