Verdienstabstand zwischen hohen und geringen Verdiensten in Baden-Württemberg 2023 leicht rückläufig
Zuwächse für Geringverdienende aufgrund höherer Mindestlöhne
Die Lohnspreizung – also der Abstand zwischen hohen und niedrigen Verdiensten – hat sich in Baden-Württemberg zwischen April 2022 und April 2023 leicht verringert. Erhielten Beschäftigte am oberen Ende der Lohnskala im April 2022 noch das 3,43-fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden, war deren Bruttoverdienst pro Stunde im April 2023 noch 3,08-mal so hoch. Als geringverdienende Beschäftigte zählten im April 2023 Personen mit einem Bruttostundenverdienst von 12,45 Euro oder weniger (untere 10 % der Lohnskala). Beschäftigte mit Verdiensten von 38,31 Euro pro Stunde und mehr bildeten die oberen 10 % der Lohnskala.
Während sich zwischen April 2018 und April 2022 keine Veränderung im Verdienstabstand zeigte (ebenfalls 3,43-facher Verdienst von Besser- gegenüber Geringverdienenden), gab es zwischen April 2022 und April 2023 eine leichte Verringerung der Lohnspreizung.
Stärkerer Anstieg des Stundenlohns bei Geringverdienenden
Diese Annäherung dürfte vor allem auf die zwischenzeitlich erfolgten gesetzlichen Mindestlohnerhöhungen zurückzuführen sein. So betrug der Mindestlohn im April 2022 noch 9,82 Euro pro Stunde (April 2018: 8,84 Euro pro Stunde) und lag im April 2023 dann bei 12,00 Euro brutto pro Stunde.
Entsprechend stiegen die Verdienste des 1. Dezils (Geringverdienende) in dem Zeitraum um 10,7 % an und damit deutlich stärker als die Verdienste in der Mitte der Lohnskala (5. Dezil) mit +3,3 %. Die Verdienste des 9. Dezils (obere 10 % der Lohnskala) nahmen mit einem Minus von 0,6 % gegenüber dem Vorjahreswert sogar leicht ab.
Eine Ursache für die dennoch nach wie vor hohe Verdienstdifferenz zwischen Gering- und Besserverdienenden in Baden-Württemberg sind die weiterhin sehr hohen Stundenlöhne, die von den Spitzenverdienenden erzielt wurden. So erhielten knapp 1 % der Beschäftigten Bruttostundenlöhne von rund 73 Euro und mehr.
Tabelle 1
| Bruttostundenverdienste von vollzeit-, teilzeit- und geringfügig Beschäftigten in Baden-Württemberg im April 2018, 2022 und 2023 nach Dezilen*) | |||
|---|---|---|---|
| Merkmal | 2018 | 2022 | 2023 |
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*) Ohne Auszubildende. Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung April 2018 und der Verdiensterhebungen April 2022 und 2023. Das 1. Dezil ist der Wert, bis zu dem die untersten 10 % aller Werte reichen. Das 9. Dezil ist der Wert, mit dem die obersten 10 % aller Werte beginnen. Das 5. Dezil (auch als Median bezeichnet) ist der Wert, der in der Mitte aller Werte liegt. Quelle: Verdienststrukturerhebung, Verdiensterhebung. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2024 |
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| Bruttostundenverdienste nach Dezilen in Euro | |||
| 1. Dezil | 10,00 | 11,25 | 12,45 |
| 5. Dezil = Median | 17,86 | 19,96 | 20,62 |
| 9. Dezil | 34,27 | 38,55 | 38,31 |
| Dezilsverhältnisse | |||
| 9. Dezil/1. Dezil | 3,43 | 3,43 | 3,08 |
| 9. Dezil/5. Dezil | 1,92 | 1,93 | 1,86 |
| 5. Dezil/1. Dezil | 1,79 | 1,77 | 1,66 |
Weitere Informationen
Das Dezilverhältnis ist ein Maß zur Messung des Abstands des Einkommens zwischen Personen am unteren Ende der Lohnskala (untere 10 % der Lohnskala) und Beschäftigten an deren oberen Ende (obere 10 %) und damit zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierfür wird der Bruttostundenverdienst, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2022: 38,55 Euro; 2023: 38,31 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Bruttostundenverdienst, bis zu dem Geringverdienende reichen (2022: 11,25 Euro; 2023: 12,45 Euro). Damit ergibt sich für April 2023 eine Lohnspreizung um den Faktor 3,43 (38,31 Euro/12,45 Euro). Das 1. Dezil ist der Wert, bis zu dem die untersten 10 % aller Werte reichen. Das 9. Dezil ist der Wert, mit dem die obersten 10 % aller Werte beginnen. Das 5. Dezil, auch als Median bezeichnet, ist der Wert, der in der Mitte aller Werte liegt (2022: 19,96 Euro; 2023: 20,62 Euro). Dies bedeutet, dass 50 % aller Beschäftigten (ohne Auszubildende) im April 2023 einen Bruttostundenverdienst größer oder gleich 20,62 Euro erhielten, die anderen 50 % lagen darunter.
Die hier dargestellten Ergebnisse beruhen auf der Verdiensterhebung für April 2022 und April 2023, in der mit einer geschichteten Stichprobe von rund 5 300 Betrieben Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten in Baden-Württemberg erhoben werden. Die Angaben für April 2018 stammen noch aus der Verdienststrukturerhebung, welche 2018 letztmalig erhoben wurde.