:: 265/2018

Pressemitteilung 265/2018

Gut 7 600 junge Menschen von Jugendämtern in Obhut genommen

Baden-Württemberg: Knapp die Hälfte der vorläufigen Schutzmaßnahmen durch unbegleitete Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland

In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.

Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2017 in Baden-Württemberg für 7 683 Kinder und Jugendliche notwendig. In 2 527 Fällen handelte es sich um vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise und in 5 156 Fällen um reguläre Inobhutnahmen (siehe Methodische Hinweise).

Betrachtet man das Gesamtergebnis aus vorläufigen und regulären Inobhutnahmen, waren 2017 in insgesamt 3 607 Fällen (47 %) unbegleitete Einreisen ein Anlass für die Inobhutnahme. In 53 % der Fälle lagen andere Gründe für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie etwa Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (23 %), Anzeichen von Misshandlung (7 %), Beziehungsprobleme (7 %) oder Vernachlässigung (6 %). Die Inobhutnahmen infolge unbegleiteter Einreise aus dem Ausland wurden in 94 % der Fälle bei Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren durchgeführt. Bei den Kindern im Alter unter 14 Jahren leiteten die Jugendämter am häufigsten (47 %) eine vorläufige Schutzmaßnahme wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein.

Die Hälfte der Inobhutnahmen (50 %) wurde durch soziale Dienste oder die Jugendämter veranlasst. In 27 % aller Fälle machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 14 % die Kinder und Jugendlichen selbst und in weiteren 6 % die Eltern(teile) der Betroffenen.

Bei jedem vierten Kind und Jugendlichen endete 2017 die Inobhutnahme ohne anschließende Hilfe. Bei den Kindern unter 14 Jahren endete die Maßnahme hingegen am häufigsten (43 %) mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten und lediglich 9 % erhielten keine anschließende Hilfe.

Schaubild 1: Vorläufige Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg 2017 nach Altersgruppen
Schaubild 1: Vorläufige Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg 2017 nach Altersgruppen
Tabelle 1
Vorläufige Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg 2017 nach Altersgruppen
Alter von ... bis unter ... JahrenInhobhutnahmen insgesamt1)Vorläufige Inobhutnahmen
(nach § 42a SGB VIII)
Reguläre
Inobhutnahmen
(nach § 42 SGB VIII)
%

1) Doppelzählungen sind möglich, wenn z.B. zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurde.

Datenquelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe.

unter 1219228
12 - 148311
14 - 16211922
16 - 18517540
Tabelle 2
Vorläufige Schutzmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen in den Stadt- und Landkreisen
Baden-Württembergs 2017
StadtKreis (SKR),
Landkreis (LKR),
Land
Inhobhutnahmen insgesamt1)
Anzahl

1) Vorläufige Inobhutnahmen (nach § 42a SGB VIII) und reguläre Inobhutnahmen (nach § 42 SGB VIII).

Doppelzählungen sind möglich, wenn z.B. zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurde.

Datenquelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe.

Baden-Württemberg7.683
Stuttgart (SKR)695
Böblingen (LKR)363
Esslingen (LKR)248
Göppingen (LKR)72
Ludwigsburg (LKR)175
Rems-Murr-Kreis (LKR)222
Heilbronn (SKR)154
Heilbronn (LKR)166
Hohenlohekreis (LKR)62
Schwäbisch Hall (LKR)94
Main-Tauber-Kreis (LKR)35
Heidenheim (LKR)54
Ostalbkreis (LKR)165
Baden-Baden (SKR)39
Karlsruhe (SKR)654
Karlsruhe (LKR)143
Rastatt (LKR)54
Heidelberg (SKR)216
Mannheim (SKR)560
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)41
Rhein-Neckar-Kreis (LKR)164
Pforzheim (SKR)105
Calw (LKR)26
Enzkreis (LKR)51
Freudenstadt (LKR)37
Freiburg im Breisgau (SKR)729
Breisgau Hochschwarzwald (LKR)162
Emmendingen (LKR)38
Ortenaukreis (LKR)488
Rottweil (LKR)9
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR)97
Tuttlingen (LKR)89
Konstanz (LKR)248
Lörrach (LKR)574
Waldshut (LKR)37
Reutlingen (LKR)155
Tübingen (LKR)58
Zollernalbkreis (LKR)60
Ulm (SKR)75
Alb-Donau-Kreis (LKR)65
Biberach (LKR)38
Bodenseekreis (LKR)32
Ravensburg (LKR)89
Sigmaringen (LKR)45