Landesfinanzen

Die Finanzstatistik des Landes liefert einen umfassenden Überblick über die Struktur und Entwicklung des Landeshaushalts. Sie zeigt unter anderem die Einnahmen und Ausgaben nach Art und Aufgabenbereichen auf. Dadurch trägt die Finanzstatistik zur Transparenz in der Öffentlichkeit bei und stellt eine wesentliche Grundlage für eine sachliche Diskussion nahezu aller politischen Fragestellungen auf Landesebene dar.
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Häufig gestellte Fragen
Unter der Nettoverschuldung je Einwohnerin und Einwohner versteht man die Differenz der staatlichen Schuldenstände zwischen zwei Zeitpunkten, bezogen auf die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes. Dabei werden die getilgten, d. h. alten Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Nettoneuverschuldung des Landes je Einwohnerin und Einwohner (Bruttoverschuldung abzüglich aller Tilgungen, Abgänge und evtl. Berichtigungen aus dem Vorjahr des Landes in Euro je Einwohnerin und Einwohner) gibt Hinweise auf die Nachhaltigkeit der aktuellen Finanzpolitik des Landes und der Gemeinden und Gemeindeverbände.
In der Finanzstatistik versteht man unter Investitionsausgaben der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände und Zweckverbände) im engeren Sinne die Sachinvestitionen (Sachinvestitionen je Einwohnerin und Einwohner), d. h. Ausgaben für Baumaßnahmen sowie Ausgaben für unbewegliches und bewegliches Sachvermögen. Im Gegensatz zum Investitionsnachweis in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden die Ausgaben nicht mit den Erlösen aus Verkäufen saldiert.
Investitionsausgaben der öffentlichen Haushalte dienen als ein Indikator für eine zukunftswirksame staatliche Ausgabenpolitik, die zur Erhöhung des Wachstumspotenzials der Wirtschaft beitragen. »Zukunftswirksam« werden sie in vielen Fällen erst in Verbindung mit anderen Ausgaben. Zum Beispiel bleibt die Investition in Schulgebäude ohne Investition in Bildung – sprich das Einstellen von Lehrerinnen und Lehrern – unwirksam. Somit kann die Höhe der öffentlichen Investitionen allein nicht die Qualität oder die Nachhaltigkeit staatlicher Ausgaben ausreichend erfassen.