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Pressemitteilung 297/2020

Weniger Verurteilte wegen Betrug und Untreue

Baden-Württemberg: Vergleichsweise viele Frauen unter den Verurteilten

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2019 von den insgesamt 109 847 Verurteilten 20 142 Personen wegen Betrugs und Untreue schuldig gesprochen. Mit einem Anteil von 18,3 % an allen Verurteilungen im Land stellten diese nach den Straßenverkehrsdelikten die zweithäufigste Straftatengruppe. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Strafverfolgungsstatistik weiter mitteilt, ging die Zahl der Verurteilungen wegen Betrugs und Untreue gegenüber dem Vorjahr um 153 Verurteilungen oder 0,8 % zurück. Im Jahr 2019 wurden 14 632 Schuldsprüche gegen Männer und 5 510 gegen Frauen ausgesprochen. Der Frauenanteil war bei den wegen Betrugs und Untreue Verurteilten mit 27,4 % vergleichsweise hoch und lag gut 9 Prozentpunkte über der Quote bei der Gesamtheit aller Straftaten (18,2 %).

Bei Verurteilungen wegen Betrugs und Untreue handelte es sich im Wesentlichen um Schuldsprüche wegen Betrugs (10 021 Fälle), dem Erschleichen von Leistungen wie beispielsweise Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln (9 085 Fälle), dem Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen durch den Arbeitgeber (570 Fälle) und Computerbetrug (311 Fälle).

Die Sanktionen und das Strafmaß waren je nach dem zur Anwendung kommenden Gesetz und der Schwere der Straftat unterschiedlich. Nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik wurden im Jahr 2019 von den insgesamt 20 142 wegen Betrugs und Untreue Verurteilten 17 636 Personen oder 87,6 % zu einer Geldstrafe verurteilt. 2 012 Schuldsprüche lauteten auf Freiheits- bzw. Jugendstrafe, die in 1 565 Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurden. In den übrigen 494 Fällen wurden Erziehungsmaßregeln und sogenannte Zuchtmittel wie Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest verhängt.

§§ 263-266b StGB. Im Falle mehrerer Delikte eines Angeklagten ist ausschließlich derjenige Straftatbestand statistisch ausgewertet, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist.

Siehe hierzu auch Pressemeldungen Nr. 205/2020 (Baden-Württemberg: Zahl der Verurteilten stieg im Jahr 2019 um fast 5 100) und Nr. 266/2020 (Fast jede vierte Verurteilung 2019 wegen eines Straßenverkehrsdeliktes).

§ 263 Abs. 1, 3 und 5 StGB

§ 265 a StGB

§ 266 a Abs. 1 StGB

§ 263 a StGB

Bei Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren kommt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und bei Erwachsenen ab 21 Jahren das Allgemeine Strafrecht zur Anwendung. Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren können je nach persönlichem Entwicklungsstand nach Jugendstrafrecht oder Allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden.

Tabelle 1

Verurteilungen insgesamt und wegen Betrugs und Untreue in Baden-Württemberg 2019 und 2018
Verurteilungen 2019 2018 Veränderung 2019 ggü. 2018
Anzahl %

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

Verurteilungen insgesamt 109.847 104.797 +5.050 +4,8
darunter
Betrug und Untreue (§§ 263 bis 266 b StGB) 20.142 20.295 −153 −0,8
darunter
Betrug (§ 263 Abs.1,3 und 5 StGB) 10.021 9.873 +148 +1,5
Computerbetrug (§ 263 a StGB) 311 296 +15 +5,1
Erschleichen von Leistungen (§ 265 a StGB) 9.085 9.336 −251 −2,7
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen durch den Arbeitgeber ( § 266 a Abs. 1 StGB) 570 640 −70 −10,9

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