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Pressemitteilung 140/2024

Lohn- und Einkommensteuer 2020: 4 629 Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Baden-Württemberg

Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Abstand die Haupteinnahmequelle der Einkommensmillionärinnen und -millionäre

Im Jahr 2020 erzielten 4 629 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in Baden-Württemberg jeweils einen Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens einer Million Euro. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre damit gegenüber 2019 um 2,4 % (+108 Steuerpflichtige) an. Für 2 939 (63,5 %) von ihnen waren Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb die Haupteinnahmequelle. Weitere 751 (16,2 %) bzw. 733 (15,8 %) dieser Steuerpflichtigen bezogen ihre Einkünfte vorwiegend aus nicht selbständiger Arbeit bzw. aus selbstständiger Arbeit. Weitere Einkunftsarten spielten nur eine untergeordnete Rolle. Dabei ist zu beachten, dass seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch teilweise erfasst werden.

Auf Landesebene ergab sich im Jahr 2020 eine rechnerische »Millionärsdichte« von 8,1 Einkommensmillionärinnen und -millionären pro 10 000 Steuerpflichtigen. Auf Kreisebene liegt weiterhin Baden-Baden mit einem Wert von 21,4 (+6,9 % gegenüber dem Vorjahr) nach Heidelberg (15,7) und Stuttgart (14,6) auf dem ersten Platz. In Heidelberg zeigte sich 2020 gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 22 Einkommensmillionärinnen und -millionären (−15,7 %), während sich dieser Wert in Stuttgart um 0,8 % leicht erhöhte. Im Kreis Rastatt und im Neckar-Odenwald-Kreis war die Millionärsdichte mit 4,0 bzw. 4,3 Einkommensmillionärinnen und -millionären pro 10 000 Steuerpflichtigen am niedrigsten.

Wird die absolute Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrachtet, so hatte der Stadtkreis Stuttgart mit 480 die höchste Zahl vorzuweisen. Es folgt der Rhein-Neckar-Kreis (216) vor Ludwigsburg (202). Im Main-Tauber-Kreis lebten im Jahr 2020 43 Einkommensmillionärinnen und -millionäre, im Landkreis Heidenheim 39 und Neckar-Odenwald-Kreis mit 34 am wenigsten.

Insgesamt wurden im Jahr 2020 rund 5,8 Mill. (Millionen) unbeschränkt Steuerpflichtige in Baden-Württemberg erfasst. Deren Gesamtbetrag der Einkünfte summierte sich auf etwa 274,9 Milliarden (Mrd.) Euro. Im Durchschnitt betrug er 47 828 Euro, der Median lag bei 34 018 Euro.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrug rund 11,7 Mrd. Euro. Einkommensmillionärinnen und -millionäre erhalten damit 4,3 % der gesamten Einkünfte von Steuerpflichtigen. Verglichen mit ihrem Anteil an allen Steuerpflichtigen von 0,1 % entspricht dies einem überproportional hohem Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte. Der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre lag bei über 2,5 Mill. Euro, der Median bei etwa 1,5 Mill. Euro.

Insgesamt wurden im Jahr 2020 Steuern in Höhe von rund 51,0 Mrd. Euro (−2,3 %) festgesetzt. Einkommensmillionärinnen und -millionäre trugen dazu 4,1 Mrd. Euro und somit anteilsmäßig 8,0 % bei. Den größten Anteil an den festgesetzten Steuern trugen mit 19,9 % Steuerpflichtige der Einkommensgrößenklasse zwischen 125 000 und 250 000 Euro.

Tabelle 1

Einkommensmillionär/-innen in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2020
Kreis Einkommensmillionäre1)
2020 2019 Verän­derung 2020 ggü. 2019 2020
Anzahl % je 10.000 Steuer­pflichtige

1) Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens 1 Million Euro.

Datenquelle: Statistik der Lohn- und Einkommenssteuer.

Stuttgart (SKR) 480 476 +0,8 14,6
Böblingen (LKR) 113 116 −2,6 5,6
Esslingen (LKR) 195 191 +2,1 6,9
Göppingen (LKR) 89 99 −10,1 6,8
Ludwigsburg (LKR) 202 201 +0,5 7,1
Rems-Murr-Kreis (LKR) 174 156 +11,5 7,8
Heilbronn (SKR) 68 71 −4,2 10,3
Heilbronn (LKR) 162 168 −3,6 9,1
Hohenlohekreis (LKR) 47 44 +6,8 8,0
Schwäbisch Hall (LKR) 100 84 +19,0 9,9
Main-Tauber-Kreis (LKR) 43 39 +10,3 6,4
Heidenheim (LKR) 39 39 5,7
Ostalbkreis (LKR) 131 125 +4,8 8,0
Baden-Baden (SKR) 62 58 +6,9 21,4
Karlsruhe (SKR) 110 124 −11,3 6,9
Karlsruhe (LKR) 153 131 +16,8 6,6
Rastatt (LKR) 48 53 −9,4 4,0
Heidelberg (SKR) 118 140 −15,7 15,7
Mannheim (SKR) 76 72 +5,6 4,7
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) 31 34 −8,8 4,3
Rhein-Neckar-Kreis (LKR) 216 216 7,6
Pforzheim (SKR) 50 57 −12,3 8,1
Calw (LKR) 49 50 −2,0 6,0
Enzkreis (LKR) 62 71 −12,7 6,1
Freudenstadt (LKR) 68 58 +17,2 11,4
Freiburg im Breisgau (SKR) 105 106 −0,9 8,6
Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) 100 95 +5,3 7,3
Emmendingen (LKR) 60 54 +11,1 6,9
Ortenaukreis (LKR) 173 174 −0,6 7,7
Rottweil (LKR) 64 54 +18,5 8,7
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) 91 76 +19,7 8,3
Tuttlingen (LKR) 85 87 −2,3 11,9
Konstanz (LKR) 109 107 +1,9 7,2
Lörrach (LKR) 60 60 5,0
Waldshut (LKR) 51 55 −7,3 5,9
Reutlingen (LKR) 121 115 +5,2 8,2
Tübingen (LKR) 96 94 +2,1 8,2
Zollernalbkreis (LKR) 96 81 +18,5 10,0
Ulm (SKR) 93 83 +12,0 13,6
Alb-Donau-Kreis (LKR) 60 57 +5,3 5,8
Biberach (LKR) 83 72 +15,3 7,9
Bodenseekreis (LKR) 120 108 +11,1 10,1
Ravensburg (LKR) 128 130 −1,5 8,6
Sigmaringen (LKR) 48 40 +20,0 7,1
Baden-Württemberg 4.629 4.521 +2,4 8,1

Tabelle 2

Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in Baden-Württemberg 2020 nach Grössenklassen der Einkünfte
Gesamt­beträge der Ein­künfte von … bis unter … Euro Steuer-pflichtige1) Gesamt­betrag der Ein­künfte Festzu­setzende Ein­kom­men­steuer
%

1) Einschließlich der Steuerfälle/Steuerpflichtigen ohne Einkommensteuerveranlagung, soweit Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. Ohne Verlustfälle.

Datenquelle: Statistik der Lohn- und Einkommenssteuer.

unter 10.000 17,3 1,2 0,2
10.000–20.000 13,9 4,4 1,0
20.000–30.000 13,4 7,0 3,0
30.000–40.000 13,1 9,6 5,8
40.000–50.000 10,5 9,8 7,2
50.000–60.000 7,7 8,8 7,3
60.000–70.000 5,6 7,5 6,8
70.000–80.000 4,2 6,5 6,3
80.000–90.000 3,1 5,6 5,6
90.000–100.000 2,4 4,7 5,0
100.000–125.000 3,7 8,6 9,9
125.000–250.000 4,1 14,0 19,6
250.000–500.000 0,8 5,4 9,3
500.000–1.000.000 0,2 2,7 5,1
1.000.000 u. mehr 0,1 4,3 8,1

Tabelle 3

Millionär/-innen in Badern-Württemberg 2020 nach ihrer überwiegenden Einkunftsart
Überwiegende Einkunftsart Einkommens­millionär/-innen1)
Anzahl %

1) Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens 1 Million Euro.

Datenquelle: Statistik der Lohn- und Einkommenssteuer.

Land- und Forstwirtschaft 55 1,2
Gewerbebetrieb 2.939 63,5
Selbständige Arbeit 733 15,8
Nichtselbständige Arbeit 751 16,2
Kapitalvermögen 24 0,5
Vermietung und Verpachtung 108 2,3
sonstige Einkünfte 19 0,4
Insgesamt 4.629 100,0

Weitere Informationen

Durch die vom Gesetzgeber gewährten Fristen zur Einkommensteuerveranlagung werden die Ergebnisse der Statistik erst ca. 3,5 Jahre nach Ende des Berichtsjahres fertig gestellt. Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 werden zudem Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch teilweise erfasst, da sie bei der Einkommensteuerveranlagung nicht mehr angegeben werden müssen. Die Statistik wird ab dem Berichtsjahr 2013 jährlich aufbereitet.

Zusammen veranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften werden als eine steuerpflichtige Person gezählt.

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