Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf einer Totalauszählung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stichtag. Dafür wird ein automatisches Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern, Krankenkassen, Rentenversicherungen und der Bundesagentur für Arbeit genutzt. Arbeitgeber übermitteln dabei Informationen zu allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (einschließlich der Auszubildenden), die nach dem SGB III versicherungspflichtig oder beitragspflichtig sind.

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Häufig gestellte Fragen

Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  1. Es liegt eine Meldung des Arbeitgebers zur Sozialversicherung vor.
  2. Die Beschäftigung ist in mindestens einem Zweig der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig.
  3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung oder Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit).
  4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet.

 

 

 

Der Arbeitsort ist die Region, in der sich der Firmensitz des Beschäftigungsbetriebs befindet, in dem die Beschäftigten tätig sind. Der Wohnort bezeichnet die Region, in der die Beschäftigten leben, unabhängig von ihrem Arbeitsort.

Weitere Informationen

Beschäftigung

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt

Statistisches Bundesamt

Kontakt

Arbeitsmarkt

E-Mail: arbeitsmarkt@stala.bwl.de