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Pressemitteilung 114/2026

Pro-Kopf-Umsätze in der Gastronomie Baden-Württembergs: Baden-Baden und Ulm an der Spitze

Erstaunliches Statistikwissen: Umsätze pro Einwohner variieren stark zwischen den Land- und Stadtkreisen.

Große Sportereignisse wie die bevorstehende Fußballweltmeisterschaft der Herren in den USA werfen ihre Schatten voraus. Insbesondere Public-Viewing-Veranstaltungen in Gaststätten und Restaurants steigern voraussichtlich die Nachfrage nach Getränken und Speisen und führen bestenfalls zu Umsatzsteigerungen in der Branche. Laut dem Statistischen Landesamt könnten davon vor allem Baden-Baden und Ulm profitieren, denn dort liegt der Pro-Kopf-Umsatz deutlich über dem Landesdurchschnitt.

Nach Angaben des statistischen Unternehmensregisters waren 2024 in der Gastronomiebranche Baden-Württembergs 230.970 Personen in 30.585 Niederlassungen tätig. Bei der Anzahl der Niederlassungen ist ein stetig steigender Anstieg zwischen 2015 und 2019 erkennbar. Durch die Corona-Pandemie kam es 2020 und 2021 zu Einbrüchen bei der Anzahl der Niederlassungen, die sich seitdem zwar wieder positiv entwickelt, aber bis zum Jahr 2024 noch nicht wieder das Niveau von 2019 erreichte.

Eine Auswertung der Umsätze im statistischen Unternehmensregister in der Gastronomie je Einwohner in den Land- und Stadtkreisen zeigt große Unterschiede auf. An der Spitze der Rangliste steht der Stadtkreis Baden-Baden mit einem Umsatz von 2.995 Euro pro Einwohner. Auf dem zweiten Platz folgt der Stadtkreis Ulm mit 2.325 Euro pro Einwohner, gefolgt vom Main-Tauber-Kreis mit 2.065 Euro pro Einwohner.

Zu den Top 10 der Land- und Stadtkreise mit dem höchsten Umsatz pro Einwohner in der Gastronomie zählen auch die Stadtkreise Stuttgart, Heidelberg, Freiburg im Breisgau, Mannheim, Karlsruhe sowie die Landkreise Rottweil und Konstanz. Diese Regionen profitieren von ihrer zentralen Lage, ihrer wirtschaftlichen Stärke und der Anziehungskraft auf Touristen und Geschäftsreisende.

Im Vergleich dazu liegt der Durchschnittsumsatz in der Branche pro Einwohner in Baden-Württemberg bei 919 Euro, was einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 4,4 % (880 Euro) entspricht. Erhebliche Unterschiede lassen sich hier im Stadt-Land-Gefälle erkennen. Mit Ausnahme des Stadtkreis Pforzheim liegen ausschließlich Landkreise unter dem landesweiten Umsatzdurchschnitt. Mit dem Main-Tauber-Kreis sowie den Landkreisen Rottweil, Konstanz, Bodenseekreis, Lörrach und dem Ortenaukreis weisen lediglich sechs Landkreise einen überdurchschnittlichen Umsatz pro Einwohner auf.

Die Gastronomiebranche spielt eine wichtige Rolle in der regionalen Wirtschaft, jedoch ist ihr Beitrag zum Umsatz aller Branchen verhältnismäßig gering. Im Jahr 2024 liegt der Umsatzanteil der Gastronomie in den Land- und Stadtkreisen zwischen 0,23 % und 2,62 % des Gesamtumsatzes (0,67 % für ganz Baden-Württemberg). Trotz ihres relativ geringen Umsatzanteils hat die Gastronomiebranche jedoch einen bedeutenden Einfluss auf den Arbeitsmarkt. Hier sind zwischen 6,17 % und 16,90 % aller geringfügig Beschäftigten im jeweiligen Land- und Stadtkreis tätig, was darauf hindeutet, dass die Branche eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten spielt.

Weitere Informationen

Für die Berechnung des Pro-Kopf-Umsatzes wurde der Bevölkerungsstand der Land- und Stadtkreise zum 31.12.2024 verwendet. Bei der vorliegenden Auswertung wurde die Wirtschaftsabteilung „56 – Gastronomie“ herangezogen mit den Gruppen „56.1 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.“, „56.2 Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen“ und „56.3 Ausschank von Getränken“ mit der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

Die Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister speisen sich hauptsächlich aus Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit sowie Angaben zur Umsatzsteuervoranmeldung der Finanzverwaltungen.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass einige methodische Anpassungen bei der Berücksichtigung der Beschäftigten im Unternehmensregister vorgenommen wurden. Die Beschäftigtenzahlen des Unternehmensregisters folgen beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 dem sogenannten Jobkonzept. Dies bedeutet, dass Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis mit jedem Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden. Das bis einschließlich Berichtsjahr 2023 geltende Personenkonzept berücksichtigte jede abhängig beschäftigte Person nur einmal (in ihrer Haupttätigkeit). Zudem sind in den Zahlen der geringfügig Beschäftigten ab dem Berichtsjahr 2024 auch die kurzfristig beschäftigten Personen enthalten sowie geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung). Dies hat dazu geführt, dass Unternehmen, die vor 2024 ausschließlich kurzfristig Beschäftigte oder geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob hatten, erst ab 2024 in die Ergebnisse des Unternehmensregisters einflossen. Ein Vergleich mit den Ergebnissen früherer Berichtsjahre ist daher leider kaum mehr möglich. Wie bereits beschrieben, ist das Unternehmensregister Quelle dieser Meldung. Sofern Sie Angaben aus der Tourismusstatistik suchen, nutzen Sie gerne unser entsprechendes Angebot.

 

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