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Pressemitteilung 226/2019

Kommunaler Finanzausgleich: 2018 bei rund 11,6 Milliarden Euro

Baden-Württemberg: Plus 7,5 % gegenüber dem Jahr 2017 – Plus von mehr als 60 % gegenüber 2010

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hat der kommunale Bereich in Baden-Württemberg im Jahr 2018 rund 11,6 Milliarden (Mrd.) Euro an Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erhalten. Das entspricht im Durschnitt pro Einwohnerin und Einwohner zirka 1 050 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 7,5 % oder um 67 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Im Vergleich zu 2010 ist dies ein Plus von über 60 % oder von 390 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Der kommunale Bereich in Baden-Württemberg hat vielfältige und kostenintensive Aufgaben. Um diese Aufgaben zu erfüllen, stehen den Gemeinden neben den eigenen Steuereinnahmen (unter anderem die Grund- und Gewerbesteuer) auch ein Anteil an der dem Bund und den Ländern zustehenden Einkommen- und Umsatzsteuer zu. Der kommunale Finanzausgleich ist ein weiteres, wichtiges Instrument um den kommunalen Bereich bei der Bewältigung seiner Aufgaben finanziell zu unterstützen. Dabei gewährt das Land Finanzzuweisungen für vielerlei Zwecke, auch mit dem Ziel die Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Kommunen zu mildern (»Harmonisierungsgebot«).

Gemeinden (Stadtkreise, kreisangehörige Gemeinden), Landratsämter, kommunale Zweckverbände.

Ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gem. § 13 Finanzausgleichsgesetz.

Tabelle 1

Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich
Leistungsart 2018 2017 2010
in Mill. Euro

Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich

Schlüsselzuweisungen 7.340 6.725 4.357
Sonstige Zuweisungen, Fremdenverkehr, Ausbildung geh. Verwaltungsdienst 705 656 572
Schullastenausgleich 1.162 1.149 918
Soziallastenausgleich 105 93 106
Verkehrslastenausgleich (Straßen, ÖPNV) 200 199 205
Familienleistungsausgleich 491 475 424
Kinderbetreuung 1.461 1.353 512
Integrationslastenausgleich (seit 2017) 101 101
Insgesamt 11.565 10.751 7.094

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