Wasser

Wasser ist unersetzlich als Trinkwasser, für Produktion, Kühlung und Bewässerung. Die Hauptnutzer sind wasserintensive Branchen und die Bevölkerung. Die Nutzung von Wasser erzeugt Abwasser, das je nach Zusammensetzung behandelt wird, um Gewässer zu schützen. Daten verfolgen den Weg des Wassers von der Gewinnung aus Grundwasservorkommen und Oberflächengewässern bis zur Abwasserbehandlung. Sie werden nach Gemeinden, Stadt- und Landkreisen sowie gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie nach Flussgebieten regionalisiert.
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Wasser ist unersetzlich - als Trinkwasser, Produktions- und Kühlwasser und zur Bewässerung von landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen. Hauptnutzer sind wasserintensive Wirtschaftszweige und die Bevölkerung. Der Wasserbedarf im Land, das zeigt eine über beinahe fünf Jahrzehnte reichende Zeitreihe, ist in der Summe zurückgegangen. Beim täglichen Trinkwasserverbrauch pro Kopf deutet sich ab den 2010er-Jahren eine Trendwende zum Mehrverbrauch an, nachdem der Verbrauch deutlich gesunken war.
Im Wesentlichen erfolgt die Wassergewinnung aus Grundwasservorkommen sowie aus Oberflächengewässern wie Rhein, Donau und Bodensee. Die Wasservorkommen sind ungleich im Land verteilt. Beim Trinkwasser können Gewinnungs- und Verbrauchsort daher deutlich auseinander liegen. Die wasserintensive Industrie liegt an Flüssen mit ausreichender Wasserführung und die Landwirtschaft ist auf Grund- und Oberflächenwasser in der näheren Umgebung angewiesen.
Die Ursache ist die vielfältige Geologie des Landes. In wasserarmen Gebieten wie der Schwäbischen Alb verhindert die Verkarstung des Untergrunds einen Wasserrückhalt. Dagegen sind in Lockergesteinsgebieten wie der Oberrheinebene ergiebige Wasservorkommen vorhanden.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie betrachtet Gewässer nach ihren Einzugsgebieten unabhängig von Verwaltungsgrenzen. Zur internationalen Flussgebietseinheit Rhein (Ordnungsnummer 2) gehören die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main; bei der Donau (Ordnungsnummer 1) entsprechen sich Flussgebietseinheit und Bearbeitungsgebiet. Die Bearbeitungsgebiete setzen sich ihrerseits aus Teilbearbeitungsgebieten zusammen. Zum Beispiel gehören zur Flussgebietseinheit Rhein und dem Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee die Teilbearbeitungsgebiete Argen und Schussen. Das Teilbearbeitungsgebiet Neckar umfasst alle Nebenflüsse (mit der von ihnen entwässerten Fläche) zwischen dem Neckarursprung in Villingen-Schwenningen und der Mündung in den Rhein in Mannheim. Teilbearbeitungsgebiete des Neckars sind zum Beispiel Nagold, Kocher und Jagst.
Statistikdaten beziehen sich in der Regel auf Verwaltungseinheiten. Sofern Gemeinden auf einer Wasserscheide liegen und sich deren Fläche damit über zwei Einzugsgebiete erstreckt, werden die Gemeindedaten nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Weise regionalisiert, dass sie entsprechend ihrem Flächenschwerpunkt einem Einzugsgebiet zugeordnet werden. Geokoordinaten sind bislang für die Gewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung (Brunnen, Quellen, ggfs. für ein Gewinnungsgebiet repräsentative Koordinaten, Entnahmestellen für Oberflächenwasser) und die kommunalen Kläranlagen verfügbar. Die Daten zur Trinkwassergewinnung und zu den Kläranlagen sind daher punktgenau den Einzugsgebieten zuordenbar.
Ja, die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinden und Zweckverbände, die ein Kanalnetz oder eine Kläranlage betreiben) sind umfassend abgedeckt. Einbezogen sind private Wassergemeinschaften/-genossenschaften, die ca. 20 bis 100 Personen versorgen. Die Gemeinden werden zudem zur Struktur der Abwasserentsorgung (Entsorgung in zentralen Kläranlagen oder in privaten Anlagen, z.B. Kleinkläranlagen oder geschlossene Gruben) sowie zu den Wasser- und Abwassergebühren befragt.
Nein, die Befragung konzentriert sich auf wasserwirtschaftlich relevante Betriebe, für die aus Verwaltungsdaten (z.B. Wasserentnahmeentgelt) konkrete Hinweise auf eine Gewinnung von Grund- und Oberflächenwasser (Eigengewinnung) vorliegen oder die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit (zum Beispiel Herstellung von Papier oder chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen) eine Wassergewinnung oder Direkteinleitung wahrscheinlich macht. Außerdem sind Betriebe in die Befragung einbezogen, für die auf Grundlage der Beschäftigtenzahl oder der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit (zum Beispiel Lebensmittelbetriebe) ein Bedarf an qualitativ hochwertigem Wasser (sogenannter Fremdbezug von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz) naheliegt. Ausgewertet wird dazu das von den Statistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt betriebene sogenannte Unternehmensregister Statistik. Das Umweltstatistikgesetz macht die wasserwirtschaftliche Relevanz an Mindestmengen für Wassergewinnung oder Fremdbezug fest.
Zum einen wurde in den vergangenen Jahrzehnten der Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Betriebe in unregelmäßigen Abständen und mit unterschiedlichen Meldeschwellen (Mindestmengen für Wassergewinnung oder Fremdbezug) erhoben. Grund sind sich ändernde Vorgaben des Umweltstatistikgesetzes. Zum anderen waren für die Erhebungsjahre 2013 und 2016 keine Verwaltungsdaten vorhanden, um Betriebe gezielt in die Erhebungen aufzunehmen. Grund dafür ist das ausgesetzte Wasserentnahmeentgelt für die Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen. Es ist daher davon auszugehen, dass wasserwirtschaftlich relevante Betriebe in den Erhebungsjahren 2013 und 2016 nicht berücksichtigt wurden. Inzwischen erheben die Wasserbehörden des Landes regelmäßig Daten zur Bewässerung im Rahmen eines Monitorings. Diese Daten nutzt das Statistische Landesamt neben Daten aus den Agrarstatistiken zur Aktualisierung des Berichtskreises.
Die Mehrzahl der Beregnungsverbände/-gemeinschaften gibt das gewonnene Wasser an ihre Mitglieder (landwirtschaftliche Betriebe mit Wasserbezug) ab. Sofern diese Mitglieder selbst Wasser gewinnen, melden sie dem Statistischen Landesamt die Gesamtmenge aus Eigengewinnung und Wasserbezug überwiegend unter der Verwendungsart Bewässerung. Allerdings sind Mitglieder, die ausschließlich Wasser beziehen, nur in Ausnahmefällen dem Statistischen Landesamt bekannt, wodurch das vom Verband/der Gemeinschaft gewonnene Wasser keine Entsprechung in der Verwendungsart Bewässerung findet. Die in der Statistik ausgewiesene Bewässerungsmenge für die landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen ist daher kleiner als es die gewonnene Wassermenge erwarten lässt.
Darüber hinaus werden z.B. Gemeinden, Vereine und Unternehmen zur Bewässerung von Grünflächen (z.B. Sport- und Freizeitanlagen) befragt, sofern sie wasserwirtschaftlich relevant ist.
Viehhaltende Betriebe sind im Allgemeinen nur in die Erhebung einbezogen, wenn sie Flächen beregnen. Der Wasserbedarf für die Viehhaltung wird auf der Basis von amtlichen Daten zum Viehbestand in der sogenannten Wasserflussrechnung als Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen eingeschätzt.
Sie ruht im Wesentlichen auf 3 Säulen: Die Gemeinden gewinnen - sofern verfügbar - Wasser aus örtlichen Grundwasservorkommen, die Zweckverbände der Gruppenwasserversorgung erschließen Grundwasservorkommen für ihre Mitglieder in der Region und die Zweckverbände der Fernwasserversorgung leiten Grundwasser aus ergiebigen Vorkommen und Oberflächenwasser über Fernleitungen an ihre Mitglieder. Die Wasserversorgungsunternehmen können stark verflochten sein
Er berechnet sich aus den an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern und der Wasserabgabe der Versorgungsunternehmen an die privaten Haushalte und das Kleingewerbe (zum Beispiel Einzelhandel, Handwerksbetriebe). Der Wasserverbrauch der Haushalte und des Kleingewerbes wird in gemischt genutzten Gebäuden üblicherweise vom Hauswasserzähler in der Summe erfasst und kann von den Versorgungsunternehmen daher nicht differenziert angegeben werden.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie hier: Pro-Kopf-Wasserverbrauch
Die Wasserabgabe an private Haushalte und das Kleingewerbe ist eine Teilmenge der Wasserabgabe an Letztverbraucher. Letztverbraucher sind alle Nutzer von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz, wodurch Industrie und öffentliche Einrichtungen – zum Beispiel öffentliche Bäder – eingeschlossen sind. Da nicht alle Wasserversorger den Wasserverbrauch der Nutzergruppen voneinander abgrenzen können und den Verbrauch der Haushalte und des Kleingewerbes folglich mit dem Gesamtverbrauch gleichsetzen, ist der Pro-Kopf-Verbrauch in diesen Gemeinden tendenziell überhöht. Auch dort lassen sich aus der Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs wertvolle Hinweise auf eine sich verändernde Trinkwassernutzung ableiten.
Der Wasserverbrauch wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst, bspw. dem individuellen Wasserverbrauch, der Menge an Aus- und Einpendelnden, dem Tourismus oder dem Ausweichen auf private Brauchwasserbrunnen etwa zur Gartenbewässerung.
Der Pro-Kopf-Verbrauch lag in den 1970er- bis 1990er-Jahren noch zwischen 130 und 143 Liter täglich und ging ab Anfang der 1990er-Jahre bis 2010 auf 115 Liter zurück. Zunehmendes Umweltbewusstsein und Verteuerungen von Energie und Wasser förderten die Entwicklung und Verbreitung von sparsamen Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und Armaturen. Seit Anfang der 2010er-Jahre lässt eine offenbar gegenläufige Einflussgröße den Pro-Kopf-Bedarf wieder ansteigen. Ursächlich ist vermutlich der Klimawandel mit seinen höheren Jahresmitteltemperaturen und seiner größeren Anzahl an sogenannten “Heißen Tagen" (die Lufttemperatur erreicht gemittelt über das Land 30° C und mehr)
Die Nutzung von Wasser als Trinkwasser und Produktionswasser verändert seine Eigenschaften - es entsteht Abwasser. Zum Schutz der Gewässer ist eine Abwasserbehandlung erforderlich. Die Gemeinden betreiben Kläranlagen für das häusliche und gewerbliche Abwasser. In abwasserintensiven Wirtschaftszweigen erfolgt eine Abwasser(vor)behandlung in eigenen Anlagen. Dabei entstehen wiederum Abfälle, zum Beispiel Klärschlamm.
Der Anschluss von Wohnplätzen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche an eine zentrale Kläranlage kann je nach den Gegebenheiten vor Ort unwirtschaftlich sein. Das Abwasser dieser Haushalte wird in Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) gereinigt oder in geschlossenen Gruben gesammelt und zur nächsten öffentlichen Kläranlage transportiert.
Das von überbauten Flächen ablaufende Regenwasser soll nicht mehr gemeinsam mit häuslichem und gewerblichem Abwasser im Mischkanal zur Kläranlage abgeleitet werden, sondern getrennt davon. Das schützt bei Starkregen die Gewässer, weil es nicht mehr zum Mischwasserüberlauf aus Kanalisation und Regenüberlaufbecken/Stauraumkanälen kommt. Zudem kann das Regenwasser durch gezielte Versickerung in der Landschaft gehalten werden.
Die Zentralisierung der öffentlichen Abwasserbehandlung hat deutliche Vorteile. Große Kläranlagen sind wirtschaftlicher zu betreiben als zum Beispiel kleine Ortsteilkläranlagen. Im Sinne des Gewässerschutzes ist der Betrieb großer Kläranlagen stabiler und lässt sich schneller an neue Anforderungen anpassen als bei kleinen Anlagen.
Im Land sind mittlerweile öffentliche Kläranlagen in Betrieb, die dem Abwasser gezielt Rückstände zum Beispiel aus Arzneimitteln und Kosmetika entziehen (Spurenstoffelimination). Aktuelle Daten veröffentlicht das Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg.
Die organische Belastung (zum Beispiel gemessen als Chemischer Sauerstoffbedarf CSB) und die Nährstoffbelastung (Nitrat und Phosphat) des Abwassers werden in den öffentlichen Kläranlagen seit Langem deutlich reduziert.
Der bei der biologischen Abwasserreinigung zwangsläufig entstehende Klärschlamm enthält aus dem Abwasser entfernte Schadstoffe (Schadstoffsenke). Seit vielen Jahren wurde auf baden-württembergischen Feldern kaum noch Klärschlamm ausgebracht und seit 2022 ganz eingestellt. Annähernd der gesamte Klärschlamm wird innerhalb und außerhalb des Landes verbrannt; ein geringfügiger Anteil wird in anderen Bundesländern landwirtschaftlich verwertet.
Nein, Daten für die Landwirtschaft, das Produzierende Gewerbe und die Dienstleistungsbereiche dürfen bis zur Ebene der Stadt- und Landkreise veröffentlicht werden. Dort kann es aus Gründen des Datenschutzes notwendig sein, einige Tabellenfelder frei zu lassen; diese Werte sind jedoch in den Summen enthalten. Daten für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die Wasser- und Abwassergebühren sind auf Ebene der Gemeinden abrufbar.
Nein, die Erhebung ist ausgerichtet auf Unfälle, die Boden, Gewässer und Kanalisation/Kläranlage durch wassergefährdende Stoffe beeinträchtigen oder das Potenzial dazu haben. Sofern die unteren oder oberen Wasserbehörden als Fachbehörden Kenntnis von den Unfällen erhalten und die Meldekriterien erfüllt sind, erhält das Statistische Landesamt eine Unfallmeldung von den Wasserbehörden. Die illegale Entsorgung wassergefährdender Stoffe ist nicht Gegenstand der Erhebung. Daten zu den Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sind derzeit auf Landesebene verfügbar.