Skip to main content Skip to page footer
Pressemitteilung 257/2017

Zahl der Gründungen im ersten Halbjahr 2017 leicht gesunken

Betriebsschließungen in Baden-Würtemberg um 3,8 % zurückgegangen

Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Baden‑Württemberg rund 34 800 Gewerbebetriebe neu gegründet. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren dies 0,6 % weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Existenzgründungen, bei denen aufgrund der voraussichtlichen Beschäftigtenzahl oder der Rechtsform eine größere wirtschaftliche Substanz vermutet werden kann, sank gegenüber dem ersten Halbjahr 2016 um 1,0 % auf gut 7 400. Etwas stärker reduzierte sich die Zahl der neugegründeten Kleinbetriebe (−3,2 %). Hierbei handelt es sich um Einzelunternehmen, die im Haupterwerb und als Hauptniederlassung gegründet wurden, und die weder in die Handwerksrolle noch in das Handelsregister eingetragen sind. Die Zahl der Nebenerwerbsgründungen stieg dagegen um 1,0 % auf knapp 18 400 an.

Nahezu 29 600 Betriebe in Baden‑Württemberg gaben in der ersten Jahreshälfte 2017 ihr Gewerbe vollständig auf. Dies entspricht einem Rückgang von 3,8 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2016. Bei den Betrieben mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz sank die Zahl der Schließungen um 1,3 %. Insgesamt wurden hier knapp 5 600 Betriebe aufgegeben. Die Zahl der Kleinbetriebe, die ihr Gewerbe im ersten Halbjahr 2017 vollständig aufgeben mussten, ging gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um 8,6 % zurück, während bei den Nebenerwerbsbetrieben ein leichter Anstieg zu vermerken war (+0,2 %).

Tabelle 1

Gewerbeanzeigen in Baden-Württemberg 1. Halbjahr 2016 und 1. Halbjahr 2017
Gewerbeanzeigen 1. Hj 2016 1.Hj 2017 Veränderung
Anzahl %

1) 1. Halbjahr 2016: Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe; 1. Halbjahr 2017: Ohne Reisegewerbe.

2) Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/ unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden. Für Betriebsaufgaben gilt dies entsprechend.

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik.

Gewerbeanmeldungen insgesamt1) 45.904 45.217 −1,5
davon
Neugründungen 35.032 34.836 −0,6
davon
Betriebsgründung mit wirtschaftlicher Substanz2) 7.520 7.442 −1,0
Sonstige Neugründung 27.512 27.394 −0,4
davon
Kleinbetriebe 9.305 9.004 −3,2
Nebenerwerbsbetriebe 18.207 18.390 +1,0
Umwandlungen 151 260 +72,2
Zuzüge 6.209 5.943 −4,3
Übernahmen 4.512 4.178 −7,4
darunter
wegen Erbfolge, Kauf oder Pachtung 2.806 2.641 −5,9
Gewerbeabmeldungen insgesamt1) 41.643 39.657 −4,8
darunter
Vollständige Aufgaben 30.729 29.556 −3,8
davon
Betriebsaufgabe mit wirtschaftlicher Substanz2) 5.643 5.571 −1,3
Sonstige Stillegung 25.086 23.985 −4,4
davon
Kleinbetriebe 13.058 11.934 −8,6
Nebenerwerbsbetriebe 12.028 12.051 +0,2
Umwandlungen 282 316 +12,1
Fortzüge 6.407 6.031 −5,9
Übergaben 4.225 3.754 −11,1
darunter
wegen Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung 2.174 1.873 −13,8

Kontakt

Pressestelle

Sie wollen keine Neuigkeiten verpassen? Melden Sie sich für unsere Newsletter an!