Wasserpreise

Im Landesdurchschnitt kostet ein Kubikmeter Trinkwasser aus dem Hahn - einschließlich Abwasser - rund einen halben Cent je Liter. Die Gebührenunterschiede zwischen den Gemeinden sind groß und die Gründe dafür vielfältig. Die Wasser- und Abwassergebühren sind für alle Gemeinden abrufbar.

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Häufig gestellte Fragen

Ja, die Daten werden im Allgemeinen bei den Gemeinden erfragt, liegen flächendeckend vor und werden für die Gebührenkomponenten und als Jahresvergleichsentgelt in den oben eingebundenen interaktiven Karten sowie in Tabellen veröffentlicht. Dort sind auch Kreisdurchschnitte abrufbar.

In den Gebühren kommen Unterschiede in den lokalen Gegebenheiten zum Ausdruck, die den Aufwand für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung beeinflussen. Hierzu gehören zum Beispiel die Ergiebigkeit und Qualität der Wasservorkommen vor Ort, gewässerspezifische Anforderungen an die Abwasserreinigung, die Siedlungsdichte, das Höhenprofil im Siedlungsgebiet und der Zustand der Ver- und Entsorgungseinrichtungen. 

Die öffentlichen Wasserversorger berechnen entweder ein öffentlich-rechtliches Entgelt (Gebühr) oder ein privatrechtliches Entgelt (Preis) für das Trinkwasser. Im Land erhebt die Mehrzahl der Wasserversorgungsunternehmen Gebühren; Preise erheben z.B. die Stadtwerke (GmbH, AG). Für die öffentliche Abwasserentsorgung werden durchgängig Gebühren erhoben. "Entgelt" umfasst "Gebühr" und "Preis", wird jedoch umgangssprachlich kaum verwendet. Daher steht hier „Gebühr“ verallgemeinernd für alle Entgelte. 

Die Mehrzahl der Gemeinden in Baden-Württemberg erhebt zusätzlich zur verbrauchsbezogenen Wassergebühr eine Grundgebühr (Bereitstellungs- oder Zählergebühr) für die Trinkwasserversorgung. In nur wenigen Gemeinden kommt eine Grundgebühr für die Abwasserentsorgung hinzu.

Beim Abwasser wurde die Einheitsgebühr, die sich ausschließlich am Trinkwasserverbrauch orientiert, fast flächendeckend von der gesplitteten Abwassergebühr abgelöst.

Sie setzt sich aus einer Schmutzwassergebühr für die verbrauchte Trinkwassermenge und einer Niederschlagswassergebühr für die an die öffentliche Kanalisation angeschlossene und versiegelte (abflussrelevante) Grundstücksfläche zusammen.

Erhoben werden jeweils die Tarife für die Haushaltskunden. Die Grundgebühr bezieht sich auf einen haushaltsüblichen Wasserzähler (Q3=4 m³/h, vormals Qn=2,5).

Die Wasser- und Abwassergebühren lassen sich zwischen den Gemeinden nicht direkt vergleichen, weil z. B. hohe verbrauchsbezogene Gebühren mit niederen Grundgebühren einhergehen können und umgekehrt. Über ein Rechenmodell entstehen aus den Gebührenbestandteilen additive Werte, die in der Summe die fiktive Jahresrechnung (Jahresvergleichsentgelt) je Einwohner ergeben. Die alleinigen Variablen der Jahresrechnung sind die Wasser- und Abwassergebühren in den Gemeinden. Eine Methodenbeschreibung erhalten Sie auf der Methodik-Seite “Fiktive Jahresrechnung Trink- und Abwassergebühren”

Ja, das hier verwendete Modell ist eines unter etlichen möglichen Szenarien. Das Rechenmodell beeinflusst die Höhe des Jahresentgelts, damit die Rangfolge der Gemeinden und die dortige Entwicklung. Eine Methodenbeschreibung erhalten Sie auf der Methodik-Seite “Fiktive Jahresrechnung Trink- und Abwassergebühren”

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Fiktive Jahresrechnung Trink- und Abwassergebühren

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E-Mail: wasserstatistik@stala.bwl.de