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Pressemitteilung 86/2026

Handwerk 2024 mit leichtem Umsatzrückgang

Erstmals seit 2009 verzeichnete das baden-württembergische Handwerk einen Umsatzrückgang in Höhe von 1,4 %.

Während das Handwerk seit 2009 jährlich steigende Umsätze verzeichnet hatte, gab es 2024 einen Rückgang von 1,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden 2024 im baden-württembergischen Handwerk rund 119,7 Milliarden Euro umgesetzt, 2023 waren es noch 121,4 Milliarden Euro. Bei den Ergebnissen handelt es sich um nominale, das heißt nicht preisbereinigte Werte. Die Zahl der Handwerksunternehmen blieb 2024 mit 77.072 Unternehmen (+0,2 % Unternehmen gegenüber dem Vorjahr) nahezu konstant. 

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag 2024 bei 588.187 Beschäftigten. Der Vergleich zum Vorjahr ist aufgrund einer methodischen Änderung in der Erfassung der Beschäftigten nur eingeschränkt möglich. Ab dem Berichtsjahr 2024 werden alle Beschäftigungsverhältnisse pro Betrieb ausgewertet, davor wurden Personen mit mehr als einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nur einem Betrieb zugeordnet. Rechnet man die methodische Veränderung heraus, ergibt sich ein Rückgang der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr von 0,2 %.

Die einzelnen Gewerbegruppen entwickelten sich dabei unterschiedlich. Umsatzrückgänge zwischen 1,2 % und 3,4 % gab es im Lebensmittel-, Bauhaupt-, sowie im Ausbaugewerbe und in den Handwerken für den gewerblichen Bedarf. Umsatzsteigerungen zwischen 2,3 % und 3,6 % erzielten die Handwerke für den privaten Bedarf, das Kraftfahrzeuggewerbe und das Gesundheitsgewerbe. Dabei war das Ausbaugewerbe 2024 mit 32,1 Milliarden Euro weiterhin das umsatzstärkste Gewerbe, gefolgt vom Kraftfahrzeuggewerbe mit 26,2 Milliarden Euro. Das Gesundheitsgewerbe war mit 2,4 Milliarden Euro das umsatzschwächste Handwerk, gefolgt von den Handwerken für den privaten Bedarf (3,3 Milliarden Euro).

Den größten Anteil an den Handwerksunternehmen machten die zulassungspflichtigen Handwerke aus: 85,0 % der Unternehmen im Handwerk waren 2024 den zulassungspflichtigen Gewerken zugeordnet. Diese beschäftigten 87,5 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und erzielten 93,9 % des Umsatzes.

Weitere Informationen

In der Handwerkszählung werden Angaben der Bundesagentur für Arbeit über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die geringfügig Beschäftigten ausgewertet. Hierbei ist bis Berichtsjahr 2023 zu berücksichtigen, dass es sich um eine Auswertung der beschäftigten Personen handelt und nicht der Beschäftigungsfälle; d. h. Personen mit mehr als einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis werden nur einem Betrieb zugerechnet, und zwar demjenigen, bei dem sie gemäß Bundesagentur für Arbeit ihrer Haupttätigkeit nachgingen. Ab Berichtsjahr 2024 werden mit der Einführung des Job- Konzeptes alle Beschäftigtenverhältnisse je Betrieb ausgewertet (in Haupt- und Nebentätigkeit).

 

 

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