Rund 900 000 minderjährige Kinder lebten mit Schwestern in der Familie
Knapp 5 % lebten mit drei oder mehr Schwestern
Wie das Statistische Landesamt anlässlich des Tages der Schwestern am 7. August mitteilt, lebten 2021 in Baden-Württemberg knapp 880 000 minderjährige Kinder mit mindestens einer Schwester in der Familie. Das entspricht 46,5 % der rund 1,9 Millionen minderjährigen Kinder.
Nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2021 lebten von den Kindern mit Schwestern 77,6 % mit genau einer Schwester, während 17,8 % mit zwei Schwestern lebten. Jedes 20. Kind lebte mit drei oder mehr Schwestern (4,6 %).
Rückläufige Zahl an Kindern im Vergleich zu 2006
Im Jahr 2006 lebten in Baden-Württemberg gut 100 000 mehr minderjährige Kinder. Mit ca. 920 000 lebten 46,3 % der Minderjährigen mit mindestens einer Schwester in der Familie.
Mit 79,1 % lag der Anteil der Kinder mit genau einer Schwester 1,5 Prozentpunkte höher als 2021. Kinder mit zwei Schwestern hatten einen Anteil von 17,2 %, während 3,7 % mit drei oder mehr Schwestern zusammenlebten.
Tabelle 1
| Kinder unter 18 Jahren in Baden-Württemberg 2021 und 2006 nach Vorhandensein und Anzahl von Schwestern in der Familie | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kinder in der Familie | Insgesamt | darunter mit Schwestern | |||||
| insgesamt | Anzahl der Schwestern | ||||||
| zusammen | 1 Schwester | 2 Schwestern | 3 und mehr Schwestern | ||||
| 1.000 | % | ||||||
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1) Ausschließlich ledige Kinder (siehe methodische Hinweise). Datenquelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Mikrozensus 2021 Erstergebnis (Bevölkerung in Familien/Lebensformen) © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022 |
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| 2021 | |||||||
| Kinder insgesamt | 1.887 | 877 | 47 | 100 | 77,6 | 17,8 | 4,6 |
| Mädchen | 919 | 433 | 47,1 | 100 | 76,2 | 18,8 | 5,0 |
| Jungen | 968 | 444 | 45,9 | 100 | 79,0 | 16,9 | 4,2 |
| 2006 | |||||||
| Kinder1) insgesamt | 1.992 | 923 | 46 | 100 | 79,1 | 17,2 | 3,7 |
| Mädchen | 968 | 450 | 46,4 | 100 | 78,0 | 17,9 | 4,0 |
| Jungen | 1.024 | 473 | 46,2 | 100 | 80,2 | 16,4 | 3,4 |
Weitere Informationen
Diese Pressemitteilung beruht auf Erstergebnissen des Mikrozensus 2021. Mit den Erstergebnissen wird eine deutlich frühere Veröffentlichung von Mikrozensus-Ergebnissen möglich. Sie beruhen für Baden-Württemberg auf über 96 % der zu befragenden Haushalte und weisen somit schon eine sehr hohe Datenqualität auf. Die Endergebnisse werden noch weitere Befragungen enthalten, zu denen beim Zeitpunkt des Abzugs des Erstergebnisses das Mahnverfahren noch nicht abgeschlossen war.
Der Mikrozensus ist die größte Haushaltsbefragung in Deutschland, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Befragt wird 1 % der Bevölkerung, das sind in Baden-Württemberg jährlich rund 59 000 Haushalte. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zu allen Themen der Befragung können Ergebnistabellen beim Statistischen Landesamt angefordert werden.
Kinder: Im Mikrozensus werden Kinder als Personen definiert, die in einer Eltern-Kind-Gemeinschaft (Alleinerziehende, Ehepaare und Lebensgemeinschaft mit Kindern) leben. Kinder können in dieser Definition auch volljährig sein. Es ist unerheblich, ob es sich um leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder handelt. Personen, die zwar noch bei mindestens einem Elternteil leben, jedoch mit einem eigenen Partner bzw. Partnerin zusammenleben bzw. selber eigene Kinder versorgen, werden nicht als Kinder gezählt. Seit 2021 müssen Kinder im Mikrozensus nicht mehr ledig sein, um als solche gezählt zu werden. Dies führt zu einer leichten Erhöhung der Gesamtzahl aller Kinder, da verwitwete, noch verheiratete und vom Partner getrenntlebende Personen als Kinder gezählt werden, wenn sie wieder in ihr Elternhaus ziehen.
Nachgewiesen werden die zum Befragungszeitpunkt (Berichtswoche) im Haushalt zusammenlebenden Kinder. Nachkommen, die bereits einen eigenen Haushalt gegründet haben, werden nicht mehr zum Haushalt gezählt, außer sie werden vom Haushalt noch als dem Haushalt zugehörig angegeben (z. B. Kinder mit Nebenwohnsitz beim Haushalt).