Sozialversicherung

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen zur Sozialversicherung beziehen sich im Wesentlichen auf die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung. Angaben zu Mitgliedern sowie deren Inanspruchnahme von Leistungen sowie zu Arbeitsunfähigkeit und Krankenstand werden nicht im Rahmen der amtlichen Statistik erhoben. Datenquelle ist der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
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Zur gesetzlichen Krankenversicherung zählen die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Seit dem Jahr 2015 sind für die Innungskrankenkassen keine länderbezogenen Daten mehr verfügbar (nur Angaben für Deutschland insgesamt). Aus diesem Grund sind die Daten der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Jahr 2015 nur eingeschränkt mit denen ab dem Jahr 2016 vergleichbar.
Der Krankenstand wird berechnet als die Zahl der arbeitsunfähigen, krankengeldberechtigten Mitglieder bezogen auf die Zahl der krankengeldberechtigten Mitglieder insgesamt in Prozent.
Die Leistungsfälle und -zeiten werden als Verwaltungsdaten in einem voll automatisierten Verfahren von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschlüsselt übermittelt. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes.
Es werden sowohl Angaben zu den Beitragssätzen und deren Entwicklungen sowie zu den Mitgliedern und mitversicherten Familienangehörigen zur Verfügung gestellt. Zudem können Informationen zum Krankenstand, zur Arbeitsunfähigkeit und zu den Krankenhausbehandlungen geliefert werden.
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