:: 179/2020

Pressemitteilung 179/2020

Baden-Württemberg: Im Jahr 2019 insgesamt 18 000 Personen unter Bewährungsaufsicht

Nur gut die Hälfte der nach Jugendstrafrecht Verurteilten beendeten Bewährungszeit mit Erfolg

Ende 2019 befanden sich in Baden-Württemberg 18 049 Personen, davon 15 914 Män­ner und 2 135 Frauen, unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht1. Das wa­ren insgesamt 1 054 Personen oder 6,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Ergebnisse der Bewährungshilfesta­tis­tik weiter mitteilt, mussten aufgrund von Mehrfachunterstellungen einzelner Per­sonen von den Bewährungshelferinnen und -helfern insgesamt 21 017 Unter­stel­lungen betreut werden (2018: 19 781, +6,2 %). Die Zahl der Unterstellungen nach Allgemeinem Strafrecht erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 910 auf 17 545 Unterstellungen (+5,5 %). Unter den nach Jugendstrafrecht Verurteilten nahm die Zahl der Unterstellungen ebenfalls zu, nämlich um 326 auf insgesamt 3 472, was einem Zuwachs von 10,4 % entspricht.

Hauptgrund für die Unterstellungen nach allgemeinem Strafrecht wie auch nach Jugendstrafrecht war die Strafaussetzung, d. h. die bereits mit Urteil auf Bewäh­rung ausgesetzte Freiheits- oder Jugendstrafe. Danach folgte mit deutlichem Ab­stand als weiterer Grund der Unterstellung die Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe2. Bei den im Jahr 2019 insgesamt 17 545 Unterstellungen nach Allgemeinem Strafrecht gab es 13 147 Fälle (74,9 %) mit Strafaussetzung und 3 457 Fälle (19,7 %) mit Aussetzung des Strafrestes. Bei den 3 472 Unterstellungen nach Jugendstrafrecht waren 2 674 Fälle3 (77,0 %) mit Strafaussetzung, in 485 Fällen (14 %) wurde der Strafrest zur Bewährung ausge­setzt.

Von den insgesamt 21 017 Unterstellungen im Jahr 2019 entfielen allein 68 % auf vier Straftatengruppen. Am häufigsten waren mit 3 931 Fällen (18,7 %) die Un­terstellungen wegen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Danach folg­ten 3 719 Unterstellungen wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrt­heit4 und 3 716 wegen Diebstahls und Unterschlagung5 (jeweils 17,7 %). 2 944 Unterstellungen (14 %) waren wegen Betrugs und Untreue6 angeordnet. Der Rest verteilte sich auf eine Vielzahl ganz unter­schiedlicher Straftaten7.

Im Jahr 2019 wurden 6 626 hauptamtlich betreute Bewährungsaufsichten been­det. Von diesen wurden 4 696 oder 70,9 % mit positivem Er­folg8 abgeschlossen. Differenziert nach angewandtem Strafrecht zeigt sich aller­dings, dass die Erfolgsquote seit vielen Jahren bei den Verurteilten nach allge­meinem Strafrecht deutlich höher ist als bei den Verurteilten nach Jugendstraf­recht. Im Jahr 2019 wurden von den 5 070 Bewährungsaufsichten nach allgemeinem Strafrecht 76 % mit Erfolg beendet. Bei den 1 556 beendeten Unterstellungen nach Jugendstrafrecht war demgegenüber die Erfolgsquote mit 53 % deutlich geringer. Die Gründe hierfür sind sicherlich sehr vielschichtig. Mitentscheidend für den Verlauf und Erfolg einer Bewährungsaufsicht dürften aber sicherlich die Persön­lichkeit des Probanden, das persönliche Umfeld in der Familie und im Bekanntenkreis, die schulische und berufliche Ausbildung, aber auch die kriminelle Vorbelastung sein.

1 Angaben zu Bewährungsaufsichten, die von ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen/-helfern betreut werden, sind in der Bewährungshilfestatistik nicht erfasst.

2 Darüber hinaus verbleibende Fälle sind Straf- (Rest-) Aussetzung nach §§ 35, 36 BtMG, erneute Anordnung nach § 24 Abs. 2 JGG, Vorbewährung nach §§ 61, 61b Abs. 1 JGG und sonstige nicht näher genannte Gründe.

3 einschl. der Fälle von Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG.

4 §§ 223 bis 231 StGB

5 §§242 bis 248c StGB

6 §§ 263 bis 266b StGB

7 z. B. Raub und Erpressung, Straßenverkehrsdelikte, Urkundenfälschung

8 Straferlass/Erlass der Jugendstrafe, Ablauf und Aufhebung der Unterstellung, Tilgung des Schuldspruchs (§30 Abs. 2 JGG).

Tabelle 1
Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht in Baden-Württemberg seit 2013 nach Unterstellungsgründen*)
JahrUnter­stellungen insgesamt1)Unter­stellte PersonenUnter­stellungen nach allgemeinem StrafrechtUnter­stellungen nach Jugend­strafrecht
insgesamtdarunterinsgesamtdarunter
Straf­aussetzung2)Ausset­zung2)
des
Straf­restes
Aussetzung2) derAusset­zung2)
des
Straf­restes
Verhän­gung der Jugend­strafe nach § 27 JGGJugend­strafe

*) Stichtag: 31.12.

1) Ohne Unterstellungen nach § 10 JGG und ohne Unterstellungen bei ehrenamtlichen Bewährungshelfern; einschl. mehrerer Bewährungsaufsichten nebeneinander.

2) gem. §§ 56, 57, 57 a StGB, §§ 21, 30, 88 JGG und im Wege der Gnade

Datenquelle: Bewährungshilfestatistik.

Unterstellungen insgesamt
201322.84519.53518.54013.1393.9814.3055762.612946
201422.25419.05118.15012.8543.9434.1046282.445891
201521.45218.39817.56212.6283.7643.8905822.239787
201620.66317.74217.13612.4183.6613.5275612.014687
201719.83517.17816.50612.0743.4423.3295171.923624
201819.78116.99516.63512.2573.4143.1465011.868527
201921.01718.04917.54513.1473.4573.4726572.017485
darunter: Unterstellungen männlicher Personen
201320.12817.26216.09811.2473.5804.0305182.442910
201419.49716.75215.68510.9083.5443.8125612.260857
201518.84016.20015.21910.7493.3873.6215212.084746
201618.11115.60514.83910.5733.2863.2725001.872648
201717.41315.13614.31210.2953.0973.1014731.793587
201817.40114.98414.44810.4693.0752.9534671.751495
201918.48815.91415.22411.2313.1123.2646111.895462
Tabelle 2
Beendete Bewährungsaufsichten in Baden-Württemberg seit 2013 nach Beendigungsgründen
JahrBeendete Bewährungsaufsichten1)
Unterstellungen
insgesamt
nach allgemeinem Strafrechtnach Jugendstrafrecht
zusammendarunter beendet durch
Bewährung
mit Erfolg2)
zusammendarunter beendet durch
Bewährung
mit Erfolg2)
Anzahl%Anzahl%
Beendete Bewährungsaufsichten insgesamt
20139.5116.9535.384772.5581.52860
20148.5566.3364.865772.2201.40663
20158.2786.0954.748782.1831.34462
20167.6665.5914.372782.0751.24060
20178.1966.2304.749761.9661.11257
20187.0975.3304.005751.7671.01357
20196.6265.0703.878761.55681853
darunter: beendete Bewährungsaufsichten männlicher Personen
20138.4666.0724.637762.3941.42359
20147.6185.5384.210762.0801.31863
20157.3215.2994.107782.0221.23861
20166.7724.8533.761771.9191.12459
20177.2015.3754.074761.8261.01656
20186.2614.6163.438741.64593057
20195.8954.4373.344751.45875652
1) Ohne Bewährungsaufsichten, die aus anderen Gründen (z. B. Tod) beendet wurden und ohne Abgabe an einen anderen Bewährungshelfer.
2) Straferlass/Erlass der Jugendstrafe, Ablauf und Aufhebung der Unterstellung, Tilgung des Schuldspruchs (§ 30 Abs. 2 JGG).
Datenquelle: Bewährungshilfestatistik.