Equal Pay Day – Verdienstungleichheit zwischen Männern und Frauen in Baden-Württemberg bundesweit weiterhin am größten
Unbereinigter Gender Pay Gap bei 19 %, bereinigter Gender Pay Gap bei 5 %
Am 7. März 2025 ist der sogenannte Equal Pay Day. An diesem internationalen Aktionstag wird auf die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern aufmerksam gemacht. Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst. Wird dieser Unterschied in Tage umgerechnet und ein gleicher Stundenlohn für beide Geschlechter angenommen, markiert der Equal Pay Day das Datum im Jahr, bis zu welchem Frauen theoretisch umsonst arbeiten, während Männer ab dem ersten Tag des Jahres bezahlt werden. Aus dieser Annahme folgt, dass Frauen in Deutschland im Jahr 2025, wie schon im Vorjahr, theoretisch 66 Tage unbezahlt gearbeitet haben.
Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg feststellt, erhielten weibliche Beschäftigte in Baden-Württemberg im Jahr 2024 einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) von 22,80 Euro, während der Durchschnittsstundenverdienst bei männlichen Arbeitnehmenden 28,20 Euro pro Stunde betrug. Damit verdienten Frauen im Südwesten durchschnittlich 19 % (5,40 Euro) weniger pro Stunde als Männer.
Der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Baden-Württemberg verringerte sich also im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozentpunkte (2023: 22 % bzw. 5,96 Euro). Dennoch war auch im Jahr 2024 die Verdienstlücke im Land wieder höher als im gesamten Bundesgebiet (16 %).
Der Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps ist vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von weiblichen Beschäftigten zurückzuführen. Von 2023 auf 2024 stiegen die Bruttomonatsverdienste der Frauen um über 10 % (10,45 %) von durchschnittlich 2 580 Euro auf 2 849 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg um etwas weniger als 6 % (5,71 %) von 4 153 Euro auf 4 390 Euro. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeiten von Frauen und Männern erhöhten sich nur geringfügig.
Den größten Einfluss auf den Verdienstunterschied hat sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene der Umstand, dass Frauen vielfach in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, die schlechter vergütet werden. Außerdem haben sie häufiger als Männer Unterbrechungen in ihrer Erwerbsbiografie und sind öfter als Männer in Teilzeit beschäftigt, was durchschnittlich auch mit geringeren Bruttoverdiensten pro Stunde einhergeht.
Interessante Einblicke bietet auch die Betrachtung des Verdienstunterschieds zwischen den Geschlechtern anhand des Lebensalters. So erhalten Frauen und Männer in Baden-Württemberg bis etwa zum 20. Lebensjahr noch ungefähr den gleichen Bruttostundenverdienst, bevor der Verdienst bei Männern stärker zu steigen beginnt als bei weiblichen Beschäftigten. Einen entscheidenden Einfluss scheint hier auch weiterhin der Start in die Familienphase und damit die Geburt des ersten Kindes zu haben (in 2023 im Schnitt mit 30,7 Jahren). So erhöht sich der Bruttostundenverdienst bei Frauen ungefähr ab einem Alter von 32 Jahren nicht mehr wie zuvor kontinuierlich mit steigendem Lebensalter, sondern stagniert für das restliche Berufsleben auf einem durchschnittlichen Niveau zwischen etwas unter 23 und etwas über 25 Euro brutto pro Stunde. Die Stundenverdienste von Männern wachsen dagegen (wenn auch nicht kontinuierlich, sondern mit phasenweiser Stagnation) bis zu einem Alter von ungefähr 63 Jahren auf ein mittleres Niveau von über 34 Euro an. Der größte Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern besteht mit 30 % in einem Alter von 60-64 Jahren, bevor er kurz vor dem Renteneintrittsalter und bei darüber hinaus erfolgender Beschäftigung wieder abnimmt (11 %).
Im Zeitverlauf betrachtet hat sich der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern verkleinert. So betrug der unbereinigte Gender Pay Gap in Baden-Württemberg im Jahr 2014 noch 27 %. Im Hinblick auf die Verdienstangleichung an das männliche Geschlecht hat sich die Situation der Frauen also in den letzten 10 Jahren verbessert. Der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern hat sich um 8 Prozentpunkte verringert.
Auch beim bereinigten Gender Pay Gap weitere Verdienstannäherung
Im bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede, wie z. B. Unterschiede bei ausgeübtem Beruf, Bildungsstand, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit oder dem Anteil von Frauen in Führungspositionen, zurückzuführen ist. Der bereinigte Gender Pay Gap beschreibt somit den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer ähnlichen beruflichen Situation bzw. Position.
Festzuhalten ist hierbei zunächst, dass sich mit den für die Analyse zur Verfügung stehenden Variablen fast drei Viertel (72,83 %) des unbereinigten Gender Pay Gap erklären lassen. Dies entspricht rund 3,93 Euro der unbereinigten Differenz von 5,40 Euro/Stunde (2023 noch 4,34 Euro von 5,96 Euro). Eine wichtige Ursache für den Verdienstabstand (sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene) ist der Umstand, dass Frauen häufig in Branchen und Berufen tätig sind, in denen die Bezahlung geringer ist. Hierdurch lassen sich 2024 ca. 1,33 Euro des Verdienstunterschieds im Südwesten begründen. Damit sank dieser Erklärungsanteil von 28,9 % in 2023 auf ca. 24,7 % im Jahr 2024. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Berufe und Branchen, in denen Frauen tätig sind, inzwischen besser bezahlt werden. Zum anderen arbeiten weibliche Arbeitnehmende häufiger in Teilzeit (erklärt 0,91 Euro bzw. 16,92 %) oder als geringfügig Beschäftigte (erklärt 0,29 Euro oder 5,4 %), was mit insgesamt geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Auch ein weniger hohes Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit (Kategorien: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte) beeinflusst den Verdienstunterschied deutlich, wodurch weitere 0,68 Euro oder 12,6 % Erklärungsanteil hinzukommen. Des Weiteren liefert zum Beispiel die Höhe des Ausbildungsabschlusses (erklärt 0,38 Euro oder 7 %), neben einigen anderen Faktoren wie Befristung des Arbeitsvertrages, Dienstalter und anderem, kleinere Erklärungsanteile für die unterschiedlich hohe Vergütung der Geschlechter.
Letztlich lassen sich ca. 27,2 % des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen nicht durch die verfügbaren Merkmale im Schätzmodell erklären. Hierbei handelt sich um den bereinigten GPG von 5 %, welcher noch 1,47 Euro des Bruttoverdienstunterschieds unerklärt lässt. Gemessen am bereinigten Gender Pay Gap verdienten Frauen in Baden-Württemberg im Jahr 2024 pro Stunde also 5 % weniger als Männer in vergleichbarer beruflicher Position und Situation. Die bereinigte Verdienstdifferenz zwischen den Geschlechtern sank somit erneut etwas im Vergleich zum Vorjahr (2023: 6 %) und lag dadurch erstmals etwas unter dem Bundesdurchschnitt (6 %). Da weitere für den Verdienst relevante Einflussfaktoren, wie beispielsweise Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Elternzeit und Pflege von Angehörigen für die Analyse nicht zur Verfügung stehen und damit nicht herausgerechnet werden können, dürfte der bereinigte Verdienstunterschied tatsächlich eher noch etwas geringer ausfallen als hier dargestellt.
Gender Gap Arbeitsmarkt im Südwesten am höchsten
Beim (Eurostat-)Indikator Gender Gap Arbeitsmarkt (Gender Overall Earnings Gap) wird neben dem zentralen Verdienstunterschied aufgrund von unterschiedlichen Bruttostundenlöhnen von Frauen und Männern (Gender Pay Gap) auch der geschlechtsspezifische Unterschied bei der Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden im Monat (Gender Hours Gap) sowie bei der Erwerbstätigenquote (Gender Employment Gap) berücksichtigt. Denn neben der Vergütung der Arbeitsleistung wirkt sich auch die Teilnahme am Erwerbsleben an sich sowie der Arbeitsumfang (langfristig) auf den Verdienst aus.
In Baden-Württemberg lag die durchschnittliche Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden 2024 bei weiblichen Beschäftigten bei 119 Stunden/Monat, während sie bei Männern 150 Stunden/Monat betrug. Damit ergibt sich wie schon 2023 ein Gender Hours Gap von 21 % (bundesweit 18 %). Dabei steigt der Gender Hours Gap etwa ab dem durchschnittlichen Alter bei der Geburt des ersten Kindes (bei Müttern: 30,7 Jahre) in den Folgejahren der Erziehungszeit relativ stetig an. Grund dafür dürfte sein, dass Frauen häufig ihre Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes reduzieren, während die durchschnittliche Arbeitszeit bei den männlichen Beschäftigten ab diesem Alter eher noch etwas ansteigt.
Laut aktuellster vorläufiger Zahlen für das Jahr 2023 waren bei den Beschäftigten zwischen 15 und 64 Jahren 75,5 % der Frauen und 83,3 % der Männer im Südwesten erwerbstätig (jeweils minimal mehr als noch 2022). Dadurch ergibt sich ein Gender Employment Gap von 9 % im Land (bundesweit ebenfalls 9 %).
Berücksichtigt man alle drei genannten Dimensionen Bruttostundenverdienst, bezahlte Arbeitsstunden und Erwerbstätigenquote hinsichtlich der Verdienstungleichheit zwischen den Geschlechtern, liegt der daraus berechnete Gender Gap Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg mit 42 % weiterhin über dem Bundesdurchschnitt von 37 %. Beide Werte sind aber im Vergleich zum Vorjahr um jeweils 2 Prozentpunkte gesunken.
Auch wenn der Gender Gap Arbeitsmarkt aufgrund der Vereinigung von drei unterschiedlichen Kenngrößen nicht eindeutig interpretierbar ist, gilt dennoch: Je höher dessen Wert, desto stärker ausgeprägt ist die Verdienstungleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem betrachteten Arbeitsmarkt.
Weitere Informationen
Methodische Hinweise
In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden, die jeweils eine unterschiedliche Aussagekraft haben. Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden die strukturellen Unterschiede, u. a. in den Ausbildungsabschlüssen, der Berufswahl und der Erwerbsbiografie zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten, auf welche die Verdienstdifferenzen zum Großteil zurückzuführen sind, nicht berücksichtigt. Es werden also die Bruttostundenverdienste ohne Anpassungen gegenübergestellt und damit die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt (strukturelle Unterschiede und Zugangshürden für Frauen) abgebildet. Beim bereinigten Gender Pay Gap werden eben diese unterschiedlichen Einflussfaktoren berücksichtigt und herausgerechnet, so dass letztlich der Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen mit möglichst ähnlichen Merkmalen, also in vergleichbarer Situation und Position verglichen wird.
Die Angabe des bereinigten Gender Pay Gap ist seit 2022 jährlich auf Basis der Verdiensterhebung möglich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurde der Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE), die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend mit den Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) fortgeschrieben wurde, berechnet. Ab dem Berichtsjahr 2022 löste die neue monatliche Verdiensterhebung (VE) die Vorgängererhebungen ab. Die VE weist zum Teil eine neue Erhebungsmethodik und Erhebungsmerkmale auf. So werden z. B. fast alle Arbeitnehmenden des berichtspflichtigen Betriebs einbezogen, so dass auch der Anteil der verdienststärksten Beschäftigten qualitativ besser abgebildet wird und dadurch höher ist als in den Vorgängererhebungen.
Bedingt durch die Umstellung auf die neue Verdiensterhebung mussten im Bereinigungsverfahren des Gender Pay Gap methodische Änderungen vorgenommen werden. Daher besteht zwischen den Jahren 2021 und 2022 ein Bruch in der Zeitreihe und eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse vor und nach dem Jahr der Erhebungsumstellung.
Für die Berechnung des Gender Pay Gaps wird jeweils der April als repräsentativer Erhebungsmonat herangezogen. Der Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.
Die Berechnung erfolgt für Beschäftigte nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige »Land- und Forstwirtschaft, Fischerei« und »Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung« und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten).
Die Berechnung des Equal Pay Day erfolgt immer anhand zurückliegender Gender Pay Gap Zahlen. So beruht die Berechnung des Equal Pay Day 2025 auf den unbereinigten Gender Pay Gap Ergebnissen aus dem Jahr 2023, da die Ergebnisse für 2024 erst im Jahr 2025 vorlagen. Im Jahr 2024 fiel der Equal Pay Day auf den 6. März, weil in diesem Jahr ein Schaltjahr war.
Tabelle
| Unbereinigter Gender Pay Gap in Prozent ab 2006*) | ||
|---|---|---|
| Jahr | Deutschland | Baden-Württemberg |
| % | ||
|
*) Beschäftigte nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige »Land- und Forstwirtschaft, Fischerei« und »Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung« und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten). 1) Zwischen 2021 und 2022 Bruch in der Zeitreihe aufgrund einer Erhebungsumstellung, Daten eingeschränkt vergleichbar. Datenquelle: Verdienststrukturerhebungen (2010, 2014, 2018); Fortschreibung des Statistischen Bundesamtes mit Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung; Verdiensterhebung (ab 2022). © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025 |
||
| 2006 | 23 | 28 |
| 2007 | 23 | 28 |
| 2008 | 23 | 28 |
| 2009 | 23 | 27 |
| 2010 | 22 | 27 |
| 2011 | 22 | 27 |
| 2012 | 23 | 27 |
| 2013 | 22 | 27 |
| 2014 | 22 | 27 |
| 2015 | 22 | 26 |
| 2016 | 21 | 26 |
| 2017 | 20 | 25 |
| 2018 | 20 | 24 |
| 2019 | 19 | 23 |
| 2020 | 18 | 23 |
| 2021 | 18 | 22 |
| 20221) | 18 | 23 |
| 2023 | 18 | 22 |
| 2024 | 16 | 19 |
Tabelle
| Durchschnittliche Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern in Baden-Württemberg im Jahr 2024 nach Alter *) | ||
|---|---|---|
| Altersjahre | Durchschnittliche Bruttostundenverdienste | |
| Frauen | Männer | |
| Euro | ||
|
*) Ohne Sonderzahlungen; für Wirtschaftszweige B-S, ohne O, für Betriebe ab 10 Beschäftigten (EU-Abgrenzung); Angaben für repräsentativen Monat April 2024. Quelle: Verdiensterhebung (VE) 2024. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025 |
||
| 14 | 10,99 | 11,06 |
| 15 | 11,77 | 11,43 |
| 16 | 11,29 | 10,10 |
| 17 | 10,96 | 9,48 |
| 18 | 11,15 | 9,78 |
| 19 | 11,34 | 10,98 |
| 20 | 11,85 | 12,57 |
| 21 | 12,76 | 13,98 |
| 22 | 14,91 | 15,93 |
| 23 | 16,19 | 17,28 |
| 24 | 18,17 | 18,68 |
| 25 | 18,46 | 20,29 |
| 26 | 20,13 | 20,89 |
| 27 | 21,14 | 22,29 |
| 28 | 22,14 | 23,11 |
| 29 | 22,41 | 24,15 |
| 30 | 23,12 | 25,59 |
| 31 | 23,53 | 26,25 |
| 32 | 23,53 | 26,70 |
| 33 | 24,18 | 27,15 |
| 34 | 24,13 | 27,87 |
| 35 | 24,03 | 28,96 |
| 36 | 25,20 | 29,21 |
| 37 | 24,72 | 29,86 |
| 38 | 24,95 | 29,94 |
| 39 | 25,07 | 30,25 |
| 40 | 24,86 | 30,17 |
| 41 | 24,61 | 31,22 |
| 42 | 25,57 | 31,23 |
| 43 | 25,28 | 31,18 |
| 44 | 24,44 | 31,59 |
| 45 | 24,87 | 31,89 |
| 46 | 24,98 | 31,72 |
| 47 | 24,97 | 32,48 |
| 48 | 24,61 | 30,73 |
| 49 | 23,87 | 32,84 |
| 50 | 24,75 | 32,18 |
| 51 | 24,84 | 31,60 |
| 52 | 24,65 | 33,00 |
| 53 | 24,22 | 32,70 |
| 54 | 24,52 | 33,15 |
| 55 | 24,99 | 32,81 |
| 56 | 24,01 | 33,55 |
| 57 | 23,66 | 33,67 |
| 58 | 23,84 | 33,83 |
| 59 | 23,57 | 34,32 |
| 60 | 23,27 | 34,40 |
| 61 | 24,22 | 34,04 |
| 62 | 22,92 | 33,42 |
| 63 | 24,11 | 34,35 |
| 64 | 23,81 | 32,23 |
| 65 | 22,61 | 29,85 |