Pressemitteilung 132/2025
Ein Großteil der Gemeinden in Baden-Württemberg hat im ersten Quartal 2025 die Realsteuerhebesätze geändert
Karlsruhe meldet den höchsten Gewerbesteuerhebesatz, Creglingen den höchsten Hebesatz für die Grundsteuer B
Korrektur vom : Die Hebesatzveränderung der Stadt Tübingen wurde korrigiert.
Rund 96 % der Gemeinden (1 059 von 1 101) in Baden-Württemberg haben nach Angaben des Statistischen Landesamtes im ersten Quartal 2025 ihre Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) geändert. Der großen Anzahl an Hebesatzänderungen ist die zum Jahresbeginn 2025 in Kraft getretene Grundsteuerreform vorausgegangen. Durch die Veränderung der Bemessungsgrundlage, auf die der kommunale Hebesatz angewandt wird, sind die aktuellen Hebesätze der Grundsteuer in Bezug auf die sich ergebende Steuerlast nicht direkt mit den Hebesätzen des Vorjahres vergleichbar.
Den Hebesatz für die Gewerbesteuer haben 139 Gemeinden (12,6 %) erhöht: Die Gemeinden Fahrenbach (Neckar-Odenwald-Kreis), Forchheim (Landkreis Emmendingen), Ilsfeld (Landkreis Heilbronn) und Ötigheim (Landkreis Rastatt) meldeten mit jeweils 50 Prozentpunkte die stärksten Erhöhungen der Gewerbesteuerhebesätze. Nur die Gemeinde Mulfingen im Hohenlohekreis senkte ihren Gewerbesteuerhebesatz (−20 Prozentpunkte). Mit 450 % verzeichnet die Stadt Karlsruhe unverändert den höchsten Gewerbesteuerhebesatz in Baden-Württemberg. Die Stadt Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis mit 265 % den niedrigsten.
Der Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wurde im ersten Quartal von 837 Gemeinden (76,0 %) angepasst. 641 Gemeinden (58,2 %) erhöhten hierbei ihre Hebesätze, während 196 Gemeinden (17,8 %) diese senkten. Die Gemeinde Kappelrodeck im Ortenaukreis meldete mit 1640 Prozentpunkten die stärkste Erhöhung und die Gemeinde Forbach im Landkreis Rastatt mit 600 Prozentpunkten die stärkste Senkung. Den landesweit höchsten Hebesatz der Grundsteuer A verzeichnet die Gemeinde Enzklösterle im Landkreis Calw (3000 %).
Knapp über 93 % der Kommunen (1029) haben im ersten Quartal 2025 die Hebesätze der Grundsteuer B geändert. Hierbei wird der Grundbesitz von unbebauten und bebauten Grundstücken besteuert, der nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen ist. In nur 72 Gemeinden blieb der Hebesatz der Grundsteuer B unverändert. Während 289 Gemeinden (26,2 %) ihre Hebesätze anhoben, senkten 740 Gemeinden (67,2 %) die Hebesätze. Die stärkste Erhöhung in Baden-Württemberg meldete die Stadt Creglingen im Main-Tauber-Kreis. Sie hob ihren Hebesatz um 900 Prozentpunkte auf 1350 % und weist somit auch den höchsten Hebesatz der Grundsteuer B im Land auf. Es folgen die Stadt Niederstetten im Main-Tauber-Kreis (+870 Prozentpunkte auf 1300 %), die Gemeinde Bärenthal im Landkreis Tuttlingen (+720 Prozentpunkte auf 1100 %) und die Gemeinde Dörzbach im Hohenlohekreis (+610 Prozentpunkte auf 1060 %). Die Landeshauptstadt Stuttgart (−360 Prozentpunkte auf 160 %), die Stadt Freiburg im Breisgau (−365 Prozentpunkte auf 235 %), die Gemeinde Wittnau im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (−385 Prozentpunkte auf 135 %) und die Stadt Tübingen meldete (−390 Prozentpunkte auf 390 270 %) die stärksten Senkungen der Hebesätze der Grundsteuer B.
Für die mit der Grundsteuerreform neu eingeführte Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke legten im ersten Quartal des Jahres 3 Kommunen Hebesätze fest. Die Gemeinde Sasbach im Ortenaukreis (870 %), die Stadt Tübingen (540 %) und die Stadt Wendlingen am Neckar im Landkreis Esslingen (250 %).