Beschäftigte in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Alb-Donau-Kreis 2025 am häufigsten mit geringfügigem Nebenjob
Den verhältnismäßig höchsten Zuwachs innerhalb der letzten 20 Jahre gab es mit 178,7 % im Landkreis Biberach.
Die Zahl der Personen, die neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob zusätzlich einer geringfügig entlohnten Nebenbeschäftigung nachgehen, hat sich in Baden-Württemberg von 2005 bis 2025 mehr als verdoppelt. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit mitteilt, ist die Entwicklung auf Ebene der Kreise flächendeckend positiv verlaufen, allerdings mit regionalen Unterschieden im Ausmaß. Die Spannweite der prozentualen Zuwächse reichte von 76,0 % im Landkreis Lörrach bis 178,7 % im Landkreis Biberach. In absoluten Größen betrachtet konnte der Stadtkreis Stuttgart mit über 15.100 zusätzlichen geringfügigen Nebenjobberinnen und -jobbern im genannten Zeitraum den höchsten Anstieg vorweisen, gefolgt vom Ortenaukreis und vom Landkreis Ludwigsburg mit einem Plus von jeweils knapp 15.000 Personen.
In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Personen, die zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit einen Minijob ausübten, in allen Stadt- und Landkreisen des Südwestens im Verhältnis wesentlich stärker gestiegen als die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Allgemeinen. Am häufigsten vertreten waren geringfügig entlohnte Nebentätigkeiten unter Beschäftigten 2025 im Landkreis Ravensburg, wo 154 Mini-Nebenjobs auf 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kamen, gefolgt vom Landkreis Sigmaringen (147) und dem Alb-Donau-Kreis (146). Landesweit am geringsten waren die Verhältniszahlen in den Stadtkreisen Heidelberg (96), Karlsruhe (104) und Mannheim (109). Im Wesentlichen war diesbezüglich im Jahr 2025 auf Kreisebene ein Süd-Nord-Gefälle in Baden-Württemberg erkennbar.
Üblicherweise werden Beschäftigtendaten nach dem Arbeitsort der sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigten ausgewertet. Bei der hier betrachteten Form der Mehrfachbeschäftigung können jedoch die Arbeitsorte des Haupt- und Nebenjobs auseinanderfallen und damit in verschiedenen Kreisen liegen. Aus diesem Grund wurden die Beschäftigtendaten auf Kreisebene hier jeweils nach dem Wohnort der Beschäftigten betrachtet.
Ergänzend zur Kreisanalyse beinhaltet Ausgabe 6+7/2026 unserer Veröffentlichung »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg« eine langfristige Betrachtung der Entwicklung von im Nebenjob geringfügig Beschäftigten am Arbeitsort Baden-Württemberg nach Personenmerkmalen sowie weitere detaillierte Ergebnisse und Analysen wie zum Beispiel einen Bundesländervergleich.
Weitere Informationen
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, auch bekannt als Minijobs, sind Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn, die sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung (seit 1. Januar 2026: bis zu 603 Euro pro Monat) oder mit einer kurzen Dauer, die sog. kurzfristige Beschäftigung (max. 70 Tage pro Kalenderjahr). Da im Minijob keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sichern Minijobs sozial nicht ab.
Zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann mit Genehmigung des Hauptarbeitgebers eine im Nebenjob geringfügige Beschäftigung (IN GB) entweder als geringfügig entlohnte Beschäftigung (IN GeB) oder als kurzfristige Beschäftigung (IN KfB) ausgeübt werden. Die IN GB umfassen mit einem Anteil von rund 98-99 % hauptsächlich IN GeB. Lediglich 1-2 % der IN GB entfallen auf IN KfB.
Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit liefert vierteljährlich tief gegliederte Strukturdaten über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Sie beruht auf den Meldungen der Betriebe zur Kranken-, Renten-, Pflege- und/oder Arbeitslosenversicherung und erfasst in Baden-Württemberg rund drei Viertel aller Erwerbstätigen. Die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten berücksichtigt keine Beamtinnen und Beamten, Selbstständigen, unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen und Personen, die ausschließlich in Minijobs tätig sind, also nur einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen. Die Jahresmitte, d. h. der Stichtag 30. Juni, gilt in der Beschäftigungsstatistik als repräsentativer Jahreswert.
- Pressemitteilung 87/2026: Jede achte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person ging 2025 zusätzlich einem Nebenjob nach
- Monatsheftbeitrag 7/2026: »Geringfügige Nebenjobs im Fokus«
- Monatsheftbeitrag 1/2026: Beschäftigung im Zeitverlauf: Zunehmende Bedeutung ausländischer Staatsangehöriger – Teil 2: Entwicklung nach Geschlecht und Alter
- Statistik-Datenbank Baden-Württemberg: Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (13111)
- Themenseite: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Statistischer Bericht: A VI 5-j (1) »Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg am 30. Juni 2025«
- Statistischer Bericht: A VI 5-j (2) »Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Gemeinden Baden-Württembergs am 30. Juni 2025«
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