Gut 41,0 % der Volljährigen mit Einwanderungsgeschichte wären 2023 bei Bundestagswahlen wahlberechtigt gewesen
2,9 Millionen Menschen über 18 Jahre haben eine Einwanderungsgeschichte
Im Jahr 2023 hatten rund 2,9 Millionen (Mill.) Menschen ab 18 Jahren und damit ein Drittel (31,0 %) der erwachsenen Bevölkerung in Baden-Württemberg eine Einwanderungsgeschichte. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg anlässlich des Tages der Migrantinnen und Migranten am 18. Dezember 2024 auf Basis des Mikrozensus 2023 mitteilt, wären davon ca. 41,0 % oder 1,2 Mill. Personen bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt gewesen. Damit machten Wahlberechtigte mit Einwanderungsgeschichte knapp 16,0 % aller Wahlberechtigten aus. Da sich die Ergebnisse auf das Jahr 2023 beziehen, geben die angegebenen Werte mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 nur annäherungsweise Auskunft. Im Jahr 2013 hatten gut 12,0 % aller Wahlberechtigten eine Einwanderungsgeschichte. Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft. Mehr als ein Viertel (28,0 %) der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte im Jahr 2023 besaß diese seit der Geburt. Gut ein Drittel (35,0 %) der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und 37,0 % besaß die Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler. In etwa 1,0 % der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte bekam die deutsche Staatsangehörigkeit mittels Adoption durch mindestens einen deutschen Elternteil.
Eingewanderte Wahlberechtigte im Schnitt seit 34 Jahren in Deutschland
Von den volljährigen Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren im Jahr 2023 mehr als ein Drittel (knapp 37,0 %) wahlberechtigt. Diese Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 34 Jahre in Deutschland. Von den volljährigen Nachkommen zweier eingewanderter Elternteile waren gut 64,0 % wahlberechtigt.
Tabelle 1
| Bevölkerung ab 18 Jahren in Privathaushalten in Baden-Württemberg 2023 nach Einwanderungsgeschichte | ||
|---|---|---|
| Einwanderungsgeschichte | Insgesamt | Davon wahlberechtigt |
| 1.000 | % | |
|
1) Nachkommen mit einem eingewanderter Elternteil. 2) Nachkommen, bei denen die Eltern eingewandert sind. Datenquelle: Erstergebnisse des Mikrozensus 2023 – Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2024 |
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| Insgesamt | 9.319 | 81 |
| ohne Einwanderungsgeschichte | 6.014 | 100 |
| mit einseitiger Einwanderungsgeschichte1) | 403 | 94 |
| mit Einwanderungsgeschichte | 2.902 | 41 |
| Eingewanderte | 2.402 | 37 |
| Direkte Nachkommen2) | 500 | 64 |
Weitere Informationen
Methodische Hinweise
Als Wahlberechtigte werden in dieser Pressemitteilung Personen definiert, die im Jahr 2023 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 18 Jahre oder älter waren. Die Daten beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt. Mit Blick auf die Zahl wahlberechtigter Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte bei der Bundestagswahl 2025 geben die in der Pressemitteilung angegebenen Werte daher nur annäherungsweise Auskunft.
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen. Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.
Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn entweder sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind. Sie werden auch als »Eingewanderte« und ihre (direkten) »Nachkommen« bezeichnet. Eingewanderte sind hierbei Personen, die im Ausland geboren wurden und seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Mit »Nachkommen« werden hier Personen bezeichnet, die in Deutschland geboren wurden und deren Elternteile beide seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.