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Pressemitteilung 184/2026

Finanzvermögen der Kommunen beträgt 31 Milliarden Euro

In Baden-Württemberg sank das Finanzvermögen im Jahr 2025 um 5,2 % zum Vorjahr.

Das Finanzvermögen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände Baden-Württembergs belief sich beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zum Stichtag 31.12.2025 auf insgesamt 31,0 Milliarden Euro. Das sind 1,7 Milliarden Euro weniger als ein Jahr zuvor (−5,2 %). Weitere Auswertungen des Statistischen Landesamtes ergaben, dass das Finanzvermögen der Gemeinden und Gemeindeverbände Baden-Württembergs je Einwohnerin und Einwohner damit Ende 2025 durchschnittlich 2.760 Euro betrug.

Die beiden mit Abstand bedeutendsten Positionen des kommunalen Finanzvermögens waren Bargeld und Einlagen in Höhe von 10,0 Milliarden Euro, sowie Anteilsrechte in Höhe von 8,8 Milliarden Euro. Darüber hinaus wiesen die Kommunen insgesamt Ausleihungen in Höhe von 5,0 Milliarden Euro auf und hielten Wertpapiere im Wert von insgesamt 2,9 Milliarden Euro. Die sonstigen Forderungen der Gemeinden und Gemeindeverbände, die beispielweise aus ausstehenden Gebühren, Beiträgen und Steuern resultieren, beliefen sich insgesamt auf 4,3 Milliarden Euro. 

Vom Finanzvermögen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 31,0 Milliarden Euro entfielen 18,3 Milliarden Euro (59,1 %) auf die kreisangehörigen Gemeinden, 9,2 Milliarden Euro auf die Stadtkreise (29,8 %) sowie 3,5 Milliarden Euro auf die Landkreise (11,2 %). Pro Kopf lag das Finanzvermögen der Stadtkreise mit durchschnittlich 4.432 Euro deutlich höher als das der kreisangehörigen Gemeinden mit 2.001 Euro und der Landkreise mit 379 Euro. Allerdings gab es auch Unterschiede zwischen den Stadtkreisen: Während die Landeshauptstadt Stuttgart – als einziger Stadtkreis Baden-Württembergs mit über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – ein Finanzvermögen von 8.428 Euro pro Kopf aufwies, lag der Durchschnittswert in Stadtkreisen mit 200.000 bis unter 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bei 2.371 Euro pro Kopf. In solchen mit unter 200.000 Einwohnerinnen und Einwohner waren es 3.349 Euro pro Kopf. Dies beruhte insbesondere darauf, dass die Landeshauptstadt mit Anteilsrechten in Höhe von knapp über 2 Milliarden Euro bzw. 3.563 Euro je Einwohnerinnen und Einwohner überdurchschnittlich an Unternehmen und Einrichtungen beteiligt war.

Weitere Informationen

Zum Finanzvermögen der Kommunen beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zählen Bargeld und Einlagen, Wertpapiere, Ausleihungen (Forderungen aus Krediten), Anteilsrechte (Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen) und sonstige Forderungen.

 

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