Mehr als 6 Milliarden Euro Kreisumlage erwartet
Baden-Württemberg: 24 der 35 Landkreise erhöhten im Jahr 2026 ihre Kreisumlagehebesätze
Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mitteilt, haben 24 von 35 Landkreisen in Baden-Württemberg ihre Kreisumlagehebesätze für das Jahr 2026 erhöht, bei nur zwei Landkreisen fand eine Reduzierung statt. Der durchschnittliche gewogene Kreisumlagehebesatz erhöhte sich zum Vorjahr auf 34,27 % (+1,14 Prozentpunkte) und erreichte damit wieder das Niveau von 2011.
Der höchste Kreisumlagehebesatz liegt unverändert mit 41,7 % beim Landkreis Freudenstadt vor. Mit 39,93 % folgt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (+2,43 Prozentpunkte). Trotz einer Erhöhung um 1,5 Prozentpunkte, weist der Landkreis Biberach weiterhin den niedrigsten Kreisumlagehebesatz mit 28,0 % unter allen Landkreisen aus.
Das Kreisumlageaufkommen aller Landkreise in Baden-Württemberg steigt in 2026 zum Vorjahr voraussichtlich auf rund 6,3 Milliarden Euro (+8,2 % bzw. +474 Millionen Euro). Mit einem Anstieg von 45,2 Millionen Euro (+13,6 %) sind beim Landkreis Ludwigsburg die höchsten nominalen Mehreinnahmen auf insgesamt 377 Millionen Euro zu erwarten. Dies resultiert aus einem Zuwachs bei der Steuerkraftsumme um rund 6,7 % und einer gleichzeitigen Anhebung des Kreisumlagehebesatzes um 2,0 Prozentpunkte. Mit rund 396 Millionen Euro (+4,5 %) ist erneut im Rhein-Neckar-Kreis mit dem höchsten Gesamtaufkommen unter allen Landkreisen zu rechnen. Trotz der Anhebung des Kreisumlagehebesatzes um 0,5 Prozentpunkte, dürfte nur im Hohenlohekreis ein Rückgang des Aufkommens zu 2025 um 0,4 Millionen Euro (−0,5 %) zu erwarten sein, da die Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden in 2026 um 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist.
Weitere Informationen
Die Kreisumlage ist für die Landkreise eine bedeutende Einnahmequelle und wird bei ihren kreisangehörigen Gemeinden zur Deckung ihres Finanzbedarfs erhoben. Deren Höhe wird vom jeweiligen Kreistag beschlossen. Bemessen wird sie in einem Prozentsatz (Kreisumlagehebesatz) und der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden eines Landkreises. Als Basis für die Steuerkraftsummen im Jahr 2026 werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft (§ 5 Finanzausgleichsgesetz) des Jahres2024 zugrunde gelegt. Die aktuellen Entwicklungen bei den kommunalen Steuereinnahmen bleiben daher unberücksichtigt.
Aufgrund bestehender regionaler Unterschiede in der Infrastruktur, Aufgabenverteilung und Bevölkerungsstruktur, ist ein direkter Vergleich der Landkreise nur eingeschränkt möglich. Zudem sind die Gründe für eine Veränderung bei der Kreisumlage vielfältig und dem Statistischen Landesamt nicht in vollem Umfang bekannt.
- Kreisumlagehebesätze und -aufkommen: Tabelle 79100_0008
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