:: 20/2018

Pressemitteilung 20/2018

Zahl der Pensionsberechtigten des Landes erstmals über 100 000

Anstieg um 4,2 % gegenüber Vorjahr auf nun 104 195 Pensionäre

Der Anstieg der Anzahl der Ruhegehaltsempfänger1 hält nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg seit mehreren Jahren unvermindert an und hat nun erstmals 100 000 Personen überschritten. Während es im Jahr 2000 noch 43 780 Pensionäre des Landes gab, sind es zum 01.01.2017 bereits 104 195, bzw. 138 % mehr. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Pensionäre um 4 240, was einem Anstieg von 4,2 % entspricht.

Bei der Hinterbliebenenversorgung von Witwen/Witwern und Waisen, die auch zu den Versorgungsausgaben gehört, hat sich der Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Die Zahl der Witwen-/Witwergeldempfänger stieg zum vierten Mal in Folge auf nun 20 960 (+235 Personen bzw. +1,1 %), liegt aber immer noch unter dem Wert von 2000 mit 21 405. Zum fünften Jahr in Folge fiel die Anzahl der Waisengeldempfänger auf nun 1 760, ein Rückgang um 4,8 % zum Vorjahr. Im Jahr 2000 gab es noch 2 965 Waisengeldempfänger, 68,6 % mehr als am 01.01.2017.

Im Jahr 2016 sind insgesamt 6 405 Landesbeamte pensioniert worden. Gut zwei Drittel davon waren zuvor im Schuldienst tätig. 2015 gingen noch 6 455 Landesbeamte in Pension, somit ging die Anzahl 2016 leicht um 0,8 % zurück. Knapp 57 % von ihnen sind auf Antrag bereits vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze in den Ruhestand getreten2. Dies ist ein ähnlicher Wert wie in den zwei vergangenen Jahren (je 56 %). Gut zwei Drittel der Zugänge der Landesbeamten aus dem Schuldienst wurden auf Antrag frühzeitig pensioniert, ähnlich wie im Vorjahr. Mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gingen 2016 identisch mit dem Vorjahr rund 27 % in den Ruhestand. Der Teil der Landesbeamten, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit pensioniert wurden, liegt bei 8 % und ist damit geringer als in den vergangenen Jahren (2015: 9 %, 2014: 9 %, 2013: 11 %). Leicht steigend ist der Wert der pensionierten Landesbeamten, die die gesetzliche Altersgrenze auf Antrag hinausgeschoben haben. Immerhin knapp 9 % entschieden sich 2016 dafür, 2015 waren es 8 %, 2013 noch 5 %.

1 Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Alle Angaben inkl. Empfänger von Unfallfürsorgeleistungen aber ohne Bezieher von Übergangsgeld.

2 Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die besondere Altersgrenze, die für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst gilt, wird analog von 60 auf 62 Jahre angehoben. Die allgemeine Antragsaltersgrenze liegt bei 63 Jahren, die besondere bei 60 Jahren. Die Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte wird ebenfalls schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Tabelle 1
Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2015 und 2016 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles20162015
insgesamtdavon insgesamtdavon
Schul­dienstVollzugs­dienstsonstige BereicheSchul­dienstVollzugs­dienstsonstige Bereiche

*) Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt6.4054.4557851.1656.4554.6156951.145
Gesetzliche Regelaltersgrenze 1.210965X2451.2501.010X240
Besondere Altersgrenze490X490X465X465X
Allgemeine Antragsaltersgrenze
(zumeist ab dem 63. Lebensjahr.) 1)
2.9602.485X4702.9102.475X435
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und bei besonderer Altersgrenze665500101507205505165
Dienstunfähigkeit52031095110595355110130
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag370190X180395225X170
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag185X185X115X115X
Sonstige Gründe2)5555
Schaubild 1: Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2017
Schaubild 1: Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2017
Tabelle 2
Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2017*)
JahrVersorgungs­empfängerDavon
Ruhegehalts­empfängerHinterbliebene
Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

200068.20043.82524.370
200171.30547.10524.200
200273.99049.83524.155
200375.99052.22023.770
200478.73555.04023.700
200581.83058.37523.460
200684.79061.48023.310
200788.17064.94023.230
200892.14068.84523.295
200994.69571.98522.710
201097.65575.11522.540
2011101.07578.49522.580
2012104.75582.02522.730
2013108.96586.43522.530
2014113.52091.08022.440
2015118.06595.57522.490
2016122.52599.95022.575
2017126.915104.19522.720