Pro Kopf importierte Baden-Württemberg 2025 drei Packungen Kaffee aus dem Ausland – Vietnam wichtigstes Lieferland
Erstaunliches Statistikwissen zum Tag des Kaffees am 1. Oktober.
Ob morgens oder nachmittags, im Büro, zu Hause oder unterwegs – Kaffee ist aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Wenn wir in Baden-Württemberg den Duft und Geschmack von frischem Kaffee genießen, haben die Bohnen bereits einen weiten Weg hinter sich. Wie das Statistische Landesamt nach vorläufigen Ergebnissen der Außenhandelsstatistik zum Tag des Kaffees am 1. Oktober berichtet, wurden im Jahr 2025 insgesamt rund 14.800 Tonnen gerösteter und ungerösteter Kaffee im Wert von 133,4 Millionen Euro direkt aus dem Ausland in den Südwesten eingeführt. Indirekte Auslandsimporte über andere Bundesländer werden nicht berücksichtigt. Unter der Annahme, dass die eingeführte Gesamtmenge gleichmäßig auf die baden-württembergische Bevölkerung im Alter ab 15 Jahren aufgeteilt wurde, waren das über 1,5 Kilogramm Kaffee pro Kopf. Das entspricht drei klassischen 500-Gramm-Packungen. Gegenüber dem Vorjahr wurden knapp 4.900 Tonnen beziehungsweise 48,7 % mehr Kaffee eingeführt. Im Jahr 2024 lag die Importmenge des „Schwarzen Goldes“, wie Kaffee im Volksmund oft genannt wird, bei lediglich 10.000 Tonnen beziehungsweise zwei Packungen à 500 Gramm pro Kopf.
Am meisten roher und ungerösteter Kaffee wurde im Jahr 2025 mit einem Anteil von gut einem Drittel aus Vietnam (4.900 Tonnen) importiert. Weitere wichtige Herkunftsländer waren Brasilien (3.500 Tonnen), die Schweiz (2.400 Tonnen) und Italien (1.100 Tonnen).
Im Jahr 2025 exportierte Baden-Württemberg insgesamt 10.300 Tonnen Kaffee (roh und geröstet). Im Vergleich zum Vorjahr wurden 3.100 Tonnen beziehungsweise 42,8 % mehr Kaffee aus baden-württembergischer Verarbeitung ins Ausland exportiert. Zu den wichtigsten Zielländern gehörten neben Österreich (4.100 Tonnen) auch die USA (1.400 Tonnen) und das Vereinigte Königreich (1.200 Tonnen).
Weitere Informationen
Für die Betrachtung von Kaffee wurden folgende Warenummern des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zusammengefasst: WA09011100 „Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert“; WA09011200 „Kaffee, nicht geröstet und nicht entkoffeiniert“; WA 09012100 „Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert“; WA 09012200 „Kaffee, geröstet, entkoffeiniert“. Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen sowie Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegeschmack sind in der Betrachtung nicht enthalten. Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse zum Stand September 2026. Meldepflichtig im Intrahandel (Handel mit EU-Ländern) ab dem Jahr 2025 sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 1 Million Euro beziehungsweise deren Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 3 Millionen Euro im Vorjahr überschritten haben. Bis 2024 betrug die Meldeschwelle in der Versendung 500.000 Euro und im Eingang 800.000 Euro. Die Außenhandelsstatistik wird zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben. Gegenstand ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland. In der Außenhandelsstatistik nicht inbegriffen ist der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank erhoben.
Die Berechnungen der Importe pro Kopf basieren auf den Bevölkerungszahlen nach den Ergebnissen des Zensus 2022 zu den Stichtagen 31.12.2025 beziehungsweise 31.12.2024.
Die dargestellten Veränderungen zum Vorjahr beziehungsweise Vorjahreszeitraum beziehen sich auf nominale Originärwerte und berücksichtigen keine Kalender-, Saison- oder Preiseffekte.
Die Ausfuhr aus Baden-Württemberg wird nach dem Konzept des Spezialhandels dargestellt. Dieser umfasst ausgeführte Waren, die aus der Erzeugung, der Be- und Verarbeitung in Baden-Württemberg stammen. Die Einfuhr lässt sich aus erhebungstechnischen Gründen nur nach dem Konzept des Generalhandels nachweisen. Dieser enthält neben den zum Gebrauch, Verbrauch, zur Be- oder Verarbeitung in Baden-Württemberg eingehenden Waren zusätzlich Einfuhren von Waren auf Lager, die gegebenenfalls im Anschluss in andere Bundesländer weitergeleitet werden. Umgekehrt sind Waren, die zunächst in anderen Bundesländern auf Lager genommen werden und danach zum Gebrauch, Verbrauch, zur Be- oder Verarbeitung nach Baden-Württemberg transportiert werden, nicht enthalten. Die Saldierung der Aus- und Einfuhrergebnisse, das heißt die Berechnung einer Handelsbilanz, ist für Bundesländer aufgrund der unterschiedlichen Abgrenzung methodisch nicht sinnvoll.
- Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025
- Statistik-Datenbank Baden-Württemberg: 51000 Außenhandel
- Themenseite: Außenhandel
- Qualitätsbericht: Außenhandelsstatistik (Destatis)
Fachbereich
E-Mail: aussenhandel@stala.bwl.de