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Pressemitteilung 266/2024

Wassergefährdende Stoffe: Große freigesetzte Menge bei Wirtschaftsdüngern

Die meisten Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen ereignen sich im Straßenverkehr

Für 2023 meldeten die Wasserbehörden des Landes insgesamt 209 Unfälle, bei denen wassergefährdende Stoffe in die Umwelt austraten. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu mitteilt, wurden 125 Unfälle bei der Beförderung solcher Stoffe erfasst, wovon 115 Unfälle auf den Straßenverkehr und 10 Unfälle auf den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr entfielen. 84 Unfälle wurden durch einen unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zum Beispiel bei deren Lagerung, Herstellung und Verwendung verursacht.

In der Summe kam es zu 45 Verunreinigungen eines Oberflächengewässers und 7 Verunreinigungen des Grundwassers. Zwei Drittel dieser Verunreinigungen entfielen auf die Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, trotz kleinerer Unfallzahl relativ zur Beförderung. Ein Grund dafür könnte sein, dass Unfälle beim Umgang im Durchschnitt eine größere Schadstoffmenge freisetzen als Unfälle bei der Beförderung. So entwichen aus beschädigten privaten oder gewerblichen Heizölverbraucheranlagen durchschnittlich 400 Liter und aus JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Silagesickersaft) 60 000 Liter je Unfall. Demgegenüber waren es im Straßenverkehr durchschnittlich 150 Liter wassergefährdende Stoffe, die je Unfall austraten. Ein weiterer Grund könnte sein, dass Freisetzungen an stationären Anlagen, zum Beispiel JGS-Anlagen, mitunter erst dann entdeckt werden, wenn die Gewässerverunreinigung bereits eingetreten ist.

Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, die geeignet sind, die Wasserqualität nachteilig zu verändern; sie sind in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Wie das Statistische Landesamt hierzu weiter mitteilt, wurden bei drei Viertel (147) von 209 Unfällen Stoffe der mittleren WGK 2 freigesetzt. Dabei handelte es sich überwiegend um Mineralölprodukte. Wirtschaftsdünger und weitere Stoffe landwirtschaftlicher Herkunft gehören keiner WGK an und gelten als allgemein wassergefährdend. 2023 waren es 10 Unfälle in dieser Stoffklasse.

Tabelle 1

Unfälle beim Umgang mit und der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen in Baden-Württemberg 2023
Merkmal Umgang1) Beförderung2)
insgesamt darunter im Straßenverkehr

1) Zum Beispel Heizölverbraucheranlage, Tankstelle, JGS- und Biogasanlage.

2) Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr. Einbezogen sind 90 Unfälle (freigesetzte Menge: 15,0 m³, nicht wiedergewonnene Menge: 1,5 m³), bei denen ausschließlich ein Betriebsstofftank beschädigt wurde.

3) Sowie vergleichbare in der Landwirtschaft anfallende Stoffe.

4) Zum Teil Schätzungen durch die meldenden Wasserbehörden erforderlich.

Datenquelle: Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen.

Unfälle (Anzahl) 84 125 115
Mineralölprodukte 61 120 110
Jauche, Gülle, Silagesickersaft (JGS)3) 8
Gärsubstrat, Gärrest, sonstige Stoffe 15 5 5
Freigesetzte Menge (m³)4) 851,4 21,7 17,6
Mineralölprodukte 336,5 20,2 16,1
Jauche, Gülle, Silagesickersaft (JGS)3) 495,3
Gärsubstrat, Gärrest, sonstige Stoffe 19,6 1,5 1,5
Nicht wiedergewonnene Menge (m³)4) 308,1 2,1 1,3
Mineralölprodukte 2,4 2,1 1,3
Jauche, Gülle, Silagesickersaft (JGS)3) 305,3
Gärsubstrat, Gärrest, sonstige Stoffe 0,4
Unfallgrößenklasse (Anzahl)
von … bis unter … m³ freigesetzte Menge4)
unter 0,1 23 63 60
0,1–0,5 36 51 46
0,5–1,0 12 8 7
1,0–10,0 5 3 2
10,0 und mehr 8
Unfallfolge (Anzahl, Mehrfachnennungen)
Verunreinigung einer versiegelten/befestigten Fläche 49 73 73
Verunreinigung des Bodens 50 98 91
Verunreinigung eines Kanalnetzes und/oder einer Kläranlage 26 22 22
Verunreinigung eines Oberflächengewässers 29 16 13
darunter mit Fischsterben 3
Verunreinigung des Grundwassers 5 2 2
Verunreinigung einer Wasserversorgung
Brand/Explosion 7 15 15
Sonstige/ungeklärte Unfallfolgen 6

Weitere Informationen

Methodische Hinweise

Die Unfallsituation erlaubt oftmals lediglich eine Schätzung der freigesetzten und wiedergewonnenen Schadstoffmengen.

In den Daten zur Beförderung wassergefährdender Stoffe sind auch Unfälle enthalten, bei denen ausschließlich ein Betriebsstofftank beschädigt wurde. 2023 waren dies drei Viertel (90) von 125 Unfällen bei der Beförderung.

Es besteht auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes eine Meldepflicht für Unfälle, bei denen mindestens 50 Liter wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden, des Weiteren für Unfälle, bei denen eine Information an einen Gewässernutzer oder Kläranlagenbetreiber erforderlich ist. Die Meldung anderer Unfälle, zum Beispiel unter 50 Liter freigesetzte Stoffe, liegt im Ermessen der meldenden unteren und oberen Wasserbehörden.

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