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Pressemitteilung 178/2026

2025 wurden Erbschaften und Schenkungen im Wert von 20,4 Milliarden Euro steuerlich veranlagt

In Baden-Württemberg wurden in 525 Fällen Vermögenswerte von mehr als 2,5 Millionen übertragen.

Im Jahr 2025 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg fast 39.600 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenserwerb im Wert von rund 20,4 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes lag dabei bei über 29.000 Fällen ein positiver steuerlicher Erwerb vor. Dieser belief sich auf fast 13,0 Milliarden Euro und stellte den für die Besteuerung maßgeblichen Wert dar, also nach Abzug verschiedener Befreiungen und gegebenenfalls auch Hinzurechnungen, wie zum Beispiel in der Vergangenheit erfolgte Schenkungen (sogenannte Vorerwerbe). Der Wert der festgesetzten Steuer betrug etwas weniger als 2,7 Milliarden Euro. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) lag bei 20,5 %.

Bei etwa 22.400 Fällen und somit bei über drei Viertel der steuerpflichtigen Erwerbe handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei etwa 6,1 Milliarden Euro. Bei den etwas mehr als 6.600 Schenkungen wurden 2025 steuerpflichtige Vermögenswerte in Höhe von circa 6,8 Milliarden Euro übertragen. Der Gesamtwert der Schenkungen war damit in diesem Jahr merklich höher als der Gesamtwert der Erbschaften. 

Etwa 10.500 Fälle (36 %) der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen entfielen auf Vermögensübertragungen bis 50.000 Euro. In diesen Fällen wurden Vermögenswerte im Wert von etwa 0,2 Milliarden Euro übertragen. Dagegen erfolgte in 525 Fällen (1,8 %) steuerpflichtige Vermögenübergänge von mehr als 2,5 Millionen Euro, die einen Gesamtwert von knapp 7,3 Milliarden Euro hatten. Auf diese Erwerbe wurden rund 1,6 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt.

Hinsichtlich der 2025 in Baden-Württemberg steuerlich erfassten Nachlässe wurden mehr als 11.400 Fälle von den Finanzämtern abschließend bearbeitet, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzungen bei den Erben in 2025 stattfand.Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf rund 10,6 Milliarden Euro. Der Reinnachlass, also unter Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, belief sich auf mehr als 9,0 Milliarden Euro. Im Schnitt hatte ein Reinnachlass einen Wert von etwa 791.000 Euro.

Bei den Ergebnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist zu beachten, dass darin nur Fälle berücksichtigt sind für die eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften, bei denen aufgrund der Nutzung der steuerlichen Freibeträge von einer Festsetzung abgesehen wurde, sind hier nur teilweise enthalten.

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