Verbraucherpreisindex im Januar 2026
Baden-Württemberg: Inflationsrate im Januar bei 2,1 %.
Die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat – lag nach Angaben des Statistischen Landesamts in Baden-Württemberg im Januar 2026 bei 2,1 %. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2025 blieb der Verbraucherpreisindex unverändert und lag im Januar 2026 weiterhin bei 122,6 (2020 = 100).
Die Nahrungsmittelpreise stiegen im Vergleich zum Vormonat Dezember 2025 um 1,0 %. Die Preise für Gemüse erhöhten sich um 4,1 %, Zucker, Süßwaren und Desserts um 2,6 %. Sinkende Preise wurden hingegen bei Fleisch und Fleischwaren (−0,7 %) verzeichnet.
Im Vergleich zum Vorjahr (Januar 2025) legten die Preise für Nahrungsmittel um 2,3 % zu. Hier stiegen insbesondere die Preise für Zucker, Süßwaren und Desserts (13,3 %). Rückgängig sind weiterhin die Preise für Speisefette und Speiseöle (−22,5 %).
Die Energiepreise nahmen im Januar 2026 im Vergleich zum Vormonat um 0,7 % zu. Kraftstoffe stiegen um 4,5 %, Feste Brennstoffe legten um 1,2 % zu. Sinkende Preise wurden bei Strom (−2,9 %), Gas (−1,5 %) und Heizöl (−0,1 %) festgestellt.
Im Jahresvergleich zu Januar 2025 sind die Energiepreise um 0,8 % niedriger. Insbesondere Heizöl war um 9,8 % günstiger. Die Kosten für Strom lagen um 3,7 % niedriger. Kraftstoffe hingegen legten im Jahresvergleich um 2,7 % zu.
Die sogenannte Kerninflation – also die Preisentwicklung ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie – war im Januar 2026 leicht rückläufig im Vergleich zum Vormonat (−0,2 %). Im Jahresvergleich ergibt sich ein Anstieg von 2,3 %, womit sich die Kerninflation weiterhin leicht über der allgemeinen Inflationsrate von 2,1 % befindet.
Diese Pressemitteilung zur Entwicklung der Verbraucherpreise in Baden-Württemberg wird auf Basis vorläufiger Ergebnisse erstellt. Die endgültigen Ergebnisse werden am 6. Februar 2026 vorliegen.
Weitere Informationen
Hinweis
Ausführliche Ergebnisse auf Basis der endgültigen Werte enthält der Statistische Bericht »Verbraucherpreise für Baden-Württemberg«.
Revision des Verbraucherpreisindex
Der Verbraucherpreisindex wird in turnusmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Seit dem Berichtsmonat Januar 2023 bezieht sich die Berechnung auf das Basisjahr 2020. Das bedeutet, dass der Verbraucherpreisindex im Jahresdurchschnitt 2020 auf 100 gesetzt ist.
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