Sinkende Steuereinnahmen der Gemeinden
Im Jahr 2025 betrugen die Steuereinnahmen der Gemeinden Baden-Württembergs 1.862 Euro pro Kopf.
Die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden Baden-Württembergs sind nach Angaben der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik im Jahr 2025 auf 20,9 Milliarden (Mrd.) Euro gesunken. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entspricht dies einem Rückgang um 0,8 % gegenüber 2024. Im Jahr 2024 betrug das Steueraufkommen noch 21,1 Mrd. Euro. Es wird ausschließlich das Nettosteueraufkommen nach Abzug der an das Land und den Bund abzuführenden Gewerbesteuerumlage betrachtet.
Die kommunalen Steuereinnahmen setzen sich aus den Realsteuern (Gewerbesteuer und den Grundsteuern A, B und erstmalig C), den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftsteuern (Einkommen- und der Umsatzsteuer) sowie den sonstigen Gemeindesteuern zusammen. Unter die sonstigen Gemeindesteuern fallen die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer, die Zweitwohnungssteuer sowie sonstige örtliche Steuern.
Von allen Steuereinnahmen der Stadtkreise und kreisangehörigen Gemeinden Baden-Württembergs im Jahr 2025 entfielen 1,7 % (2024: 1,7 %) auf die sonstigen Gemeindesteuern und 44,8 % (2024: 42,0 %) auf die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern. Die verbleibenden 53,5 % (2024: 56,3 %) zählten zu den Realsteuern.
2025 wurden allein 43,9 % (2024: 46,8 %) der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden des Landes durch die Gewerbesteuer eingenommen. Das waren 9,2 Mrd. Euro im Jahr 2025 bzw. 9,9 Mrd. Euro im Jahr 2024. Der Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden betrug somit 6,9 %. In den Stadtkreisen war im Jahr 2025 der Anteil der Gewerbesteuer am gesamten Steueraufkommen mit durchschnittlich 48,9 % weiterhin höher als in den kreisangehörigen Gemeinden mit durchschnittlich 42,5 %. Die Stadtkreise verzeichneten zudem einen stärkeren Rückgang bei der Gewerbesteuer von 18,3 % auf 2,3 Mrd. Euro (2024: 2,8 Mrd. Euro). Bei den kreisangehörigen Gemeinden sank das Gewerbesteueraufkommen um 2,5 % auf 6,9 Mrd. Euro (2024: 7,1 Mrd. Euro).
Betrachtet man die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in Relation zur Bevölkerungszahl, entfielen auf jede Einwohnerin und jeden Einwohner im Jahr 2025 1.862 Euro (2024: 1.877 Euro). Auch hier erreichten die Stadtkreise mit 2.230 Euro (2024: 2.433 Euro) pro Kopf höhere Einnahmen als die kreisangehörigen Gemeinden mit 1.778 Euro (2024: 1.750 Euro) pro Kopf.