Skip to main content Skip to page footer
Pressemitteilung 62/2026

Scan den Kassenbon – Neue Funktion in App für Befragung zu Einnahmen und Ausgaben verfügbar

90 Euro Prämie: Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg sucht Haushalte für freiwillige Haushaltebefragung.

Die amtliche Befragung zu Einnahmen und Ausgaben, die sogenannten Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR), wird zum ersten Mal mit einer Kassenbon-Scan-Funktion angeboten. Mit der neuen Funktion können teilnehmende Haushalte ihre Kassenbons direkt über die App abfotografieren beziehungsweise hochladen und somit ihre Ausgaben schneller dokumentieren. Dies erleichtert den Teilnehmenden insbesondere Nahrungsmittel und Getränke zu erfassen, die im Jahr 2026 nach einem EU-weit einheitlichen Vorgehen detailliert dokumentiert werden müssen. Die App liest automatisch die Artikel und deren Preise aus und ordnet sie den passenden Kategorien zu. Die Scan-Funktion ist auf Kassenbons von Supermärkten, Lebensmittel-Discountern, Selbstbedienungs-Warenhäusern und Drogeriemärkten ausgelegt. 

Die Ergebnisse der LWR geben Aufschluss darüber, wie viel Geld den privaten Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben. Teilnehmende Haushalte dokumentieren daher einen Monat lang ihre Ausgaben und können sich so einen Überblick über ihre Lebenshaltungskosten verschaffen. Daneben werden beispielsweise Angaben zur Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern und der Einkommenssituation abgefragt. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 gibt es eine Aufwandsentschädigung von 90 Euro. Interessierte Haushalte können sich jederzeit für die Teilnahme an den LWR anmelden.

Aktuell werden insbesondere Haushalte mit volljährigen Kindern gesucht sowie Mehrgenerationenhaushalte und Wohngemeinschaften, die gemeinsam wirtschaften. Weiterhin werden auch Haushalte mit geringerem Einkommen gesucht und Haushalte, deren Hauptverdienerin oder Hauptverdiener selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Da die Daten der LWR 2026 zusätzlich für den Vergleich innerhalb der Europäischen Union (EU) genutzt werden, muss die Stichprobe die gesamte Bevölkerung in Deutschland abbilden. Daher können an den LWR 2026 erstmals auch Haushalte teilnehmen, in denen die Person mit dem größten Einkommen selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Dabei werden ausschließlich private Einnahmen und Ausgaben erfasst.

Weitere Informationen zu den LWR, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind online unter www.lwr.de verfügbar.

Kontakt

Pressestelle

Sie wollen keine Neuigkeiten verpassen? Melden Sie sich für unsere Newsletter an!