:: 119/2023

Pressemitteilung 119/2023

4 521 Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Baden-Württemberg

Lohn- und Einkommensteuer 2019: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (62,7 %) mit Abstand die Haupteinnahmequelle der Einkommensmillionärinnen und -millionäre

Im Jahr 2019 erzielten 4 521 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige1 in Baden-Württemberg jeweils einen Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens einer Million (Mill.) Euro. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre damit gegenüber 2018 um 1,9 % (86 Steuerpflichtige) an.

Für 2 833 (62,7 %) von ihnen waren Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb die Haupteinnahmequelle. Weitere 767 (17,0 %) bzw. 717 (15,9 %) dieser Steuerpflichtigen bezogen ihre Einkünfte vorwiegend aus nicht selbständiger Arbeit bzw. aus selbstständiger Arbeit. Weitere Einkunftsarten spielten nur eine untergeordnete Rolle. Wobei zu beachten ist, dass seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch teilweise erfasst werden.

Auf Landesebene ergab sich im Jahr 2019 eine rechnerische „Millionärsdichte” von 7,8 Einkommensmillionärinnen und -millionären pro 10 000 Steuerpflichtigen. Gegenüber dem Vorjahr betrug das Plus 1,9 %. Auf Kreisebene behauptete sich Baden-Baden mit einem Wert von 19,8 (3,6 % gegenüber dem Vorjahr) wieder vor Heidelberg (18,4) und Stuttgart (14,2) auf dem »ersten Platz«. In Heidelberg und Stuttgart erhöhte sich dieser Wert gegenüber dem Vorjahr um 6,1 % und 4,4 %. In Mannheim und im Kreis Rastatt war die Millionärsdichte mit jeweils 4,4 Einkommensmillionärinnen und -millionären pro 10 000 Steuerpflichtigen am geringsten.

Wird die absolute Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrachtet, so hatte der Stadtkreis Stuttgart mit 476 die höchste Zahl vorzuweisen. Es folgt der Rhein-Neckar-Kreis (216) vor Ludwigsburg (201). Im Main-Tauber-Kreis sowie im Landkreis Heidenheim lebten im Jahr 2019 jeweils 39 Einkommensmillionärinnen und -millionäre, der Neckar-Odenwald-Kreis (34) bildeten wie im Vorjahr das »Schlusslicht«.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 rund 5,8 Mill. unbeschränkt Steuerpflichtige2 in Baden-Württemberg erfasst. Deren Gesamtbetrag der Einkünfte summierte sich auf etwa 278,9 Milliarden (Mrd.) Euro. Im Durchschnitt betrug er 48 149 Euro, der Median lag bei 34 282 Euro.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrug rund 11,9 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 4,3 % des Gesamtwertes. Verglichen mit ihrem Anteil an allen Steuerpflichtigen (0,08 %) entspricht dies einem überproportional hohen Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte. Der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre lag bei circa 2,6 Mill. Euro, der Median bei etwa 1,5 Mill. Euro.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 Steuern in Höhe von rund 52,2 Mrd. Euro (+4,3 %) festgesetzt. Der Anteil der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrug hieran 7,8 % was einem Betrag von 4,1 Mrd. Euro entspricht. Den größten Anteil an den festgesetzten Steuern trugen mit 19,9 % Steuerpflichtige der Einkommensgrößenklasse 125 000 bis 250 000 Euro bei (siehe Grafik).
17 411 Steuerpflichtige zahlten den sogenannten Reichensteuersatz von 45 %. Dieser kam 2019 bei einem Jahreseinkommen ab 265 327 Euro (beziehungsweise ab 530 654 Euro bei zusammen veranlagten Personen) zum Tragen. Auf sie entfielen 6,9 % der gesamten Einkünfte und 12,9 % der Steuersumme.

1 Zusammen veranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften werden als eine steuerpflichtige Person gezählt.

2 Ohne Verlustfälle.

Schaubild 1: Einkommensmillionäre absolut und je 10.000 Steuerpflichtige in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2019
Schaubild 1: Einkommensmillionäre absolut und je 10.000 Steuerpflichtige in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2019
Tabelle 1
Einkommensmillionäre*) absolut und je 10 000 Steuerpflichtige in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2018
KreisEinkommensmillionäre
Anzahlje 10 000 Steuerpflichtige
20192018Veränderung in %2019

*) Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens 1 Million Euro.

Datenquelle: Statistik der Lohn- und Einkommenssteuer.

Stuttgart (SKR)4764564,414,2
Böblingen (LKR)1161123,65,7
Esslingen (LKR)1911891,16,7
Göppingen (LKR)998417,97,5
Ludwigsburg (LKR)201219−8,27,0
Rems-Murr-Kreis (LKR)156163−4,36,9
Heilbronn (SKR)71659,210,7
Heilbronn (LKR)1681689,4
Hohenlohekreis (LKR)4448−8,37,4
Schwäbisch Hall (LKR)84848,3
Main-Tauber-Kreis (LKR)3941−4,95,8
Heidenheim (LKR)393221,95,7
Ostalbkreis (LKR)12510617,97,6
Baden-Baden (SKR)58563,619,8
Karlsruhe (SKR)12411210,77,6
Karlsruhe (LKR)13111315,95,6
Rastatt (LKR)53506,04,4
Heidelberg (SKR)1401326,118,4
Mannheim (SKR)7284−14,34,4
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)343013,34,6
Rhein-Neckar-Kreis (LKR)21619610,27,6
Pforzheim (SKR)5769−17,49,1
Calw (LKR)50484,26,1
Enzkreis (LKR)7186−17,46,9
Freudenstadt (LKR)58589,7
Freiburg im Breisgau (SKR)1069215,28,7
Breisgau-Hochschwarzwald (LKR)95879,26,9
Emmendingen (LKR)544131,76,2
Ortenaukreis (LKR)1741646,17,7
Rottweil (LKR)5471−23,97,3
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR)76101−24,86,9
Tuttlingen (LKR)8792−5,412,1
Konstanz (LKR)107115−7,07,0
Lörrach (LKR)60559,15,0
Waldshut (LKR)554231,06,3
Reutlingen (LKR)1151122,77,7
Tübingen (LKR)94931,18,0
Zollernalbkreis (LKR)8185−4,78,4
Ulm (SKR)8392−9,812,0
Alb-Donau-Kreis (LKR)5763−9,55,5
Biberach (LKR)726314,36,9
Bodenseekreis (LKR)1081043,89,0
Ravensburg (LKR)13011711,18,7
Sigmaringen (LKR)4045−11,16,0
Baden-Württemberg4.5214.4351,97,8
Schaubild 2: Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2019 und Gesamtbetrag der Einkünfte nach Größenklasse des Gesamtbetrages der Einkünfte
Schaubild 2: Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2019 und Gesamtbetrag der Einkünfte nach Größenklasse des Gesamtbetrages der Einkünfte
Tabelle 2
Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige*) 2019, Gesamtbetrag der Einkünfte und festzusetzende Einkommensteuer nach Größenklasse des Gesamtbetrages der Einkünfte in Prozent
GKL d. GdESteuerpflichtigeGesamtbetrag der EinkünfteFestzusetzende Einkommensteuer

*) Einschließlich der Steuerfälle/Steuerpflichtigen ohne Einkommensteuerveranlagung, soweit Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. Ohne Verlustfälle.

Datenquelle: Statistik der Lohn- und Einkommenssteuer.

0 - 10.00017,801,230,18
10.000 - 20.00013,444,180,87
20.000 - 30.00013,106,812,91
30.000 - 40.00012,919,375,75
40.000 - 50.00010,279,547,07
50.000 - 60.0007,618,657,19
60.000 - 70.0005,687,646,90
70.000 - 80.0004,276,646,37
80.000 - 90.0003,275,765,84
90.000 - 100.0002,504,915,24
100.000 - 125.0003,898,9810,31
125.000 - 250.0004,2414,2719,86
250.000 - 500.0000,755,178,93
500.000 - 1.000.0000,182,544,79
1.000.000 und mehr0,084,297,80
Schaubild 3: Anteil der Millionärinnen und Millionäre nach ihrer überwiegenden Einkunftsart 2019
Schaubild 3: Anteil der Millionärinnen und Millionäre nach ihrer überwiegenden Einkunftsart 2019
Tabelle 3
Anteil der Millionärinnen und Millionäre*) nach ihrer überwiegenden Einkunftsart 2019
Überwiegende EinkunftsartEinkommensmillionäre
AnzahlAnteil in %

*) Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens 1 Million Euro.

Datenquelle: Statistik der Lohn- und Einkommenssteuer.

Land- und Forstwirtschaft280,6
Gewerbebetrieb2.83362,7
Selbständige Arbeit71715,9
Nichtselbständige Arbeit76717,0
Kapitalvermögen260,6
Vermietung und Verpachtung1242,7
sonstige Einkünfte260,6
Insgesamt4.521100