Equal Pay Day 2020 – Aktionstag für Entgeltgleichheit
Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern wird nur langsam kleiner – Verdienstunterschied im Land liegt 2019 noch bei 20,4 %
Am 17. März 2020 wird wieder zur Teilnahme am »Equal Pay Day«, dem Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, aufgerufen. Dieser steht rechnerisch für den Tag, bis zu welchem Frauen aufgrund ihres durchschnittlich niedrigeren Stundenverdienstes theoretisch unentgeltlich arbeiten, während Männer bereits ab Jahresbeginn für ihre Arbeit bezahlt werden, und markiert somit symbolisch die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern.
Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes erhielt ein in Vollzeit tätiger männlicher Arbeitnehmer in Baden-Württemberg 2019 im Jahresdurchschnitt einen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) von 26,65 Euro, wohingegen eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin nur 21,22 Euro brutto für eine Stunde Arbeit verbuchen konnte. Damit fällt das Bruttoentgelt für Frauen 2019 durchschnittlich um 20,4 % geringer aus als das ihrer männlichen Kollegen.
Auch wenn sich der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte verringert hat (2018: Frauen 21,2 % weniger Verdienst als Männer), wird die Lücke zwischen den Verdiensten im Zeitverlauf nur langsam kleiner. So hat sich in Baden-Württemberg bei insgesamt steigenden Löhnen die Verdienstkluft zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern in den vergangenen 10 Jahren lediglich um 3,2 Prozentpunkte reduziert. Im Jahr 2009 betrug der Bruttostundenlohn für Frauen in Baden-Württemberg 16,47 Euro und war damit noch um 23,6 % geringer als der für Männer, die damals im Schnitt mit 21,55 Euro pro Stunde entlohnt wurden.
Tabelle 1
| Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen in Baden-Württemberg seit 2009*) | ||
|---|---|---|
| Jahr | Männer | Frauen |
| EUR | ||
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*) Ohne Sonderzahlungen, im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Datenquelle: Vierteljährliche Verdiensterhebung. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2020 |
||
| 2009 | 21,55 | 16,47 |
| 2010 | 21,93 | 16,75 |
| 2011 | 22,37 | 17,17 |
| 2012 | 23,19 | 17,79 |
| 2013 | 23,50 | 18,12 |
| 2014 | 23,85 | 18,48 |
| 2015 | 24,41 | 19,01 |
| 2016 | 25,26 | 19,63 |
| 2017 | 25,60 | 20,02 |
| 2018 | 26,08 | 20,56 |
| 2019 | 26,65 | 21,22 |
Weitere Informationen
Methodische Hinweise
Datengrundlage
Bei den genannten Zahlen handelt es sich um die ersten Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) für den Jahresdurchschnitt 2019, die in den Wirtschaftsbereichen des Produzierenden Gewerbes und im Dienstleistungssektor bei Betrieben mit in der Regel zehn und mehr Beschäftigten durchgeführt wird. Die entsprechenden Daten für die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung werden aus der Personalstandsstatistik mit einbezogen. Eine Bereinigung um branchen-, berufs- und qualifikationsspezifische Einkommensunterschiede ist bei diesem Ergebnis nicht erfolgt, daher wird von einem unbereinigten Verdienstunterschied gesprochen.
Abgrenzung zum »Gender Pay Gap«
Durch unterschiedliche Definitionen und Abgrenzungen der Wirtschaftszweige ergeben sich bei der Berechnung der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede unterschiedliche Ergebnisse.
Der aus den Daten der VVE dargestellte geschlechtsspezifische Verdienstunterschied weicht von den Ergebnissen des »unbereinigten Gender Pay Gap« nach der Definition der europäischen Statistikbehörde EUROSTAT ab.
Zum einen ist beim unbereinigten Gender Pay Gap der Wirtschaftszweig »Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung«, der zum Dienstleistungssektor gezählt wird, nicht berücksichtigt, zum anderen beruht der unbereinigte Gender Pay Gap auf den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2014 und deren Fortschreibung mit den Ergebnissen der VVE. Da bei der Betrachtung der Ergebnisse aus der VVE von dieser Definition abgewichen wird, spricht man bei deren Ergebnissen auch nicht vom »Gender Pay Gap«, sondern stets vom »Verdienstunterschied«.
Daten zum Gender Pay Gap nach der Definition von EUROSTAT stellt das Statistische Bundesamt zur Verfügung.