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Pressemitteilung 231/2026

Stellenabbau im Verarbeitenden Gewerbe verschärft sich

Kraftfahrzeug- und Maschinenbau streichen zusammen rund 21.100 Arbeitsplätze.

Zum Jahresende 2025 sind in den baden-württembergischen Industriebetrieben gegenüber dem Vorjahr 44.300 Arbeitsplätze (–3,3 %) abgebaut worden. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit feststellt, konnten die enormen Verluste im Verarbeitenden Gewerbe nicht mehr durch die Dienstleistungsbetriebe im Südwesten aufgefangen werden, sodass die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 5.800 bzw. 0,1 % zurückgegangen ist. Im Dezember 2025 waren rund 1,31 Millionen Menschen im Verarbeitenden Gewerbe sozialversicherungspflichtig beschäftigt und damit mehr als ein Viertel (26,5 %) der insgesamt 4,95 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Baden-Württemberg.

Die höchsten Stellenverluste innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes verzeichnete die Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen mit einem Minus von 12.000 (−5,5 %). Im Maschinenbau wurden knapp 9.100 Arbeitsplätze abgebaut (−3,1 %) und im Bereich Herstellung von Metallerzeugnissen gingen 6.300 Stellen verloren (−3,9 %). Des Weiteren wurden in der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 4.500 Stellen (−3,7 %) gestrichen sowie in der Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 3.700 Arbeitsplätze abgebaut (−4,4 %). 80 % des gesamten Stellenrückgangs im Verarbeitenden Gewerbe verteilen sich damit auf diese fünf Branchen.

Die Pharmaindustrie, der Sonstige Fahrzeugbau, die Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen sowie die Kokerei und Mineralölverarbeitung konnten im Südwesten zusammen lediglich 1.500 mehr Beschäftigte als im Vorjahresquartal vorweisen. In der Metallindustrie Baden-Württembergs dauert der Stellenabbau bereits seit der Corona-Pandemie 2020 an. Im Fahrzeug- und Maschinenbau gehen seit dem 1. Quartal 2024 vermehrt Arbeitsplätze verloren. 

Weitere Informationen

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind.

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudentinnen und Werkstudenten sowie Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden, behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen sowie Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.

 

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