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Pressemitteilung 258/2025

Strafverfolgungsstatistik 2024: Zahl der Verurteilungen leicht gestiegen

Männer werden deutlich häufiger verurteilt als Frauen.

Im Jahr 2024 wurden in Baden-Württemberg 97.300 Personen gerichtlich verurteilt. Das waren 880 Verurteilungen oder 0,9 % mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg nach Auswertung der Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2024 weiter mitteilt, war in den Altersgruppen eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten.

Bei den Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren gab es gegenüber dem Vorjahr mit 8,2 % (–480 Personen) einen besonders starken prozentualen Rückgang an Verurteilungen. Auch in der Gruppe der Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren gab es mit einem Minus von 5,7 % bzw. 160 Personen weniger Schuldsprüche als ein Jahr zuvor. Demgegenüber war bei der zahlenmäßig stärksten Gruppe der Erwachsenen (21 Jahre und älter) ein Zuwachs an Verurteilungen um 1,7 % bzw. 1.500 Personen zu beobachten. Insgesamt wurden im Jahr 2024 in Baden-Württemberg 2.700 Jugendliche, 5.400 Heranwachsende und 89.200 Erwachsene rechtskräftig verurteilt.

Verurteiltenhäufigkeit auf zweitniedrigstem Niveau seit Bestehen des Landes

Entscheidend für die Beurteilung der Kriminalitätsbelastung ist insbesondere auch die Entwicklung der Bevölkerung. Um den Einfluss der demografischen Entwicklungen auf die Verurteiltenzahlen auszuschließen, wird eine demografiebereinigte Verurteiltenhäufigkeit (Verurteiltenziffer) berechnet, bei der die Zahl der Verurteilten auf 100.000 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe bezogen wird. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt, da diese nicht strafmündig sind. Nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik errechnete sich für das Jahr 2024 eine Verurteiltenhäufigkeit von 992, das ist seit Bestehen des Landes der zweitniedrigste Wert. Die Verurteiltenziffer der Heranwachsenden ist mit einem Wert von 1.555 im Vergleich zu den Jugendlichen (626) und Erwachsenen (988) mit deutlichem Abstand am höchsten.

Fast die Hälfte der Verurteilten hat keinen deutschen Pass

Die Entwicklung der Verurteilungen von Deutschen und Nichtdeutschen stand im Jahr 2024 unter dem besonderen Einfluss der Bevölkerungsentwicklung im Land. So war Ende des Jahres 2023 die nichtdeutsche strafmündige Bevölkerung in Baden-Württemberg um 75.700 Personen höher als ein Jahr zuvor. Parallel dazu verringerte sich im gleichen Zeitraum die deutsche Bevölkerung im Alter von mindestens 14 Jahren – also die Personen im strafmündigen Alter – um 25.500.

Im Jahr 2024 entfielen 50.800 Verurteilungen auf Personen mit deutscher Nationalität und 46.500 auf Nichtdeutsche. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Verurteilten bei den Deutschen in allen drei Altersgruppen – Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene –um insgesamt 2,6 % oder 1.400 Verfahren zurück. Dagegen nahm im gleichen Zeitraum die Zahl der Schuldsprüche gegen Personen, die keinen deutschen Pass besaßen, um insgesamt 5,1 % oder 2.200 Fälle zu. Die Zunahme war dabei in allen drei Altersgruppen zu beobachten. Gemessen an allen Verurteilten erhöhte sich der Anteil der nichtdeutschen Verurteilten von 45,9 % im Jahr 2023 auf nunmehr 47,8 % im aktuellen Berichtsjahr.

Kriminalität ist „Männersache“

Von den 97.300 rechtskräftig verurteilten Personen waren im Jahr 2024 insgesamt 79.400 Männer und 17.900 Frauen, das heißt knapp 82 % der Verurteilungen wurden gegen Männer ausgesprochen, gut 18 % betrafen Frauen. Männer sind somit in weitaus größerem Umfang an der gerichtlich registrierten Kriminalität beteiligt als Frauen. Die Verurteiltenhäufigkeit betrug im Jahr 2024 bei den Männern 1.639 Verurteilte je 100.000 Einwohnern im strafmündigen Alter, bei den Frauen lag der entsprechende Wert bei 360.

Mehr als jede vierte Verurteilung wegen eines Straßenverkehrsdelikts

Mit insgesamt 25.600 Verurteilungen, dies entspricht gut jedem vierten gerichtlichen Urteil im Jahr 2024 (26,4 %), waren Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten zahlenmäßig am stärksten vertreten. Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten sind mit einem Anteil von 82,8 % mit deutlichem Abstand von Männern dominiert. Insgesamt wurden 21.200 Männer und nur 4.400 Frauen wegen Straßenverkehrsdelikten verurteilt.

Unter den ausgewählten Straftatengruppen folgten gemessen an der Gesamtzahl der Verurteilungen an zweiter Stelle die Diebstahlsdelikte (16.700 Fälle bzw. 17,2 %). Die Fälle von einfachem Diebstahl (13.300 Fälle) machten mit einem Anteil von knapp 80 % den überwiegenden Teil der Diebstahlsdelikte aus. Diese sind nicht mit Gewaltanwendung verbunden, anders als beim Diebstahl mit Waffen, Einbruch- oder Bandendiebstahl, die zur Gruppe der schweren Diebstähle (3.400 Fälle) zählen. 10.700 oder rund 64 % aller Verurteilungen wegen Diebstahlsdelikten richteten sich im Berichtsjahr 2024 gegen Personen ohne deutschen Pass. 

Wegen Betrugs und Untreue wurden insgesamt 12.900 Schuldsprüche ausgesprochen -9.400 gegen Männer und 3.500 gegen Frauen. Der Frauenanteil war bei den wegen Betrugs und Untreue Verurteilten mit 27,2 % vergleichsweise hoch und lag fast 9 Prozentpunkte über der Quote bei der Gesamtheit aller Straftaten (18,4 %).

4.300 Verurteilungen erfolgten wegen Drogendelikten, gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 44 % (–3.400 Fälle). Diese Entwicklung dürfte auch im Zusammenhang mit der Einführung der Cannabis-Gesetze im April 2024 stehen. Seitdem sind der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal, was in der Praxis die polizeilichen Kontrollen und damit auch die Strafverfolgung erschweren dürfte.

Auf die wegen der besonderen Schwere der Straftaten bedeutende Gruppe der Gewaltdelikte entfielen 3.800 Verurteilungen. Gegenüber dem Vorjahr war in dieser Straftatengruppe ein Anstieg um 330 Fälle oder 9,6 % zu beobachten. Verantwortlich hierfür war vor allem die höhere Zahl der Schuldsprüche wegen gefährlicher Körperverletzung (+180 Fälle bzw. 7,3 %). Innerhalb der Gewaltdelikte stellen diese seit Jahren die größte Untergruppe dar. Im Berichtsjahr gab es 2.600 Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung, was einem Anteil an den Gewaltdelikten von 70 % entspricht.

43 % der Verurteilten sind Wiederholungstäter

Von insgesamt 97.300 rechtskräftig verurteilten Personen im Jahr 2024 lag für 90.000 eine Angabe über frühere Strafen vor. Danach hatten 39.000 Verurteilte oder 43,4 % schon eine oder mehrere Vorverurteilungen und waren somit bereits vorbestraft. 

Unter den 4.100 Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 bis unter 21 Jahren, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden und von denen Angaben über frühere Strafen vorlagen, waren 1.600 Wiederholungstäter (38,2 %). Davon waren 760 Personen mit einer Vorverurteilung (48,1 %), weitere 380 mit 2 Vorstrafen (24,3 %) und 430 Jugendliche und Heranwachsende mit 3 und mehr Vorstrafen (27,6 %). 

Von den insgesamt 85.100 nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Heranwachsenden und Erwachsenen mit Angaben zu Vorverurteilungen hatten 37.500 oder 44 % mindestens eine Vorstrafe. Davon waren 10.600 Männer und Frauen genau einmal vorbestraft (28,3 %). In 5.400 Fällen waren es 2 Vorverurteilungen (14,5 %). 12.800 Heranwachsende und Erwachsene hatten 3 bis 8 Vorstrafen (34,2 %) und bei 8.600 Personen (22,9 %) waren es 9 und mehr Vorverurteilungen.

Weitere Informationen

Die Ergebnisse im Text wurden bei Werten bis 1.000 Verurteilungen jeweils auf 10, bei Werten über 1.000 auf 100 gerundet. Rundungen von Einzelpositionen können zu Abweichungen bei der gerundeten Gesamtsumme führen.

Diebstahlsdelikte: §§ 242-244a StGB

Betrugs und Untreue: §§ 263 bis 266b StGB

Gewaltdelikte: s. hierzu: Polizeiliche Kriminalstatistik, Übersicht Summenschlüssel 2023, Hrsg. Bundeskriminalamt, Stand 2023.

Gefährliche Körperverletzung: § 224 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StGB

Jugendstrafrecht: Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren können je nach persönlichem Entwicklungsstand nach Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden.

 

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