Skip to main content Skip to page footer
Pressemitteilung 111/2026

Baden-Württemberg: 62.000 gestellte Einbürgerungsanträge im Jahr 2025

44.800 erledigte Einbürgerungsverfahren im selben Berichtszeitraum

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2025 insgesamt 62.000 Einbürgerungsanträge gestellt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes beantragten Menschen aus der Türkei (9.300), Syrien (7.000) und dem Kosovo (4.100) am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft.

Mit Abstand die meisten Einbürgerungsanträge wurden dabei in Stuttgart (5.100) gestellt. Auch in den Landkreisen Ludwigsburg (3.400) und Esslingen (3.300) sowie im Rhein-Neckar-Kreis, in Karlsruhe und im Landkreis Böblingen (jeweils 3.000) war eine hohe Zahl an Einbürgerungsanträgen zu verzeichnen.

Die meisten Einbürgerungsverfahren werden positiv entschieden

Im Jahr 2025 wurden von den Einbürgerungsbehörden im Südwesten insgesamt 
44.800 erledigte Einbürgerungsverfahren gemeldet. Rund 89 Prozent der Verfahren endeten dabei mit einer Einbürgerung. Unter den übrigen Fällen waren Rücknahmen des Einbürgerungsantrags (6%) und sonstige Erledigungen durch beispielsweise Tod oder Fortzug (3%) häufiger als abgelehnte Einbürgerungen (2%).

Weitere Informationen

Die Angaben zu den Einbürgerungsanträgen und erledigten Verfahren sind im Text jeweils auf 100 gerundet.

Mit dem Berichtsjahr 2025 wurden die Einbürgerungsantragsstatistik sowie Verfahrenserledigungsstatistik neu eingeführt (§ 36 Staatsangehörigkeitsgesetz). Die Einbürgerungsantragsstatistik enthält Informationen zu den jährlich gestellten Anträgen auf Einbürgerung, wohingegen die Verfahrenserledigungsstatistik Auskunft über die jährlich abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren gibt. Es handelt sich in erster Veröffentlichung um vorläufige Ergebnisse.

Die Einbürgerungsstatistik wird seit dem Berichtsjahr 2000 erhoben und liefert Daten zu den jährlich erfolgten, ausgehändigten Einbürgerungen. Ergebnisse zur Einbürgerungsstatistik des Jahres 2025 wurden bereits am 18. Mai 2026 veröffentlicht (Pressemitteilung 97/2026) und sind online verfügbar.

Die Grundgesamtheit der Einbürgerungsantragsstatistik entspricht der Grundgesamtheit der Verfahrenserledigungsstatistik in dem Sinne, dass es eine Verfahrenserledigung pro Antrag gibt. Allerdings sind die Grundgesamtheit der Einbürgerungsanträge und Verfahrenserledigungen für ein Berichtsjahr und eine Gebietseinheit nicht deckungsgleich. Zum einen kann sich der Wohnort zwischen Antragstellung und Erledigung ändern. Vor allem können Antragstellung und Erledigung eines Einbürgerungsverfahrens in unterschiedlichen Jahren stattfinden. Somit können die Zahlen der Antragstellungen und der Verfahrenserledigungen nicht unmittelbar ins Verhältnis gesetzt werden.

Da es sich bei der Einbürgerungsantrags-, Verfahrenserledigungs- und Einbürgerungsstatistik um getrennte Statistiken handelt, ist eine Aussage über die Bearbeitungsdauer eines Einbürgerungsverfahrens vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Erledigung des Verfahrens bzw. der Einbürgerung nicht möglich.

Die für ein Berichtsjahr in der Verfahrenserledigungsstatistik und Einbürgerungsstatistik ausgewiesene Anzahl an Einbürgerungen kann abweichen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Verfahrenserledigungsstatistik lediglich Erstentscheidungen erfasst werden. In der Einbürgerungsstatistik werden hingegen Einbürgerungen aus Erstentscheidungen sowie Einbürgerungen in Folge von Widerspruchs- oder Klageverfahren erfasst.

Mit dem Berichtsjahr 2025 wurde die Cell-Key-Methode als Geheimhaltungsverfahren für die Einbürgerungsantragsstatistik, Verfahrenserledigungsstatistik und Einbürgerungsstatistik eingeführt. Wenn Daten, die mit der Cell-Key-Methode geheim gehalten worden sind, in einer Tabelle dargestellt werden, ergibt sich bei der Aufsummierung der Zeilen oder Spalten in der Tabelle nicht immer die veröffentlichte Gesamtzahl. Es kann zu Abweichungen in den Summen kommen. Mehr zur Methode finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/cell-key-methode.

 

Kontakt

Pressestelle

Fachbereich

Sie wollen keine Neuigkeiten verpassen? Melden Sie sich für unsere Newsletter an!