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Pressemitteilung 147/2023

Kommunaler Finanzausgleich 2022: 14,5 Milliarden Euro an Zuweisungen für den kommunalen Bereich

Zuwachs von 1,3 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hat der kommunale Bereich in Baden-Württemberg für das Jahr 2022 insgesamt rund 14,5 Milliarden (Mrd.) Euro an Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erhalten. An die Städte und Gemeinden, Landkreise – als eigene Verwaltungseinheit – und an die kommunalen Zweckverbände flossen im Vergleich zum Vorjahr 1,3 Mrd. Euro (+9,5 %) mehr an Zuweisungen. Je Einwohnerin und Einwohner ergibt dies ein Betrag von 1 298 Euro (2021: 1 186 Euro). Nachfolgend werden die drei umfangreichsten Zuweisungsarten (Anteil von 89 % an gesamten Zuweisungen) kurz vorgestellt.

Die Schlüsselzuweisungen sind für den kommunalen Bereich, mit einem Anteil von 64 % an den gesamten Zuweisungen, die wichtigste Einnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich. Sie dienen zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben, die ggf. nicht durch die eigenen Steuereinnahmen abgedeckt werden können. Mit den Schlüsselzuweisungen soll jedoch der Bedarf nicht vollständig ausgeglichen werden, da sonst der Anreiz höhere Steuereinnahmen zu erzielen, schwinden würde (»Übernivellierungsverbot«).

Für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die einzelnen Zahlungsempfänger sind insbesondere die jeweiligen Einwohnerzahlen und die Fläche der jeweiligen Gemeinde im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl maßgebend.

Für das Jahr 2022 wurden 1,1 Mrd. Euro mehr an Schlüsselzuweisungen ausgezahlt. Sie erhöhten sich damit gegenüber 2021 um 13,4 % auf insgesamt 9,2 Mrd. Euro. Je Einwohnerin und Einwohner ergibt dies ein Betrag von 830 Euro (2021: 732 Euro).

Mit einem Anteil von 16 % an den gesamten Zuweisungen ist die Förderung der Kinderbetreuung in den Kommunen ein weiterer bedeutsamer Bereich. Es wurden für 2022 gut 2,3 Mrd. Euro (203 Euro je Einwohnerin und Einwohner) bereitgestellt. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 51 Millionen (Mill.) Euro oder 2,3 % mehr.

Der größte Teil dieser Zuweisungen floss in die Förderung der Betreuung der unter 3-jährigen Kinder (1,2 Mrd. Euro), während auf die Förderung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder 926 Mill. Euro entfielen. Das Volumen für die Förderung der pädagogischen Leitungszeit erhöhte sich um rund 3 Mill. Euro auf nun 150 Mill. Euro.

Im Bereich der Kindergartenförderung erhalten die Kommunen pauschale Zuweisungen als Ausgleich für die bei der Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder anfallenden Kindergartenlasten. Des Weiteren gibt es Zuweisungen zu den Betriebskosten im Rahmen der Kleinkindförderung für die unter 3-jährigen Kinder. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Anzahl der Kinder, die in den – auf kommunalem Gebiet liegenden – Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung.

Die Verteilung der Zuweisung zur Förderung der »pädagogischen Leitungszeit« erfolgt auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet ansässigen Tageseinrichtungen und Gruppen. Je mehr Gruppen eine Einrichtung hat, umso höher ist die Gewichtung.

Der Schullastenausgleich ist mit einem Anteil von 9 % an den gesamten Zuweisungen die drittgrößte Zuweisungsart im kommunalen Finanzausgleich. Die hierbei zu verteilenden Mittel für 2022 betrugen 1,3 Mrd. Euro (118 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Diese Zuweisungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 36 Mill. Euro (+2,8 %).

Als sogenannte Sachkostenbeiträge für die kommunalen Schulträger wurden darunter Mittel in Höhe von ca. 1,1 Mrd. Euro verteilt. Die Verteilung erfolgt nach der Anzahl an Schülerinnen und Schüler eines Schuljahres. Dieser Sachkostenbeitrag wird für jede Schulart, jede Schulstufe sowie für Schulen mit Voll- und Teilzeitunterricht verschieden hoch festgesetzt. Er wird dabei so bemessen, dass die laufenden Schulkosten angemessen ausgeglichen werden sollen. Weitere 194 Mill. Euro wurden für die Kosten der Schülerbeförderung auf die Stadt- und Landkreise verteilt.

Von den insgesamt 14,5 Mrd. Euro an Zuweisungen für das Jahr 2022 sind mit 8 Mrd. Euro (883 Euro je Einwohnerin und Einwohner) mehr als die Hälfte (55,4 %) an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden geflossen. Das sind im Vergleich zum Vorjahr rund 890 Mill. Euro mehr. Die 9 Stadtkreise erhielten, mit einem Anteil von 23,4 % an den Zuweisungen insgesamt, 3,4 Mrd. Euro (1 636 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Auf die 35 Landkreise, als eigene Verwaltungseinheit, entfielen 3 Mrd. Euro (333 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Dies entspricht einem Anteil von 20,9 %. Die kommunalen Zweckverbände erhielten rund 42 Mill. Euro an Zuweisungen.

Die Gemeinden und die Stadt- und Landkreise beteiligten sich an den insgesamt ausgezahlten Zuweisungen mit der sogenannten Finanzausgleichsumlage, die das Land jährlich erhebt und die sich, vereinfacht ausgedrückt, an der Steuerkraft orientiert. Für das Jahr 2022 entsprach dies einem Betrag von 5,2 Mrd. Euro. Davon fließen rund 85 % wieder in die zu verteilende Masse, der Rest verbleibt dem Land.

Tabelle 1

Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg 2010, 2020 und 2022
Leistungsart 2022 2021 2010
Mill. EUR

Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich Baden-Württemberg.

Schlüsselzuweisungen 9.233 8.142 4.357
Sonstige Zuweisungen, Fremdenverkehr, Ausbildung geh. Verwaltungsdienst 771 737 572
Schullastenausgleich 1.312 1.276 918
Soziallastenausgleich 82 103 106
Verkehrslastenausgleich (Straßen, ÖPNV) 200 199 205
Familienleistungsausgleich 590 525 424
Kinderbetreuung 2.259 2.208 512
Insgesamt 14.445 13.190 7.094

Weitere Informationen

Gemeinden (Stadtkreise, kreisangehörige Gemeinden), Landratsämter, kommunale Zweckverbände

Ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gem. § 13 Finanzausgleichsgesetz.

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