:: 253/2018

Pressemitteilung 253/2018

Trinkwassergebühr im Landesdurchschnitt moderat gestiegen – Grundgebühr um 5 % erhöht

Gebührenentwicklung für Trinkwasser und Abwasser in den Gemeinden unterschiedlich

Die Trinkwassergebühr liegt zum Stichtag 1. Januar 2018 im Landesdurchschnitt bei 2,15 Euro1 und die Abwassergebühr2, die sich nach der verbrauchten Trinkwassermenge bemisst, bei 1,94 Euro je Kubikmeter (m³). Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg kostet das Trinkwasser damit 3 Cent/m³ oder 1,4 % mehr als am 1. Januar 2017, erreichte jedoch nicht die allgemeine Teuerungsrate der Verbraucherpreise von 1,7 % im selben Zeitraum. Die Abwassergebühr blieb im Landesdurchschnitt konstant.

Die Gebührenentwicklung in den Gemeinden kann jedoch erheblich von der durchschnittlichen Gebührenentwicklung abweichen. So blieb die Trinkwassergebühr zum 1. Januar 2018 in der Mehrheit der Gemeinden (755 von 1 101 Gemeinden) im Vergleich zum Vorjahr unverändert und ging in 89 Gemeinden sogar zurück. Dagegen verteuerte sich die Gebühr in 257 Gemeinden. Bei der Abwassergebühr3 war die Zahl der von Gebührensenkungen oder -steigerungen betroffenen Gemeinden annähernd gleich: 179 Gemeinden mit einer geringeren Abwassergebühr stehen 200 Gemeinden mit einer höheren Gebühr gegenüber; in den übrigen 693 von 1 072 Gemeinden mit getrennt erhobener Schmutz- und Niederschlagswassergebühr (sog. gesplittete Abwassergebühr) gab es keine Veränderungen bei der Abwassergebühr.

Deutlich stärker als die nach dem Wasserverbrauch berechnete Trinkwassergebühr zog die Grundgebühr für die Trinkwasserbereitstellung an. Die Erhöhung betrug zwischen 2017 und 2018 durchschnittlich rund 5 %. Offenbar geben die Wasserversorger die hohen Kosten für die Vorhaltung der Infrastruktur nun stärker über die Grundgebühr an die Verbraucher weiter. Die Grundgebühr wird in 1 078 Gemeinden erhoben und liegt im Landesdurchschnitt bei monatlich 3,74 Euro4 für einen haushaltsüblichen Wasserzähler. Eine Abwassergrundgebühr gibt es in lediglich 57 Gemeinden des Landes.

1 Einschließlich Mehrwertsteuer.

2 Schmutzwassergebühr in 1.072 Gemeinden mit Gebührensplittung.

3 Schmutzwassergebühr in 1.072 Gemeinden mit Gebührensplittung; die dort getrennt erhobene flächenbezogene Niederschlagswassergebühr liegt zum 1.1.2018 bei 47 Cent/m². Die in 30 Gemeinden erhobene Einheitsgebühr, die nicht nach Schmutz- und Niederschlagswasser differenziert, beläuft sich auf durchschnittlich 3,15 Euro/m³ und orientiert sich ebenfalls an der bezogenen Trinkwassermenge. Eine einzelne Gemeinde geht doppelt ein, weil dort beide Gebührenmodelle zur Anwendung kommen. In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 1.101 Gemeinden.

4 Einschließlich Mehrwertsteuer.