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Pressemitteilung 110/2024

Gut 22 700 Einbürgerungen im Südwesten im Jahr 2023

Höchster Wert an Einbürgerungen seit 2002

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2023 insgesamt 22 745 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr (20 971) eine Zunahme von 8,5 %. Mehr Neubürgerinnen und Neubürger wurden zuletzt im Jahr 2002 (22 868) begrüßt. Unter den im Jahr 2023 eingebürgerten Personen waren 9 642 erwachsene Männer (42,3 %) und 8 148 (35,8 %) erwachsene Frauen. Der Anteil der 4 955 minderjährigen Eingebürgerten erreichte mit 21,8 % ebenfalls den höchsten Stand seit dem Jahr 2002. Die im Jahr 2023 eingebürgerten Personen waren im Durchschnitt 30,7 Jahre alt und damit um mehr als 13 Jahre jünger als die Gesamtbevölkerung in Baden-Württemberg (43,8 Jahre).

Weiter steigende Zahl an Eingebürgerten mit syrischer, irakischer und afghanischer Herkunft

Mit Abstand am häufigsten waren wie im vorigen Jahr Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern. Diese nahmen gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich auf 6 963 Personen zu (2022: 4 777). Auch Einbürgerungen von irakischen (1 107) und afghanischen Staatsangehörigen (440) waren häufiger als in den Vorjahren. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass nach der starken Zuwanderung aus diesen Ländern in den vergangenen Jahren nun ein wachsender Personenkreis die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt. In den Jahren 2014 bis 2017 waren per Saldo insgesamt rund 106 000 Menschen mit syrischer (69 000), irakischer (19 000) und afghanischer (18 000) Staatsangehörigkeit nach Baden-Württemberg gezogen. Nach §10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes können Ausländerinnen und Ausländer nach acht Jahren sowie »bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen« bereits nach sechs Jahren eingebürgert werden.

Rückläufige Einbürgerungszahlen waren im Jahr 2023 unter anderem für die Herkunftsstaaten Türkei (1 749 Einbürgerungen) und Kosovo (616) zu verzeichnen.

Einbürgerungsquoten unterscheiden sich stark nach Herkunftsstaat

Die Einbürgerungsquote ist bei Personen aus EU-Mitgliedsstaaten durchweg unter dem Durchschnitt. Dies deutet darauf hin, dass Rechte von EU-Bürgerinnen und Bürgern wie Reisefreiheit, Freizügigkeit und das Stimmrecht bei Europa- und Kommunalwahlen den Schritt zur Einbürgerung häufig verzichtbar machen. Die höchsten Einbürgerungsquoten unter den häufigsten Herkunftsstaaten weisen hingegen Syrien (7,4), der Iran (4,8) und der Irak (3,4) auf.

Tabelle 1

Einbürgerungen in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2000
Jahr Einbürge­rungen insge­samt Davon
Männer Frauen Minder­jährige
Anzahl

Datenquelle: Einbürgerungsstatistik.

2000 29.071 9.041 8.959 11.071
2001 28.112 8.831 8.694 10.587
2002 22.868 8.714 8.804 5.350
2003 19.454 7.898 7.811 3.745
2004 16.068 6.724 6.730 2.614
2005 15.024 6.281 6.534 2.209
2006 14.271 5.929 6.348 1.994
2007 12.972 5.251 6.039 1.682
2008 11.281 4.542 5.163 1.576
2009 12.212 4.909 5.529 1.774
2010 12.778 5.262 5.845 1.671
2011 14.223 5.799 6.603 1.821
2012 16.390 6.881 7.348 2.161
2013 16.062 6.696 7.413 1.953
2014 16.804 6.738 7.805 2.261
2015 17.546 6.799 8.235 2.512
2016 17.791 6.817 8.791 2.183
2017 18.299 7.376 9.108 1.815
2018 16.286 7.042 8.228 1.016
2019 19.109 7.349 8.570 3.190
2020 15.945 6.369 7.354 2.222
2021 17.304 7.292 7.447 2.565
2022 20.971 9.031 8.252 3.688
2023 22.745 9.642 8.148 4.955

Tabelle 2

Einbürgerungen und Einbürgerungsquote in Baden-Württemberg im Jahr 2023 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten*)
Staats­angehörigkeit Einbürge­rungen insge­samt Einbür­ge­rungs­quote1)
Anzahl %

*) Dargestellt sind die 15 Staatsangehörigkeiten mit den höchsten Einbürgerungszahlen.

1) Zahl der Einbürgerungen bezogen auf die jeweilige Staatsangehörigenzahl in Prozent.

Datenquelle: Einbürgerungsstatistik, Ausländerzentralregister.

Syrien 6.963 7,39
Türkei 1.749 0,68
Rumänien 1.534 0,86
Irak 1.107 3,40
Italien 946 0,53
Ukraine 676 0,45
Kosovo 616 0,79
Indien 605 1,85
Iran 588 4,84
Griechenland 526 0,66
Polen 526 0,63
Afghanistan 440 1,20
Kroatien 381 0,30
Ungarn 371 0,70
Bulgarien 339 0,65
alle Staatsangehörigkeiten 22.745 1,09

Weitere Informationen

Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird ab Juni 2024 eine Einbürgerung bereits nach fünf bzw. nach drei Jahren möglich sein.

Die Einbürgerungsquote setzt die abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren mit der Wohnbevölkerung der betreffenden Staatsangehörigkeit ins Verhältnis. Sie wurde für die 15 Staatsangehörigkeiten mit den absolut höchsten Einbürgerungszahlen berechnet, da die Fallzahlen der übrigen Nationalitäten relativ klein sind.

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