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Pressemitteilung 225/2026

Inklusion in baden-württembergischen Schulen: Zuwachs um 8,4 %

Mehr Kinder mit Förderschwerpunkt Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung.

Im Schuljahr 2025/26 wurden insgesamt 10.332 Schülerinnen und Schüler an einer Regelschule in Baden-Württemberg inklusiv beschult. Im Vergleich zum Schuljahr 2024/25 stieg die Zahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler um 8,4 % an. Damit nahm die Zahl zum dritten Mal in Folge deutlich zu. Im Schuljahr 2022/23 war die Zahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit 8.619 noch um 16,6 % niedriger, teilt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mit.

44,8 % der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg besuchten im Schuljahr 2025/26 eine Grundschule, 55,2 % eine weiterführende Regelschule. Innerhalb der weiterführenden Regelschulen dominierten die Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I mit 53,3 %, gefolgt von Werkreal-/Hauptschulen mit 27,2 % und Realschulen mit 14,1 %. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die ein allgemeinbildendes Gymnasium besuchten, lag bei 2,5 %.

Bei den inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern lag der Förderschwerpunkt Lernen im Schuljahr 2025/26 mit 58,9 % an erster Stelle. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt innerhalb der inklusiv beschulten Gruppe sank jedoch um 1,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Trotzdem stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen insgesamt um 5,5 %.

Im Gegensatz dazu zeigten andere Förderschwerpunkte eine steigende Tendenz: Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung stieg um 0,7 Prozentpunkte auf 15,6 %. Ebenso erhöhte sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache um 1,1 Prozentpunkte auf 10,5 %. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung blieb mit 8,7 % gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant (−0,1 Prozentpunkte).

Weitere Informationen

Inklusion

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann seit dem Schuljahr 2015/16 im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebots an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) eingelöst werden.

Förderschwerpunkte

Das Sonderpädagogische Bildungsangebot wird in acht Förderschwerpunkten angeboten: (1) Lernen, (2) Sprache, (3) emotionale und soziale Entwicklung, (4) Sehen, (5) Hören, (6) geistige Entwicklung, (7) körperliche und motorische Entwicklung sowie (8) Schüler/-innen in längerer Krankenhausbehandlung. Der Förderschwerpunkt (8) wird nur an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren angeboten.

 

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