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Handreichung zur „Messung der Armutsgefährdung in der amtlichen Statistik: Ein Vergleich der Datengrundlagen Mikrozensus-Kern und Mikrozensus-SILC“ veröffentlicht.

Im Mikrozensus gibt es zwei Möglichkeiten, um mit amtlichen Daten Armutsgefährdungsquoten zu berechnen: Zum einen auf Basis des Mikrozensus-Kern (MZ-Kern) und zum anderen auf Basis des Mikrozensus-SILC (MZ-SILC). Der Vergleich zeigt, dass sich die Quoten teilweise stark unterscheiden. So lagen die Armutsgefährdungsquoten für Baden-Württemberg seit 2021 mit dem MZ-Kern deutlich höher als mit dem MZ-SILC.

Die Handreichung trägt zu einem besseren Verständnis der beiden Datengrundlagen bei und liefert Erklärungen für die Unterschiede. Sie dient Fachpraxis und Politik als Orientierung im Umgang mit den Armutsgefährdungsquoten.

Die Erhebung des Einkommens unterscheidet sich zwischen dem Fragenprogramm des MZ-Kern und des MZ-SILC in Bezug auf die Art der Einkommenserfassung, die Differenziertheit der Einkommensangabe, den Zeitraum und den Stichprobenumfang. Aus den Unterschieden in der Einkommenserhebung ergeben sich verschiedene Punkte in Bezug auf die Qualität und die Quantität der Daten, die in der Armutsberichterstattung im Umgang mit den beiden Datengrundlagen MZ-Kern und MZ-SILC berücksichtigt werden müssen. 

Um die Lebenslagen der armutsgefährdeten Menschen in Baden-Württemberg differenziert darstellen zu können, sind trotz der Einschränkungen, die die Daten jeweils in Bezug auf die Qualität und Quantität haben, sowohl Analysen mit MZ-SILC als auch mit MZ-Kern notwendig.

Die Handreichung wurde von der FaFo im Auftrag des Sozialministeriums erstellt und im Gesellschaftmonitoring veröffentlicht.

 

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