:: 51/2019

Pressemitteilung 51/2019

Steigende Zahl der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg erwartet

Voraussichtlich rund 8,7 Millionen Wahlberechtigte bei Kommunalwahlen 2019

Nach Schätzung des Statistischen Landesamtes werden bei den Gemeinderatswahlen am 26. Mai 2019 voraussichtlich 8,7 Millionen (Mill.) Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger wahlberechtigt sein. Darunter befinden sich gut 7,9 Mill. Deutsche und knapp 820 000 Unionsbürgerinnen und –bürger.1 Bei den vorangegangenen Gemeinderatswahlen im Jahr 2014 waren insgesamt rund 8,4 Mill. Personen wahlberechtigt. Gegenüber den Gemeinderatswahlen 1975 – damals gab es gut 6,1 Mill. Wahlberechtigte – ist die Zahl der potenziellen Wählerinnen und Wähler bereits zum Jahr 2014 um mehr als 2 Mill. gestiegen. Die Wahlbeteiligung hat im gleichen Zeitraum allerdings deutlich abgenommen. Beteiligten sich 1975 noch 67,3 % der Wahlberechtigten an den Gemeinderatswahlen, nutzte 2014 nicht einmal die Hälfte (49,1 %) die Möglichkeit zur Stimmabgabe.

Bei den Wahlberechtigtenzahlen zu den Kommunalwahlen 2019 handelt es sich bisher um Schätzungen, die auf der Bevölkerungsfortschreibung mit Basis Zensus 2011 basieren. Wie viele Wahlberechtigte es tatsächlich gibt, wird erst am Wahltag mit dem vorläufigen Wahlergebnis erfasst. Aufgrund der Datenlage sind keine zuverlässigen Aussagen auf Kreis- und Gemeindeebene möglich. Infolgedessen werden nur Schätzungen für ganz Baden-Württemberg vorgenommen bzw. nur die landesweite Zahl der Wahlberechtigten für die Gemeinderatswahlen geschätzt. Für die Kreistags- und Ortschaftsratswahlen sowie die Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart liegen keine gesonderten Zahlen vor. Bei den Kreistagswahlen ist die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt geringer als bei den Gemeinderatswahlen, da lediglich in den 35 Landkreisen, jedoch nicht in den 9 Stadtkreisen Baden-Württembergs gewählt wird.

1 Die Unionsbürgerinnen und –bürger werden bei den Kommunalwahlen (Gemeinde-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen) automatisch im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde geführt, sofern sie – wie auch die deutschen Bürgerinnen und Bürger – seit mindestens drei Monaten in ihrer Gemeinde wohnhaft sind. Bei der Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sind Unionsbürgerinnen und -bürger nicht wahlberechtigt.