Ende 2024 waren im Südwesten 97 Gemeinden ohne Schulden
Durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden bei 1 090 Euro
Zum 31.12.2024 waren nach den Ergebnissen der Schuldenstatistik des Statistischen Landesamtes 97 der 1 101 kreisangehörigen Gemeinden Baden-Württembergs schuldenfrei. Schuldenfrei bedeutet, dass weder Kernhaushalt noch Eigenbetriebe einer Gemeinde Kredite, Kassenkredite oder Wertpapierschulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich aufweisen.
Die Gemeinden mit schuldenfreiem Kernhaushalt und schuldenfreien Eigenbetrieben (in der Übersicht entsprechend ihrer Kreiszugehörigkeit aufgeführt) sind überwiegend Gemeinden mit unter 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in der Mehrheit sogar mit unter 5 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Zu den schuldenfreien Gemeinden mit über 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zählen die Stadt Bietigheim-Bissingen im Landkreis Ludwigsburg – mit 43 641 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte schuldenfreie Gemeinde – sowie Engen und Stockach im Landkreis Konstanz. Weitere 54 Gemeinden wiesen zwar keine „Null-Verschuldung“ auf, ihre Pro-Kopf-Verschuldung lag aber bei unter 100 Euro je Einwohnerin und Einwohner.
Bei einer Verschuldung der Stadtkreise und der kreisangehörigen Gemeinden und ihrer Eigenbetriebe von knapp 18,6 Milliarden Euro beträgt die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung 1 654 Euro. Die Stadtkreise weisen dabei mit 4 135 Euro je Einwohnerin und Einwohner eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung auf als die kreisangehörigen Gemeinden mit 1 090 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Bei Letzteren zeigt sich zudem, dass die Pro-Kopf-Verschuldung mit zunehmender Einwohnerzahl in der Tendenz zunimmt. Die Spannweite kann jedoch innerhalb einer Gemeindegrößenklasse sehr groß sein.
In Baden-Württemberg haben 446 kreisangehörige Gemeinden eine höhere Pro-Kopf-Schuldenlast zu tragen als im Landesschnitt. Darunter sind 198 Gemeinden sogar mit mehr als 2 000 Euro je Einwohnerin und Einwohner verschuldet.
Weitere Informationen
Wertpapierschulden zählen zu Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich, spielten auf kommunaler Ebene zum 31.12.2024 allerdings eine zu vernachlässigende Rolle.
Ergebnisse aller öffentlichen Haushalte einschließlich aller öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Aufgrund der jährlichen Revision der Schuldendaten bezieht sich der Vorjahresvergleich auf die bereits revidierten Zahlen.
- „Gemeindeschulden“: Tabelle 71327_0001
- Themenseite „Schulden“
- Veröffentlichung: „Pressemitteilung 247/2024“