Kommunaler Finanzausgleich 2024: 15,4 Milliarden Euro an Zuweisungen für den kommunalen Bereich
Deutlicher Anstieg zum Vorjahr um mehr als 1 Milliarde Euro
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes erhielt der kommunale Bereich in Baden-Württemberg Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 15,4 Milliarden (Mrd.) Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um mehr als 1 Mrd. Euro bzw. +7,5 %.
Die Mittel kamen Städten und Gemeinden, den Landkreisen als eigenständige Verwaltungseinheiten sowie den kommunalen Verbänden zugute. Pro Einwohner/-in entspricht dies einer Zuweisung von 1 360 Euro (2023: 1 273 Euro).
Mit 8,6 Mrd. Euro (936 Euro je Einwohner/-in) entfielen mehr als die Hälfte (56,0 %) der Zuweisungen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die neun Stadtkreise erhielten zusammen 3,5 Mrd. Euro (1 669 Euro je Einwohner/-in) und damit 22,8 % der gesamten Mittel. Auf die 35 Landkreise – als eigene Verwaltungseinheiten – entfielen 3,2 Mrd. Euro (351 Euro je Einwohner/-in), was einem Anteil von 20,9 % entspricht. Die kommunalen Verbände erhielten rund 44 Millionen (Mill.) Euro.
Nachfolgend werden die drei umfangreichsten Zuweisungsarten vorgestellt, die zusammen 89 % der gesamten Mittel ausmachen.
Mit einem Anteil von 64 % stellen die Schlüsselzuweisungen die wichtigsten Einnahmequellen für den kommunalen Bereich im kommunalen Finanzausgleich dar. Sie dienen zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben, insbesondere wenn diese durch die eigenen Steuereinnahmen nicht ausreichend abgedeckt werden können. Mit den Schlüsselzuweisungen soll jedoch der Bedarf nicht vollständig ausgeglichen werden, da sonst der Anreiz höhere Steuereinnahmen zu erzielen, schwinden würde (»Übernivellierungsverbot«). Für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die einzelnen Zahlungsempfänger sind insbesondere die jeweiligen Einwohnerzahlen und die Fläche der jeweiligen Gemeinde im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl maßgebend.
Im Jahr 2024 wurden die Schlüsselzuweisungen um 898 Mill. Euro (+10,1 %) auf insgesamt 9,8 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Das entspricht 865 Euro pro Einwohner/-in (2023: 791 Euro).
Mit 2,4 Mrd. Euro (215 Euro je Einwohner/-in) und einem Anteil von 16 % an den gesamten Zuweisungen folgt die Förderung der Kinderbetreuung. Gegenüber dem Vorjahr stieg das Zuweisungsvolumen um 98 Mill. Euro bzw. 4,2 %. Davon flossen 1,3 Mrd. Euro (18 030 Euro pro gewichtetes Kind) für die Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, während auf die Betreuung der Kinder im Alter von drei bis unter sieben Jahren 925 Mill. Euro (3 423 Euro pro gewichtetes Kind) entfielen. Zusätzlich wurden 170 Mill. Euro für die Förderung der pädagogischen Leitungszeit bereitgestellt – 10 Mill. Euro mehr als im Vorjahr.
Im Bereich der Kindergartenförderung erhalten die Kommunen pauschale Zuweisungen als Ausgleich für die bei der Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder anfallenden Kindergartenlasten. Des Weiteren gibt es Zuweisungen zu den Betriebskosten im Rahmen der Kleinkindförderung für die unter 3- jährigen Kinder. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Anzahl der Kinder, die in den – auf kommunalem Gebiet liegenden – Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung. Die Verteilung der Zuweisung zur Förderung der »pädagogischen Leitungszeit« erfolgt auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet ansässigen Tageseinrichtungen und Gruppen. Je mehr Gruppen eine Einrichtung hat, umso höher ist die Gewichtung.
Der Schullastenausgleich ist mit einem Anteil von 9 % und einem Volumen von 1,4 Mrd. Euro (127 Euro je Einwohner/-in) die drittgrößte Zuweisungsart im kommunalen Finanzausgleich. Die Zuweisungen stiegen gegenüber 2023 um 25 Mill. Euro (+1,8 %). Davon wurden etwa 1,2 Mrd. Euro als sogenannte Sachkostenbeiträge an die kommunalen Schulträger verteilt. Die Verteilung erfolgt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler eines Schuljahres. Dieser Sachkostenbeitrag wird für jede Schulart, jede Schulstufe sowie für Schulen mit Voll- und Teilzeitunterricht verschieden hoch festgesetzt. Ziel ist ein angemessener Ausgleich der laufenden Schulkosten. Weitere 194 Mill. Euro flossen in die Schülerbeförderung, verteilt auf die Stadt- und Landkreise.
Die Gemeinden und die Stadt- und Landkreise beteiligten sich an den insgesamt ausgezahlten Zuweisungen mit der sogenannten Finanzausgleichsumlage, die das Land jährlich erhebt und die sich, vereinfacht ausgedrückt, an der Steuerkraft orientiert. Für das Jahr 2024 entsprach dies einem Betrag von 5,7 Mrd. Euro. Davon fließen rund 85 % zurück in den kommunalen Finanzausgleich, der verbleibende Anteil verbleibt dem Land.
Tabelle 1
Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg 2010, 2023 und 2024 | |||
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Leistungsart | 2024 | 2023 | 2010 |
Mill. EUR | |||
Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich Baden-Württemberg. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025 |
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Schlüsselzuweisungen | 9.795 | 8.897 | 4.357 |
Sonstige Zuweisungen, Fremdenverkehr, Ausbildung geh. Verwaltungsdienst | 825 | 796 | 572 |
Schullastenausgleich | 1.441 | 1.416 | 918 |
Soziallastenausgleich | 83 | 83 | 106 |
Verkehrslastenausgleich (Straßen, ÖPNV) | 199 | 197 | 205 |
Familienleistungsausgleich | 627 | 603 | 424 |
Kinderbetreuung | 2.431 | 2.333 | 512 |
Insgesamt | 15.402 | 14.325 | 7.094 |
Weitere Informationen
Methodische Hinweise
Kommunaler Finanzausgleich ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gem. § 13 Finanzausgleichsgesetz.