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Pressemitteilung 43/2024

Fast 78 000 Personen im Südwesten erhielten 2022 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 2 %

In Baden-Württemberg wurden im Berichtsjahr 2022 insgesamt 77 620 Personen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gewährt. Wie das Statistische Landesamt feststellt, war dies eine Erhöhung um 2 % zum Vorjahr (76 120). Die Träger der Eingliederungshilfe sollen über personenbezogene Hilfeformen eine gleichberechtigte, gesellschaftliche Teilhabe sowie eine selbstbestimmte und individuelle Lebensführung der Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

59 % aller Leistungsberechtigten waren Männer (45 990) und 41 % Frauen (31 630). Insgesamt lag der Altersdurchschnitt bei 37 Jahren. Annähernd ein Viertel (23 %) der Leistungsempfängerinnen und -empfänger waren Kinder unter 18 Jahren.

Aufgegliedert nach Leistungsarten der Eingliederungshilfe erhielten 48 040 Personen Leistungen zur sozialen Teilhabe. Das war knapp 1 % mehr als im Vorjahr. Damit ist dies die häufigste Hilfeart. 27 160 Personen bezogen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu zählen insbesondere Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (27 000). Auch hier ergaben sich kaum Veränderungen zu 2021 (Rückgang um knapp 1 % zum Vorjahr). Leistungen zur Teilhabe an Bildung wurden insgesamt 15 635 Empfängerinnen und Empfängern im Jahr 2022 gewährt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um knapp 8 %. Ebenso sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mit 305 Personen um 7 % gestiegen. Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe haben im Berichtsjahr 2022 insgesamt 3 025 Personen erhalten und damit ca. 65 % weniger als noch 2021. Bei der Auswertung nach Leistungsarten ist zu beachten, dass Empfängerinnen und Empfänger mehrere verschiedene Leistungen erhalten können. Dies bedeutet, dass die Insgesamt-Zahl bei diesen Auswertungen höher ist als die Gesamtzahl der Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen.

Tabelle 1

Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Baden-Württemberg 2022 nach ausgewählten Altersgruppen
Altersgruppen von … bis unter ... Jahren Anzahl %

Datenquelle: Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe.

unter 18 18.020 23,2
18–40 23.475 30,2
40–65 30.525 39,3
65 und älter 5.600 7,2
Insgesamt 77.620 100,0

Tabelle 2

Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Baden-Württemberg 2021 und 2022 nach ausgewählten Leistungsarten*)
Ausgewählte Leistungsarten 2021 2022
Anzahl

*) Leistungsarten: Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen werden bei jeder Leistungsart gezählt. Im »Insgesamt« sind Mehrfachzählungen ausgeschlossen, soweit sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.

Datenquelle: Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe.

Leistung zur medizinischen Rehabilitation 285 305
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 27.405 27.160
Leistung zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen 27.265 27.000
Leistung zur Beschäftigung bei anderen Leistungsanbietern 75 95
Leistung zur Beschäftigung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern 65 65
Leistung zur Teilhabe an Bildung 14.490 15.635
Leistungen zur sozialen Teilhabe 47.600 48.040
Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 8.650 3.025
Insgesamt 76.120 77.620

Weitere Informationen

Die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten ist teilweise eingeschränkt, da durch das Bundesteilhabegesetz zum 1. 1. 2020 sowohl das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe als auch deren statistische Erfassung umfassend umstrukturiert und von der Sozialhilfestatistik getrennt wurden.

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Im Rahmen der Statistik der Empfänger von Eingliederungshilfe wird ab dem Berichtsjahr 2020 die Geheimhaltung durch Fünferrundung der Empfängerzahlen berücksichtigt. Hierdurch können Rundungsdifferenzen bei der Bildung von Summen auftreten.

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