Zahl der BAföG-Geförderten fällt auf niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000
Im Jahr 2025 belief sich der Rückgang in Baden-Württemberg um 37 % der geförderten Personen im Vergleich zum Rekordjahr 2012.
Im Jahr 2025 erhielten gut 60.100 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), darunter gut 52.400 Studierende und knapp 7.700 Schülerinnen und Schüler. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der geförderten Personen um 3 % zurück und sank damit auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000. Nur in den Jahren von 1997 bis 2000 wurden noch weniger Personen gefördert, so das Statistische Landesamt.
Auf dem Höhepunkt der Entwicklung 2012 profitierten rund 95.300 Personen von einer Förderung, darunter 74.100 Studierende und 21.200 Schülerinnen und Schüler. Im Jahr 2025 waren es 35.200 Personen weniger (−37 %). Die Zahl der geförderten Studierenden nahm in diesem Zeitraum um 29 % ab, die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler um 64 %.
Der durchschnittliche Förderbetrag lag im Jahr 2025 bei 691 Euro pro Person und Monat. Das waren 28 Euro oder 4 % mehr als noch im Jahr 2024. Studierende erhielten durchschnittlich 667 Euro, Schülerinnen und Schüler 865 Euro. Die Gesamtausgaben für die BAföG-Förderung in Baden-Württemberg stiegen dadurch um 0,9 % auf 312,2 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2012, in dem die höchste Anzahl an Geförderten verzeichnet wurde, lag der durchschnittliche Förderbetrag bei 427 Euro pro Person und Monat, die Gesamtausgaben bei knapp 300,0 Millionen Euro.
Insgesamt erhielten im Jahr 2025 gut 33.900 Frauen und knapp 26.200 Männer BAföG-Leistungen. Der Frauenanteil lag damit bei 56 %. Gut 13.800 geförderte Personen lebten noch bei ihren Eltern. Das entsprach etwas weniger als einem Viertel (23 %) aller Geförderten. Männliche Geförderte lebten häufiger bei ihren Eltern (25 %) als weibliche Geförderte (22 %).
Mit der Studienstarthilfe und dem Flexibilitätssemester wurden zum Wintersemester 2024/2025 zwei neue Förderinstrumente eingeführt. Die Studienstarthilfe steht für Studienanfängerinnen und -anfänger unter 25 Jahren zur Verfügung, die vor dem Studium Sozialleistungen bezogen. Studienstarthilfe-geförderte Personen erhalten einmalig einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Im Jahr 2025 nahmen 873 Personen die Studienstarthilfe in Anspruch.
Das Flexibilitätssemester ermöglicht es Studierenden, ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG-Leistungen zu beziehen. Dies nahmen 3.889 Personen in Anspruch.
Weitere Informationen
- Tabelle 21411-0020: „BAföG - Geförderte Personen und finanzieller Aufwand“
- Tabelle 21411-0040: „Studienstarthilfe - Geförderte Personen und finanzieller Aufwand“
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