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Pressemitteilung 28/2017

Zahl der Pensionäre des Landes steigt um 4,6 Prozent auf fast 100 000 Personen

2015 gingen 56 Prozent der Neupensionäre auf Antrag vorzeitig in Ruhestand

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg belief sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger des Landes zum 1. Januar 2016 auf rund 99 950 Personen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt erhöhte sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger deutlich um 4 375 Personen (+4,6 Prozent). Damit setzte sich der langjährige Trend steigender Ruhegehaltsempfängerzahlen auch im Jahr 2015 weiter fort. So betrug die Anzahl der Pensionäre des Landes zu Beginn des Jahres 2000 rund 43 780 Personen. Bis zum Jahresanfang 2016 hat sich ihre Zahl demnach um rund das 2,3-Fache erhöht.

Neben den Ruhegehaltsempfängern zählen auch die Empfänger von Witwen-/Witwergeld sowie von Waisengeld zu den Versorgungsempfängern. Während die Zahl der Witwen-/Witwergeldempfänger im Vergleich zum Vorjahresstichtag geringfügig auf 20 725 anstieg (+160 Personen bzw. +0,8 Prozent), war die Zahl der Waisengeldempfänger mit insgesamt rund 1 850 Personen leicht rückläufig (−75 Personen bzw. −4 Prozent). Im Laufe des Jahres 2015 wurden insgesamt 6 455 Landesbeamte in den Ruhestand versetzt. Rund 56 Prozent von ihnen sind auf Antrag bereits vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze in den Ruhestand getreten. (2014: 56 Prozent; 2013: 53 Prozent) Bei den Beamten aus dem Schuldienst sind sogar zwei Drittel der Neuzugänge auf eigenen Wunsch vorzeitig pensioniert worden. Gut 27 Prozent der neu hinzugekommenen Pensionäre gingen hingegen mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand. (2014: 27 Prozent; 2013: 31 Prozent) Der Anteil derjenigen, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten sind, lag bei 9 Prozent (2014: 9 Prozent; 2013: 11 Prozent). Immerhin 8 Prozent der 2015 pensionierten Beamten hatten die gesetzliche Altersgrenze auf Antrag hinausgeschoben. (2014: 8 Prozent; 2013: 5 Prozent)

Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Alle Angaben inkl. Empfänger von Unfallfürsorgeleistungen aber ohne Bezieher von Übergangsgeld.

Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die besondere Altersgrenze, die für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst gilt, wird analog von 60 auf 62 Jahre angehoben. Die allgemeine Antragsaltersgrenze liegt bei 63 Jahren, die besondere bei 60 Jahren. Die Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte wird ebenfalls schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Tabelle 1

Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2016*)
Jahr Versorgungs­empfänger Davon
Ruhegehaltsempfänger Hinterbliebene
Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

2000 68.200 43.825 24.370
2001 71.305 47.105 24.200
2002 73.990 49.835 24.155
2003 75.990 52.220 23.770
2004 78.735 55.040 23.700
2005 81.830 58.375 23.460
2006 84.790 61.480 23.310
2007 88.170 64.940 23.230
2008 92.140 68.845 23.295
2009 94.695 71.985 22.710
2010 97.655 75.115 22.540
2011 101.075 78.495 22.580
2012 104.755 82.025 22.730
2013 108.965 86.435 22.530
2014 113.520 91.080 22.440
2015 118.065 95.575 22.490
2016 122.525 99.950 22.575

Tabelle 2

Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2015 und 2014 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles 2015 2014
insgesamt davon insgesamt davon
Schuldienst Vollzugs-dienst sonstige Bereiche Schuldienst Vollzugs-dienst sonstige Bereiche
Anzahl

*) Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt 6.455 4.615 695 1.145 6.465 4.675 720 1.065
Gesetzliche Regelaltersgrenze 1.250 1.010 X 240 1.265 1.025 X 240
Besondere Altersgrenze 465 X 465 X 480 X 480 X
Allgemeine Antragsaltersgrenze1) 2.910 2.475 X 435 2.875 2.495 X 385
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und
bei besonderer Altersgrenze
720 550 5 165 750 570 5 175
Dienstunfähigkeit 595 355 110 130 600 385 100 110
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag 395 225 X 170 350 200 X 155
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag 115 X 115 X 135 X 135 X
Sonstige Gründe2) 5 5 5 5

Weitere Informationen

Hinweis

Alle im Text genannten Daten unterliegen der 5er Rundung, was zu Rundungsdifferenzen führen kann.

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