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Pressemitteilung 136/2026

Schweden war im Jahr 2025 wichtigstes Herkunftsland von Klimageräten

Baden-Württembergs Einfuhr von Klimageräten und -anlagen aus dem Ausland bleibt insgesamt auf relativ hohem Niveau.

Der Sommeranfang zeigt sich in diesem Jahr bislang vielerorts mit Hitzerekorden und tropischen Nächten. Wenig verwunderlich wird dieser Tage auch in so manchem baden-württembergischen Haushalt wieder verstärkt über die Installation einer Klimaanlage nachgedacht. Wie das Statistische Landesamt nach vorläufigen Ergebnissen der Außenhandelsstatistik mitteilt, lag der Wert der nach Baden-Württemberg eingeführten Klimageräte aus dem Ausland im Jahr 2025 nominal bei fast 166,0 Millionen Euro. Trotz eines Rückgangs von 24,7 % zum Vorjahr, bleibt das Einfuhrniveau hoch. Höher ausgefallen war dieses mit 220,4 Millionen Euro bislang nur 2024. Im Jahr 2015 hatte der Einfuhrwert mit 55,5 Millionen Euro noch um zwei Drittel niedriger gelegen als 2025.

Über die letzten Jahre hinweg hat sich das Aufkommen von Waren mit dem Herkunftssiegel „Made in Germany“ in dem Marktsegment zwar erhöht, viele der hierzulande genutzten Geräte werden aber nach wie vor im Ausland produziert. Betrachtet man den Einfuhrwert, war Baden-Württembergs Hauptbezugsland Nummer 1 für Klimageräte und -anlagen im Jahr 2025 Schweden mit einem Anteil von 59,6 % (99,0 Millionen Euro). Spanien (6,3 %) und China (5,9 %) folgten mit großem Abstand dahinter. Nach Einfuhrgewicht kamen die meisten Importe jedoch aus China (1.300 Tonnen bzw. 27,8 %).

Exportseitig gingen Klimageräte und -anlagen aus baden-württembergischer Herstellung in Höhe von 75,1 Millionen Euro über die Landesgrenzen hinweg ins Ausland. Nach zwei Jahren mit positiver Entwicklung (2022: +36,4 %; 2023: +4,2 %) ist der Ausfuhrwert im Jahr 2025 damit gegenüber dem Vorjahr gesunken (−7,7 %). Wichtigstes Zielland waren die Niederlande mit einem Anteil von einem Fünftel (20,0 % bzw. 15,0 Millionen Euro). Auf den Plätzen 2 und 3 landeten die Schweiz (13,3 %) und Italien (8,2 %).

Weitere Informationen

Für die Betrachtung von Klimageräten und -anlagen wurden folgende Warenummern des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zusammengefasst: WA84151010 „Klimakompaktgeräte zum Einbau in Wände“; WA84151090 „Klimageräte zum Einbau in Wände, getrennte Elemente“; WA84158100 „Klimageräte mit Kälteerzeugungsvorrichtung, Ventil“; WA84158200 „Klimageräte mit Kälteerzeugungsvorrichtung“; WA84158300 „Klimageräte ohne Kälteerzeugungsvorrichtung“. Klimageräte für Kraftfahrzeuge sowie Teile für Klimageräte sind in der Betrachtung nicht enthalten. Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse zum Stand Juni 2026.

Die Außenhandelsstatistik wird zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben. Gegenstand ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland. Meldepflichtig im Intrahandel (Handel mit EU-Ländern) ab dem Jahr 2025 sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 1 Million Euro bzw. deren Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 3 Millionen Euro im Vorjahr überschritten haben. Bis 2024 betrug die Meldeschwelle in der Versendung 500.000 Euro und im Eingang 800.000 Euro.

Die hier dargestellten Veränderungen zu Vorjahren bzw. Vorjahreszeiträumen beziehen sich auf nominale Originärwerte und berücksichtigen keine Kalender-, Saison- oder Preiseffekte. 

Auf Ebene der Bundesländer kann die Einfuhr aus erhebungstechnischen Gründen lediglich über den Generalhandel erfasst werden kann und nicht wie bei den Exporten zusätzlich über den Spezialhandel. Im Falle des Südwestens umfasst der Spezialhandel im Wesentlichen nur die Waren, die aus der Erzeugung und der Be- oder Verarbeitung in Baden-Württemberg stammen und ins Ausland ausgehen. Im Unterschied zum Generalhandel sind Ausfuhren von Waren aus bzw. Einfuhren auf Lager im Spezialhandel nicht enthalten. Im Generalhandel werden alle nach Baden-Württemberg direkt aus dem Ausland eingehenden Waren erfasst (ausgenommen Durchfuhren, die lediglich aus Transportgründen eingehen). Für die Ausfuhr wird als Ursprungsregion daher das Bundesland nachgewiesen, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erhalten hat. Bei der Einfuhr wird hingegen die Zielregion nachgewiesen, d. h. das Bundesland, in dem die eingehenden Waren voraussichtlich verbleiben sollen. Mögliche indirekte Importe aus dem Ausland über innerdeutsche Warenbewegungen werden nicht nachgewiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Abgrenzung ist eine Saldierung der Aus- und Einfuhrergebnisse, also die Berechnung einer Handelsbilanz (bspw. ein Export- oder Importüberschuss), für Baden-Württemberg methodisch nicht sinnvoll.

 

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